Betriebsrentenstärkungsgesetz Riesterrente

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Betriensrentenstärkungsgesetz.


    Wenn ich es richtig verstehe, werden Beiträge die im Rahmen einer betrieblichen Altersversorge "geriestert" werden, in der Leistungsphase (Auszahlungsphase) von KV-Beiträge befreit.


    Meine Fragen dazu:


    * gilt das auch für bestehenden Verträge, d.h. werden Einzahlungen ab 2018 entsprechend behandelt
    * was passiert wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (KV und/oder RV) liegt?


    Danke für eure Rückmeldung.


    Gruß

  • Hallo.


    Mein Verständnis ist ebenfalls so, dass bei betrieblichem Riester bei der Auszahlung keine Beitragspflicht in KV und PV entsteht. Dabei ist es unerheblich, ob Altvertrag oder Neuvertrag.



    Nachfrage:
    Die Beitragsbemessungsgrenze wäre während der Auszahlung erreicht?

  • Hallo,


    danke für die schnelle Rückmeldung.
    Zur Frage:
    Nein in der Auszahlungsphase wird diese nicht erreicht.


    Meine Gedanken sind gerade folgende, die Entgeltumwandlung in Riester (geht im gleichen alten Vertrag) zu ändern.
    Da ich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liege, spare ich keine Sozialbeiträge. Steuerlich sollte Entgeltumwandlung und Riester gleich sein, da ich es steuerlich gelten machen kann, in der Auszahlungsphase dann aber eine KV zahlen muss.
    Ist dieser Gedankengang nachvollziehbar?


    Danke.

  • Okay, jetzt beginne ich zu verstehen.


    Ich denke, im Falle der Auszahlung später würde die Beitragspflicht in KV und PV wie folgt beurteilt werden:


    1.
    Der Anteil der Leistung, der aus der Entgeltumwandlung herrührt, wäre grundsätzlich pflichtig.


    2.
    Der Anteil, der auf der Riester-Phase beruht, wäre beitragsfrei.



    So zumindest verstehe ich die Regelungen.


    Ggf. sollte der Anbieter der Riester-Rente etwas mehr dazu sagen können.
    Aber entscheidend ist, was die Krankenkasse dazu sagt, denn letztlich wird sie später beurteilen müssen, worauf sie Beiträge erhebt und worauf nicht.

  • Ich habe folgende Antwort vom Anbieter erhalten:


    Gerne bestätigen wir Ihnen, dass für betriebliche Riesterverträge nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung, ab dem 01.01.2018 die Sozialversicherungspflicht in der Leistungsphase entfällt. Dies gilt ebenfalls für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.