Riesterrente

  • Hallo,


    evtl. kann mir ja hier jemand helfen , ich habe eine Targo Reform Riesterrente und wollte nun den monatlichen Betrag etwas erhöhen , nun
    habe ich Post bekommen von der Targo in dem steht " Das Original des nachtrages zum Versicherungsschein wurde dem Abtretungsgläubiger zugeschickt".
    Ich weis gar nicht wem ich die Versicherung abgetreten habe und ich verstehe erst recht nicht da in den AGB´s steht das eine Riesterrente nicht abgetreten werden kann wegen Zulagen und Altersrente usw.


    Ich sehe gerade meine Felle davonschwimmen ......


    Danke vorab schonmal

  • Geht noch jemand auf das Problem ein, um das es geht?


    @chris2702 @Referat Janders ?


    @THL


    ich vermute, dass sich jemand verdrückt hat oder das die Targo Bank (oder jemand anderes) sich wirklich Ihren Riester hat abtreten lassen! Das wäre aber schon spannend!


    Sorry, aber hier werden sie keine Hilfe erfahren, wenn es so ist!


    Schreiben sie bitte einen neuen Brief. Bitte Sie noch einmal um Erhöhungsangebote und Mitteilung wer der Abtretungsgläubiger ist!

  • Moin ,


    so habe dort heute morgen angerufen , die Dame dort sagte mir das die Targo Bank (Citi) sich dort wie bei einer Pfändung reingeschrieben hat und ich dort noch etwas offen habe von einem alten Konto damals und das ich das
    dort in Raten abzahlen sollte. Kündigen dürften die das aber nicht da es eine Altervorsorge wäre auf meine Fragen zwecks AGB´s und Pfändung bzw Abtretung ging sie drüber weg , naja ich schreib mal dahin und lass es mir schriftlich geben was die dazu sagen, die Experten :)

  • EXPERTEN sind in diesem Fall Rechtsanwälte und die beantworten die Frage im Rahmen einer Beratung!


    Die Abtretung ist zumindest teilweise rechtsunwirksam.


    Ansonsten gilt aber:


    "Pfändungsschutz greift nur bis zur Höchstgrenze des § 10a EStG


    Der Pfändungsschutz hinsichtlich dergezahlten Beiträge und des daraus mit den Zulagen erwachsenenVermögens greift aber nur insoweit, wie sich diese Zahlungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Altersvorsorgebeitrags nach§§ 82, 86, 10a EStG halten."


    Frage: was hat das jetzt aber alles mit dem eigentlichen Wunsch zu tun?