Bank ändert Freistellungsauftrag falsch

  • Hallo,


    ich habe meine Bank um Änderung eines Freistellungsauftrages per Post, mit Änderungsdatum ab 01.01.2018 gebeten gebeten.


    Durch einen Fehler der Bank, wurde die Änderung aber Rückwirkend zum 01.01.2017 getätigt. Gleichzeitig wurde mir dafür die Steuer für dieses Jahr zurückerstattet.


    Da ich aber meinen Freibetrag von 801 Euro für 2017 schon auf andere Banken aufgeteilt habe, fürchte ich nun, dass sich das Finanzamt deswegen bei mir meldet, da durch den Fehler der Bank die 801 Euro überschritten wurden.


    Angeblich kann die Bank diesen Fehler nicht Rückgängig machen.


    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

  • Ich würde einfach beim Einreichen der Steuererklärung 2017 einen Zettel beilegen, sämtliche Kapitaleinkünfte tabellarisch aufführen, die doppelte Einreichung des Freistellungsauftrags erklären und um Korrektur bitten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann noch Ärger gibt. Wenn Sie vermuten, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, können Sie die Nachricht natürlich auch schon jetzt ans Finanzamt senden und anbieten, die Steuern sofort nachzuzahlen. Dann kann wirklich gar nichts mehr passieren.

  • Wenn Du das belegen kannst, dass die Bank den Fehler gemacht hat, kannst Du Dich auch an den Ombudsmann wenden. Dessen Entscheidung kannst Du annehmen oder auch nicht.
    Sehr warscheinlich wird die Bank die Entscheidung des Ombudsmanns annehmen.
    Aber erst würde ich die Bank schriftlich auffordern, den gemachten Fehler zu bereinigen. Nur wenn die Bank sich quer stellt, währe bei mir der Ombudsmann angesagt.
    Gruß


    Altsachse

  • Da ich aber meinen Freibetrag von 801 Euro für 2017 schon auf andere Banken aufgeteilt habe, fürchte ich nun, dass sich das Finanzamt deswegen bei mir meldet, da durch den Fehler der Bank die 801 Euro überschritten wurden.

    Was wird eigentlich dem Finanzamt gemeldet (Bankname und Höhe des Freistellungsauftrages oder ohne Nennung der Bank die Höhe des Freistellungsauftrages)?

  • Auf dem Formular einer meiner Banken steht


    Die in dem Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt.


    Da würde ich doch mal sagen alles, mit der SteuerID als Schlüssel gut zu überwachen

  • winter:


    Gemäß § 45d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) wird dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jährlich der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsbetrag gemeldet. Im Gegensatz dazu wurde bis zum Jahr 1999 der erteilte Freistellungsauftrag (FSA) mitgeteilt, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang tatsächlich Kapitalerträge zugeflossen sind.


    Das BZSt hat keine Informationen, in welcher Höhe und wo ein Steuerpflichtiger insgesamt seine FSA verteilt hat.


    schau hier: http://www.bzst.de/DE/Steuern_…hren_FSA/fsa_kv_node.html


    Im Zweifelsfall kann das Finanzamt allerdings eine Kontenabfrage starten: https://www.gkanzlei.de/blog/a…bruf-durch-das-finanzamt/

  • @Oekonom


    Damit ist die Ursprungsfrage gelöst, eine versehentliche Doppelfreistellung fällt im Folgejahr auf, da die tatsächlich freigestellten Volumina gemeldet werden.


    Für die Frage von @winter bedeutet es, ja, die Daten werden übermittelt und liegen bankbezogen vor und werden überwacht, aber erst im Folgejahr und dann wenn Einkünfte tatsächlich freigestellt werden. Dass die Angaben bei der Steuererklärung gegengeprüft werden dürfen wir unterstellen.


    So richtig?


    Noch ein Nachtrag: mir ist auf der verlinkten Seite aufgefallen, dass die Rechte aus dem BDSG hier nicht angewandt werden, d.h. es ist wohl keine allgemeine Auskunftsanfrage nach §34 BDSG möglich, mit der man sonst ja jeden ärgern kann.