Hallo,
ich habe eine Frage zum Betriensrentenstärkungsgesetz.
Wenn ich es richtig verstehe, werden Beiträge die im Rahmen einer betrieblichen Altersversorge "geriestert" werden, in der Leistungsphase (Auszahlungsphase) von KV-Beiträge befreit.
Meine Fragen dazu:
* gilt das auch für bestehenden Verträge, d.h. werden Einzahlungen ab 2018 entsprechend behandelt
* was passiert wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (KV und/oder RV) liegt?
Danke für eure Rückmeldung.
Gruß