Hallo,
ich habe meine Bank um Änderung eines Freistellungsauftrages per Post, mit Änderungsdatum ab 01.01.2018 gebeten gebeten.
Durch einen Fehler der Bank, wurde die Änderung aber Rückwirkend zum 01.01.2017 getätigt. Gleichzeitig wurde mir dafür die Steuer für dieses Jahr zurückerstattet.
Da ich aber meinen Freibetrag von 801 Euro für 2017 schon auf andere Banken aufgeteilt habe, fürchte ich nun, dass sich das Finanzamt deswegen bei mir meldet, da durch den Fehler der Bank die 801 Euro überschritten wurden.
Angeblich kann die Bank diesen Fehler nicht Rückgängig machen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?