Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr

  • Hallo, ich habe 2009 ein Postbankkredit abgeschlossen und dafür 420€ Bearbeitungsgebühr Zahlen müssen. Diese wurde auf die Darlehenssumme gerechnet (14000€) bei nem Zinssatz von 6,99% eff.
    2011 habe ich diesen Kredit dann erhöht auf 18000€ bei nem Zinssatz von 5,9%. Für diesen neuen Kredit musste ich wieder Bearbeitungsgebühren in Höhe von 540€ Zahlen, die auf die Darlehenssumme gerechnet wurden.
    Meine Fragen wären jetzt folgende:
    1. Kann ich beide Bearbeitungsgebühren zurückverlangen plus 4% Zinsen pro Jahr?
    2. Was passiert mit den bereits gezahlten Zinsen auf diese Bearbeitungsbeträge, kann ich diese zurückfordern?
    3. Kann ich einen neuen Darlehensplan ohne diese Bearbeitungsgebühren verlangen?

  • Hallo,


    meine Frage...
    Haben das Musterschreiben an unsere Bank geschickt, in diesem Falle die Norisbank in Nürnberg mit Einschreiben/Rückschein, jedoch kam dieser heute mit dem Vermerk "Verweigert" zurück!!!


    Was sollen wir nun machen? Und ist das ein übliches verhalten der Bank??


    LG Nicole

  • Hallo Finanztip-Team, hallo Franziska,


    mir wurde letztes Jahr im Sommer bei der Ablösung meines Hypothekendarlehens wg. Verkuafs der Immoblie von der ING DiBa neben der Vorfälligkeitsentschädigung nicht näher beziffert noch eine pauschale Gebühr in Höhe von 200€ berrechnet. Fällt diese ebenfalls unter die genannte Regelung? Kann ich diese zurückfordern? Eine Gebühr zu Beginn der Hypothek wurde nicht berechnet.


    Danke für eine Antwort und Grüße
    Unwissend123

  • @daniel13


    Bei 1. sollten Sie sich die Frage stellen, welche Gegenleistung die Bank dafür erbracht hat. Denn Kreditgebühren sind essentiell nichts anderes als Gebühre für Leistungen, die der Bank nutzen, also z. B. die Überprüfung der Bonität.


    2. Sie können ja auf die Bearbeitungsgebühren Zinsen verlangen, üblich sind 4 %.


    3. Das müsste möglich sein. Ich sehe nicht, warum die Bank das nicht anpassen sollte und v. a. müsste, denn Bearbeitungsgebühren sind unzulässig - ob in den letzten 10 Jahren, jetzt oder in der Zukunft.

  • <p>Hallo.. ich habe ein Bauspardarlehen abgeschlossen.. hier wurden ebenfalls Abschlussgeb&uuml;hren von knapp 300 &euro; erhoben.. ich habe diese mit dem Musterschreiben geltend gemacht und bekam als Antwort es handelt sich bei dem BGH Urteil um einen anderen Sachverhalt und das Urteil habe hierauf keine Anwendung.. ist das wirklich so? Das Bauspardarlehen wurde f&uuml;r eine Immobilienfinanzierung aufgenommen..</p>

  • hallo nochmal,
    sind die monatlichen kontoführungsgebühren( z.b. 2 €) nach dem jüngsten bgh urteil auch bis zu 10 jahren rückforderbar?

    • Offizieller Beitrag

    <p>Hallo.. ich habe ein Bauspardarlehen abgeschlossen.. hier wurden ebenfalls Abschlussgeb&uuml;hren von knapp 300 &euro; erhoben.. ich habe diese mit dem Musterschreiben geltend gemacht und bekam als Antwort es handelt sich bei dem BGH Urteil um einen anderen Sachverhalt und das Urteil habe hierauf keine Anwendung.. ist das wirklich so? Das Bauspardarlehen wurde f&uuml;r eine Immobilienfinanzierung aufgenommen..</p>


    Es gibt noch keine einschlägige Rechtssprechung dazu, daher kann die Bausparkasse diesen Standpunkt vertreten, was vermutlich in künftigen Entscheidungen widerlegt werden wird.

