Berechnung Elterngeld GKV --> PKV

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum Thema Krankenversicherung in Elternzeit bzw deren Einfluss auf die Berechnung des Elterngeld meiner Frau


    Hier die Fakten


    Unser Kind wurde am 11.10.2017 geboren
    Meine Frau war bis mitte September 2017 Angestellte Lehrerin in Bayern (Gesetzlich Krankenversichert)
    Seit Mitte September 2017 Verbeamtete Lehrerin in Bayern (und damit Privatversicherungspflichtig mit Beihilfe)


    Dadurch ergibt sich folgende Problematik
    Bemessungsgrundlage für das Elterngeld --> 12 Monate vor Geburt (in diesem Fall als Oktober 2016 - September 2017) Angestelltenverhältnis


    --> bei der Ermittlung des Elterngeldes wurden die Beiträge zur GKV berücksichtigt und den Nettolohn als Grundlage gemindert.
    Alles kein Problem, allerdings muss meine Frau seit mitte September ja die Beiträge zur Krankenversicherung selber bezahlen (privat versichert)


    Dadurch ergibt sich ein doppelter negativer Effekt für den Bezugszeitraum des Elterngeldes


    1. durch die Berücksichtigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Ermittlung des Elterngeldes wurde eben dieses gemindert. (niedrigerer Nettolohn)
    2. währe eine Versicherung während der Elternzeit in der GKV beitragsfrei, ist jetzt aber PV.


    Nach meiner Meinung zahlt meine Frau quasi "doppelt" Krankenversicherung.


    Hier bei Finanztipp gibt es dazu einen eigentlich sehr hilfreichen Artikel


    http://www.finanztip.de/krankenversicherung-elternzeit/


    Zitat
    "Für die Familie sind die Prämien während der Elternzeit eine zusätzliche finanzielle Belastung. Als Ausgleich für die höheren Versicherungskosten zieht der Staat allerdings bei der Berechnung des Elterngeldes keine Pauschale für die Krankenkassenbeiträge ab. Diese Pauschale liegt für Pflichtversicherte bei 9 Prozent des Einkommens. Bei Privatversicherten setzen die Sozialbehörden damit ein etwas höheres Nettoeinkommen an, entsprechend steigt auch ihr Anspruch auf Elterngeld."


    In einem Telefonat habe ich die Elterngeldstelle auf diesen Sachverhalt hingewiesen, leider wurde es nach nochmaliger Prüfung wieder abgelehnt diese Pauschale abzuziehen.


    Nun bleibt mir nur der Widerspruch.


    Gibt es eine Grundlage auf die ich mich für meinen Widerspruch beziehen kann?
    Oder habe ich ein grundsätzliches Verständnisproblem und alles ist korrekt?


    Ich weiß, die Materie ist alles andere als einfach.


    Ich hoffe es kann sich trotzdem jemand einlesen und evtl sogar weiterhelfen.


    Danke


    Chris


    PS: Die Redaktion von Finanztip.de habe ich bereits angeschrieben.

  • Hallo Chris, meine Frau ist auch in Elternzeit, daher habe ich im Vorfeld auch verschiedene Überlegungen angestellt. Eure Thematik kenne ich natürlich nicht.


    Ich frage mich, was du konkret erreichen möchtest...
    Mglk 1) Soll deine Frau in der vorangegangenen Beschäftigungsphase wie eine Privatversicherte behandelt werden? Dann würde der Fall aus deinem Zitat eintreten und die KV Pauschale von 9% nicht abgezogen werden. --> Aber sie war nun mal in der GKV, da wird das Amt auf den GKV Abzug bei der Berechnung des Elterngeldes nicht verzichten


    Mlgk2) Das Amt ersetzt die PKV Beiträge in der Elternzeit --> völlig abwegig


    Letztlich wurde deine Frau zur falschen Zeit verbeamtet. Für euch günstig wäre der Tag nach der Elternzeit gewesen, denn dann wäre sie in der Elternzeit GKV familienversichert gewesen. Aber der Zug ist abgefahren.


    Ich sehe jedenfalls keinen Systemfehler oder eine Falschbehandlung durch die Elterngeldstelle. So leid es mir tut.

  • Ich frage mich, ob ich die Nerven gehabt hätte, den Arbeitgeber meiner Frau zu bitten, die Verbeamtung zu verschieben auf nach der Elternzeit. Wenn in dieser Zeit ein Fall eintritt (Krankheit zb) der die Verbeamtung anschließend verbietet, ärgert man sich ein Lebtag und verliert Hunderttausende Euro und einen Haufen Privilegien.


