Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr

  • @Henning ohhhh das kann ich mir durchaus vorstellen, dass da Briefe rausgehen für die man sich als "Normalo" fremdschämen muss. Ich gehe immer von meiner Person aus (ich weiß das sollte ich nicht) und ich habe eine gute Kinderstube genossen und weiß was sich gehört..


    Ich gehe auch davon aus das die Banken alle Möglichkeiten ausschöpfen um die Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

  • Hallo,
    unsere Rückforderung der Bearbeitungsgebühr wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die aktuelle Rechtsprechung gewerbliche Kredite ausschließt.
    Ist das so?
    Und wie ist es mit Leasing-und Mietkauf?


    Viele Grüße
    Ilona

    • Offizieller Beitrag

    Aktuell ist es tatsächlich so, dass es für gewerbliche Kredite keine Handhabung gibt. Sofern Sie diese nicht zur Existenzgründung aufgenommen haben.


    Interessante Frage mit dem Mietkauf, vielleicht kann @Franziska das ja mal weiterleiten in die Redaktion.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Zusammen!
    Ich bin neu hier habe so einige gute und hilfreiche Einträge gelesen
    und doch bin ich mir noch unsicher was ich nun machen soll:
    Ich habe bei der Targobank am 30.10. die unzulässig erhobene Kreditbearbeitungsgebühr mit einem Musterschreiben zurückgefordert. Das Darlehen wurde vor sechs Jahren vereinbart. 464 Euro Bearbeitungsgebühr hatte die Bank damals beanschlagt. Der Kredit läuft noch.
    Die Antwort der Bank kam nach zwei Wochen: "Wir bestätigen Ihnen, dass wir Ihr Schreiben zur Bearbeitungsgebühr für den Kredit erhalten haben. Mit freundlichen Grüssen"
    Nur das - weiter nichts.
    Was mache ich denn jetzt? Abwarten oder nochmal mahnen? Oder diese Ombudsmanngeschichte?
    Gibt es jemand der auch an diesen Punkt gekommen ist?

  • Hallo luisa99,


    diese Situation haben mehrere Mitglieder hier geschildert.


    Zur Info: Eine Eingangsbestätigung ist keine Zahlungsbestätigung, aber eben auch keine Ablehnung, mit der Sie problemlos zum Ombudsmann gehen könnten. Andere Betroffene hier hatten guten Erfolg mit telefonischem nachhaken und dem letztendlichen Gang zum Ombudsmann, da das Verfahren dort die drohende Verjährung hemmt.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo,


    Ich hab da auch mal eine Frage.
    Ich habe einen Kredit der DKB- Bank zur Immobilienfinanzierung 2008 abgeschlossen und dafür eine Bearb. gebühr von ca. 1000,00 Euro bezahlt. Auf mein Schreiben kurz nach Veröffentlichung des Urteils hat die Bank ohne jeglichen Schriftwechsel innerhalb von 14 Tagen diese Bearbeitungsgebühr erstattet.
    Da die Zinsen aber der Darlehenssumme zugerechnet wurden, habe ich seit 2008 dafür aber auch Zinsen gezahlt.
    1, Kann ich diese Zinsen auch zurückfordern und verlangen, dass die Bank eine neue Berechnung ohne die Bearbeitungsgebühr vornimmt?
    2. Kann ich für die Gesamtsumme Bearbeit. gebühr + zu viel gezahlte Zinsen auch eine Entschädigung verlangen?


    Vielen Dank für eine Antwort


    Leuchtturm 96


  • Hallo Franziska,
    habe nach deiner Antwort gleich das Musterschreiben verwendet und der Postbank geschrieben mit einer Frist bis heute, 05.12.2014.
    Bis jetzt habe ich noch keine Antwort bzw. Geld erhalten. Wie soll ich denn jetzt weiter vorgehen? Macht es Sinn am Montag in der Kreditabteilung einmal anzurufen?