    • Offizieller Beitrag

    hallo nochmal,
    sind die monatlichen kontoführungsgebühren( z.b. 2 €) nach dem jüngsten bgh urteil auch bis zu 10 jahren rückforderbar?


    Hallo Hansi,


    da schon öfters diskutiert, entsprechende Kommentare finden Sie über die Suchfunktion oben rechts, halte ich die Antwort kurz.


    Ja, können Sie.

  • Hallo,


    ich habe im Jahr 2010 für Darlehensvertrag eine Beratungsgebühr für Finanzberater bezahlt. Im Darlehensvertrag steht auch unter dem Punkt Beratungsgebühr Finanzberater folgendes:
    "Diese Beratungsgebühr wird, wie Sie mit Ihrem Finanzberater vereinbart haben, direkt an diesen ausgezahlt. Nach der Darlehensvertragsannahme wird die Gebühr von Ihrem Referenzkonto eingezogen."


    Ist das zulässig. und kann man das Geld zurück verlangen.

    • Offizieller Beitrag

    Denke nicht das Sie es zurückfordern können. Der freie Finanzberater hat mit der Vermittlung des Darlehens eine Gegenleistung erbracht.

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
    Wir haben am 21.06.2011 einen Kredit bei der Santander Bank aufgenommen.
    Auf dem Kontoauszug ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 306, 59 € aufgeführt.
    Die Gebühr wurde aber nicht vom Konto abgehalten.
    Ist diese Gebühr in der Monatlichen Rate berechnet?
    Der Vertrag läuft noch bis 01.07.2015 mit einer Schlussrate von 1000,00 €.
    Kann ich trotzdem die Gebühr zurück verlangen und habt Ihr Muster schreiben.
    Hatte eins bei der Verbraucherzentrale gefunden aber bin mir jetzt nicht sicher ob es das richtige ist.


    Herzlichen Dank im Voraus und einen schönen Abend.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Hilfe.
    Werde es an die Bank schicken und hoffe auf eine Positive Antwort.


    Halte euch auf dem laufenden.


    Danke und viele Grüße

  • @nikita76 auch ich bin langjähriger Kunde der norisbank. Habe meinen Brief am 29.10.14 per Einschreibe Rückschein versendet. Den Rückschein am 05.11.14 zurückbekommen mit dem Vermerk, dass das Schreiben am 31.10.14 in Empfang genommen wurde. Allerdings sitzt die Norisbank seitdem sie zur Direktbank umgewandelt wurde auch nicht mehr in Nürnberg sondern in Berlin. Auf der Homepage von denen steht die genaue Anschrift.


    Aber zurück zum Thema, der Brief ist also nachweislich angekommen und entgegen genommen worden und das war es dann auch lieber Leser. Bis heute nichts erhalten weder Geld noch Brief. Allerdings habe ich der Bank auch eine Frist von drei Wochen gesetzt. Bis nächsten Freitag, 21.11. ist also noch Zeit. Danach werde ich den Ombudsmann einschalten, damit meine Verjährung gehemmt wird.


    Ich persönlich finde es sehr traurig. Sicher haben die Banken einen hohen Ansturm, aber wo Recht herrscht sollte doch auch Recht bleiben. Denn wenn es andersrum laufen würde und man sich so lange mit den Zahlungen oder sonstigen Anliegen Zeit lassen würde als Kunde, wird einem auch gleich mit allem was da ist gedroht...

    • Offizieller Beitrag

    und Sie glauben wirklich das ist aktuell anders?


    Ich kenne Briefe die sind nicht jugendfrei, die aktuell an Banken gehen bzw. wie einzelne Mitarbeiter in den Banken angegangen werden.


    Aber lassen wir es ... sonst werde ich noch als Bankenversteher, etc pp verschrien.


    Sie haben Recht, jeder soll sein zustehendes Recht erhalten und ich bin mir sicher das viele Banken aktuell Ressourcen aufbauen um diesen Ansturm zu bewältigen.