    Meine Frau ist Beamtin. Insofern hätte ich zu ihr gesagt "vergiss die 3000 Euro", lass dich verbeamten und unsere Existenzgrundlage bis Lebensende ist gesichert. Auf den KV Beitrag kommt es da nicht wirklich an.


    Vielleicht hilft dir diese Sichtweise dich weniger zu ärgern.

  • Mal ganz abgesehen davon, dass ne Geburt als Privatpatient auch angenehmer sein kann (!) als als Kassenpatient.

  • Einen Ansatzpunkt für den Widerspruch kann ich so nicht erkennen.


    Ich befürchte, das Recht wurde korrekt angewendet und der Vorgang als solcher ist nicht angreifbar.


    Allerdings scheint das wirklich die denkbar ungünstigste Variante zu sein.


    Aber dennoch sollte man die Elternzeit geniessen.


    Machen wir seit Ende November ebenfalls, auch wenn die Zahlung des Elterngeldes noch nicht angelaufen ist.

  • Hallo @chrs_wue,
    wie immer hilft ein Blick ins Gesetz, also ins BEEG. Dort steht in §2(c) Abs. 3 (pdf:(


    "Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern
    und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Monat
    im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde. Soweit sich in den Lohn- und
    Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die
    von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate
    des Bemessungszeitraums gegolten hat."


    Das heißt übersetzt für Sie: Ihre Frau war im Bemessungszeitraum gesetzlich pflichtversichert und hat damit das SV Abzugsmerkmal (9% pauschal Abzug --> geringeres pauschaliertes Nettoeinkommen --> kleineres Elterngeld, wie Sie ganz richtig schreiben). Dieses Abzugsmerkmal gilt dann auch für den Bezugszeitraum! Die Berechnung der Elterngeldstelle ist korrekt, sie werden sich damit abfinden müssen. Andererseits sollte - wie @chris2702 ganz treffend schreibt - in Ihrem Fall tatsächlich die Freude über die Verbeamtung überwiegen. Gegen den Barwert der Pensionsansprüche sind die paar PKV Monatsbeiträge Peanuts! Ja, auf den ersten Blick ärgerlich, auf den zweiten Jammern auf sehr hohem Niveau.


    Apropos Jammern auf hohem Niveau. Vielleicht hilft ihnen meine Geschichte über den Schmerz hinweg. Einen ähnlichen Fall kann ich nämlich aus eigener Erfahrung berichten. Als freiwillig gesetzlich Versicherter wird mein pauschaliertes Nettoeinkommen ohne die 9% Abzug berechnet. Klingt gut, bringt nur leider nichts, weil das Elterngeld bei 1800 EUR gedeckelt ist. Im Bezugszeitraum habe ich Teilzeit gearbeitet, bin aufgrund der wenigen Wochenstunden wieder in die Pflichtversicherung gerutscht und habe Pflichtbeiträge entsprechend des Teilzeiteinkommens abgeführt. Da sich das Elterngeld bei Teilzeit durch die Differenz zwischen pauschaliertem Nettoeinkommen im Bezugszeitraum und pauschaliertem Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum berechnet, wäre es nur fair gewesen, für den Bemessungszeitraum auch das tatsächlich vorliegende SV Merkmal aufgrund des Wechsels von freiwilliger Versicherung zu Pflichtversicherung gelten zu lassen. Ist aber nicht so, weil die Abzugsmerkmale im Bemessungszeitraum auch im Bezugszeitraum gelten. D.h. mein Teilzeitnetto wurde künstlich hoch gerechnet und mein Elterngeld klein. Jetzt könnte man sagen, vor Geburt Vorteil nach Geburt Nachteil, aber der Vorteil kann nicht auf die Straße gebracht werden, weil das Elterngeld gedeckelt ist. In toto also Nachteil. De facto habe ich also doppelte SV Beiträge bezahlt. Das Elterngeld soll zwar Lohnersatzleistung sein, benachteiligt aber klar Besserverdienende und insb. Alleinverdiender mit eher gutem Einkommen, weil mit 1800 EUR abzüglich freiwilliger Versicherungsbeitrag vielerorts eben kein Staat zu machen ist.


    Sei's drum. Ich werd's überleben - auch ohne Beamtenpension am Horizont. Die Zeit mit den Kindern war trotzdem schön.

  • ui, vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!


    Natürlich überwiegt die Freude über den gesunden Nachwuchs und die Verbeamtung. Und ich gebe euch recht, der Mehrwert der Verbeamtung überwiegt natürlich im Vergleich zu ca. 250 € monatlichen Elterngeld welches durch die ungünstige Konstellation "verloren" geht.


    Ich überlege mir übers Wochenende ob ich mir den Aufwand eines Widerrufs antue.


    Ich wünsche ein schönes Wochenende und eine schöne Weihnachtszeit.