Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühr

  • Hallo,


    gilt das neue BGH-Urteil zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren auch für Kredite an Kleinunternehmen in der Rechtsform der GmbH? Zum Beispiel für die Finanzierung eines Geschäftswagens?


    Viele Grüße
    Walter

  • Hallo Walter,


    eine wirklich gute Frage.


    Grundsätzlich gilt das Urteil für Verbraucherkredite und nicht für Unternehmen. Die Ausnahme: Wenn der Kredit zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde.


    War das bei Ihnen der Fall?


    Viele Grüße


    Franziska

  • Liebe Franziska,


    leider nein, mein Unternehmen bestand zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bereits 19 Jahre lang.


    Viele Grüße
    Walter

  • Hallo Finanztip Team,


    habe mir gerade die Verträge vorgenommen. Könntet ihr mir bitte bei der Brechnung der Zinsen behilflich sein?
    Also die Gebühren belaufen sich auf 451,50 € Der Vertrag wurde geschlossen am 04.07.2010 Also läuft bisher 4Jahre und 3 Monate. Lt Zinsrechner ergeben sich 105,53 €. Kann das sein???

  • Habe eine Frage. Der Kredit läuft schon seit 1995, es werden aber jährlich 30,00 € Verwaltungsgebühren verlangt. Können die auch zurückgefordert werden?

    • Offizieller Beitrag

    Habe eine Frage. Der Kredit läuft schon seit 1995, es werden aber jährlich 30,00 € Verwaltungsgebühren verlangt. Können die auch zurückgefordert werden?


    Die nicht verjährten Bestandteile können Sie zurückfordern und in Zukunft unterbinden.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Franziska,


    leider nein, mein Unternehmen bestand zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bereits 19 Jahre lang.


    Viele Grüße
    Walter


    Hallo Walter,


    dann werden Sie wohl "Pech" haben, da bei betrieblichen Sachverhalt die Themen anders gelagert sind.

  • Hallo,


    ich habe im Jahr 2011 für einen Darlehnsvertrag eine Gebühr für die Einräumung eines Sondertilgungsrechtes bezahlt.
    Ist das nicht auch ein laufzeitunabhäniges Bearbeitungsentgelt und muss daher von der Bank erstattet werden?
    Die Gebühren wurden von 0,5% der Darlehnsumme berechnet.


    Liebe Grüsse
    Nicole

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Schmelzel,


    diese Gebühr ist aus meiner Sicht zulässig, da Sie eine Option für die Bank darstellen, da Sie eine Sondertilgung vornehmen könnten.

  • Hallo,
    2010 haben wir unser Auto gekauft. Im Kaufvertrag stehen keine Bearbeitungsgebühren, aber es sind Abschlussgebühren ausgewiesen. Meine Frage : Kann ich diese Abschlussgebühren zurück fordern?

  • Hallo Henning,


    das klingt für mich schon plausibel.
    Aber ist diese Gebühr auch rechtens?
    Eine Kreditbearbeitungsgebühr oder eine Kreditprovision musste man auch bezahlen um einen Kredit zu bekommen!


    Es müsste doch zumindestens so sein, dass wenn man keine Sondertilgung vornimmt, die Gebühr erstattet bekommt (wie eine Art Disagio)
    Wenn man es allerdings als klassisches Optionsrecht sieht, dann wahrscheinlich nicht.


    Trotzdem bleibt es meiner Meinung nach eine laufzeitunabhänige Gebühr oder wie sehen Sie das?


    Liebe Grüsse

  • Hallo, in die Runde...


    habe hier das Musterschreiben und bin mir plötzlich nicht mehr sicher, wie die korrekte Zinsberechnung auf die Bearbeitungsgebühren funktioniert.
    Drum bitte ich hier um etwas Hilfe. Wie lautet der Rechenweg? Ich will schließlich keine Fehler machen.


    Besten Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag


    Hallo Schmelzel,


    wieso sollte diese "Gebühr" nicht rechtens sein?


    Sie erhalten hierfür seitens der Bank ein mögliches Sondertilgungsrecht, welches Sie nach Ihren Entscheidungen nutzen oder verfallen lassen können. Hier hat die Bank aus meiner Sicht sogar transparent dargestellt, was diese Option kostet. Wären diese Zusatzkosten im Kreditzins verrechnet worden, hätten Sie keinen Einblick was die Option gekostet hätte.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, in die Runde...


    habe hier das Musterschreiben und bin mir plötzlich nicht mehr sicher, wie die korrekte Zinsberechnung auf die Bearbeitungsgebühren funktioniert.
    Drum bitte ich hier um etwas Hilfe. Wie lautet der Rechenweg? Ich will schließlich keine Fehler machen.


    Besten Dank im Voraus


    Haben Sie Ihre Bearbeitungsgebühr einmalig oder über die Raten verteilt bezahlt?


    @Franziska besteht die Möglichkeit das Finanztip hier einen Wegweiser zur Berechnung veröffentlicht?

    • Offizieller Beitrag

    Die von Ihnen genannte Gebühr habe ich in dieser Form auch noch nicht gehört,
    besteht die Möglichkeit den Vertrag und diesen Passung (persönliche Daten geschwärzt) hier online zu stellen?