Beitragsberechnung LoHi

  • Hallo zusammen,
    hätt mal eine Frage bzgl.
    Beitragsberechnung bei der LoHi:


    Bin 08/2017 dem Lohnst.-Hilfeverein beigetreten und nach Erstellung der Eink.-Steuererklärung wurde der Mtgl.-Beitrag bezahlt. (Berechnung: Grundbeitrag 45 Euro + 2,50 Euro p.tsnd. des Einkommens) Heute erhielt ich durch die LoHi die Ankündiging, dass mein Mtgl.-Beitrag für 2018 per 01. Jan. 2018 abgebucht wird. Trotzdem ich seit Januar 2017 Rentner bin, (und dadurch erheblich weniger verdiene) wird mein Beitrag anhand meines EHEMALIGEN Einkommens aus 2016 berechnet ? ?(
    Kann mir jemand sagen, ob dies rechtens ist ?
    Gruß / kamikaze01

  • Ein Blick auf die Website der LoHi bringt Klarheit: http://www.lohi.de/mitgliedsch…trag-lohnsteuerhilfe.html
    oder eben gleich in die Satzung kucken, die kriegt jeder bei Vertragsabschluss ;) , da steht in § 2:


    Maßgeblich sind
    a) bei Eintritt in den Verein (ohne Begründung einer rückwirkenden Mitgliedschaft): die Einnahmen des Jahres, das dem Beitrittsjahr vorangeht,
    b) bei Begründung einer rückwirkenden Mitgliedschaft ....
    c) bei Bestandsmitgliedern: die Einnahmen, die dem Verein zum Zeitpunkt der Beitragsanforderung bekannt sind.


    Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Beitrages notwendigen Angaben zu machen.

  • ...Vielen Dank für die ausführliche Info.


    Zwar scheint die Beitragsforderung (lt. den LoHi-Statuten) rechtens, dennoch für mich unverständlich.


    Mein Fehler - hätte wohl die Statuten vor Eintritt besser genau studieren sollen.