Freistellungsauftrag

  • Guten Abend,


    darf man eigentlich z.B. bei 2 Depots den Sparerpauschbetrag auf 801€ setzten ? Ich weis dass die 801€ nur einmal ausgeschöpft werden darf, aber ist es generell erlaubt 2 mal den Freistellungsauftrag zu stellen und wenn man den dann überschritten hat, in der Steuererklärung angeben, dass der 2 mal angegeben wurde und nur das mehr verbrauchte besteuert wird ? :D Ist schwer zu beschreiben aber vielleicht versteht ja jemand was ich meine :whistling:


    Beste Grüße,
    Shifty

  • Man darf 801 Euro auf beliebig viel Banken verteilen. Aber nicht mehr.

  • In den Vordrucken für den Freistellungsauftrag versichert man doch, dass man die 801€ auch in Zusammenrechnung nicht überschreitet. Also würde man an der Stelle die Wahrheit sehr flexibel beschreiben.


    Wie drakonisch die Strafe für einen solchen "Irrtum" wäre, weiß ich jetzt nicht, aber ich würde nicht empfehlen, es auszuprobieren.

  • Eine uralte Antwort bei test


    https://www.test.de/Frage-Antw…ge-fuer-Zinsen-1117932-0/


    und bei finanztip (eine Seite runter scrollen)


    http://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/



    @Shifty Das Verfahren ist ja tatsächlich so, dass der zuviel genutzte Freistellungsauftrag über die Steuerbescheinigung transparent wird. Wenn das richtig in der Einkommenssteuererklärung angegeben wird entsteht - ohne Betrachtung der Zinsen - kein Schaden. Das war aber nicht die Idee der Abgeltungssteuer; damit sollte ja die Notwendigkeit einer Steuererklärung vermieden werden. Rein praktisch würde ich wegen 25% von 801 Euro kein Risiko eingehen.

  • Hallo,


    hätte auch eine Frage zur Festlegung der Höhe des Freistellungsauftrags.
    Normalerweise macht hier meine Hausbank eine Schätzung für die zu erwartende Ausschüttung.
    Wie mache ich das jetzt für meine (ausschüttenden) Thesaurierer. Hier muss ich ja wegen der (Vorabbauschale bzw. Ausschüttung ) einen Freistellungsauftrag hinterlegen, damit keine Steuern abgeführt werden.
    Zu welchem Zeitpunkt kann man da schon eine Hochrechnung machen?


    Vielen Dank für die Antworten.

  • Was ist denn ein ausschüttender Thesaurierer?


    Wenn die Vorabpauschale gemeint ist: Die Anfang 2019 fiktiv zufließende Vorabpauschale berechnet sich aus dem Wert des Fonds Anfang 2018 multipliziert mit dem Basiszins, der von der Bundesbank veröffentlich wird. Darauf wird dann Abgeltungssteuer bezahlt bzw. der Pauschbetrag (anteilig) in Anspruch genommen.


    s. https://www.bvi.de/regulierung…s-ist-die-vorabpauschale/


    Also noch genug Zeit.

  • Hallo,


    kann ja sein, dass Thesaurierer im Laufe des Jahres noch zu Ausschüttern umgestellt werden. Etwas unklug formuliert. ;) Sorry


    Also abwarten und kurz vor der Besteuerung den ca. Wert berechnen, im Falle der Vorabbauschale.
    Bei Ausschüttern einfach bis zur Ausschüttung warten. Danach Freistellungsauftrag hinterlegen. Oder ist es dann schon zu spät und die Steuern werden bereits abgeführt?

  • Also abwarten und kurz vor der Besteuerung den ca. Wert berechnen, im Falle der Vorabbauschale.

    Naja, da hat man für die eine Hälfte der Rechnung 12 Monate Zeit. Wann die Bundesbank diesen Basiszins festlegt weiß ich nicht. Ich hatte in einem anderen Thread auf eine Verlinkung des BVI auf eine Statistik der Bundesbank hingewiesen, die einen Zinssatz von knapp einem Prozent ausweist. Insofern könnte man mit dieser Annahme schon mal operieren. Also Kurswert 01.01.2018 * 1 Prozent * (1-Teilfreistellung)

    Bei Ausschüttern einfach bis zur Ausschüttung warten. Danach Freistellungsauftrag hinterlegen. Oder ist es dann schon zu spät und die Steuern werden bereits abgeführt?

    Nein, das funktioniert nicht. Hilft nur auf Basis der vergangenen Ausschüttungen eine Annahme machen. Aber da macht die Hausbank bei Dir eine Prognose? Die können das eigentlich auch nur auf der Basis der Historie machen.


    Anmerkung zur Praktikabilität: Spannend ist das Thema nur, wenn man die Abgeltungssteuer i.V.m. als solche anwenden möchte, d.h. die Kapitalerträge durch geschickte Verteilung des Freibetrags steuerfrei gestalten, damit man das nicht über die Steuererklärung zurückholen muss.

  • Danke für Deine Antworten. Denke die Bank macht die Prognose aufgrund von Vergangenheitswerte. Habe bis jetzt noch keinen Freistellungsauftrag für Fonds berechnet. Hat halt die Bank festgelegt. Klar muss man sich überlegen, wie viel man verteilt. Wird bei mehreren Anlagen irgendwann zu aufwendig. Exakt wird man das auch nicht hinbekommen. Also wird man die Differenzen doch über die Einkommenssteuer zurückholen müssen.