Guten Abend,
darf man eigentlich z.B. bei 2 Depots den Sparerpauschbetrag auf 801€ setzten ? Ich weis dass die 801€ nur einmal ausgeschöpft werden darf, aber ist es generell erlaubt 2 mal den Freistellungsauftrag zu stellen und wenn man den dann überschritten hat, in der Steuererklärung angeben, dass der 2 mal angegeben wurde und nur das mehr verbrauchte besteuert wird ? Ist schwer zu beschreiben aber vielleicht versteht ja jemand was ich meine
Beste Grüße,
Shifty