Risikolebensversicherung für Freiberufler (Texter)

  • Bei dieser Fülle an Informationen dürfte das schwierig werden (Sorry, den konnte und wollte ich mir jetzt nicht verkneifen :-)).
    Aber es ist ja eine ernst gemeinte Frage, daher: ein bisschen mehr darf schon preis gegeben werden...oder man muss in einem ersten Schritt die üblichen Verdächtigen (Europa, Hannoversche, Dialog, Cosmos Direkt etc. pp.) bemühen, die in der Regel auch erste Berechnungen über ihre Webseiten ermöglichen. Reicht dann schon einmal für einen ersten, wenn auch groben Überblick.
    Wir wissen ja nicht, ob vielleicht eine spezielle Form gewünscht wird (bspw. zur passgenauen Absicherung eines Immobiliendarlehens), die längst nicht von allen Anbietern angeboten wird und die Anbieterauswahl in diesem Fall erheblich einschränken würde. So kann nur munter ins Blaue geschossen werden, was aus meiner Sicht wenig zielführend wäre.

  • Danke. Und entschuldigung: Das liegt natürlich an meiner kompletten Ahnungslosigkeit. Wusste nicht, welche Möglichkeiten es gibt. Also dann gehe ich erstmal in mich. :)

  • Könnte mir jemand eine Risikolebensversicherung für einen freiberuflichen Texter wie mich empfehlen?

    Wie ist die Frage zu verstehen? ?(


    Geht es um die Frage nach einem empfehlenswerten Anbieter?


    Oder geht es um die Frage, ob in der aktuellen Situation eine Risiko-Lebensversicherung grundsätzlich geboten wäre?

  • Wie gesagt: Es war eine echte Dummy-Frage. Ich entschuldige mich hiermit, dass ich keine Ahnung davon habe. Allerdings war das auch der Grund, diese Frage zu stellen. Ich dachte, dass ich hier auch als Nichtprofi eine Antwort bekomme. Anscheinend ist mein Wissenstand zu niedrig für dieses Forum. Danke trotzdem.

  • Überleg dir mal, wer alles von deinem Geld abhängt, wie viel das dann in einer Summe wäre und schlag nochmal 10.000 Euro für Beerdigung drauf.
    Dann denk mal nach, wie lange die ganzen Leute von dem Geld abhängen würden.


    Dann hätten wir schon mal zwei wichtige Parameter. Danach wäre es dann Aufgabe eines Profis, dir einen Anbieter mit ausreichend Service-Qualität zu suchen.

  • Eine Entschuldigung ist nun wahrlich nicht nötig. Es gehört bei einem etwas komplexeren Thema aber nun einmal etwas mehr dazu. Grundsätzlich nun einmal die Frage, was denn genau abgesichert werden soll. Angehörige? Falls ja: Kinder? (Ehe-)Partner? Oder, wie bereits angedeutet, vielleicht gar ein Darlehen? Wieder einmal andere Baustelle. Es ist ja wohl kaum zuviel verlangt, zumindest ein paar Basisinformationen preiszugeben. Sie möchten schließlich etwas von anderen.

  • danke allerseits. Das ist meine Konstellation: 3 Personen, Ich 53 und Freiberufler (KSK-Mitglied), meine Frau 51 und Angestellte, mein Sohn 11. Meine Frau und ich wollen beide was machen für den Fall, das einer ausfällt/stirbt. Ansonsten möchte ich kein Risiko bei der Anlageform, falls das wichtig ist. Wir haben kein Wohneigentum und keine Kredite. Danke.

  • Hallo,


    @ideengold bitte nicht persönlich nehmen – diese Forum soll ja auch dem passiven Mitleser etwas bringen – es wäre deutlich besser gewesen, Sie hätten diese Idee kurz nach der Geburt Ihres Sohnes gehabt. Mit Anfang 50 wird es schwierig. Ihnen nutzt eine angeblich billige Risikolebensversicherung nichts, die sich im Leistungsfall auf eine falsch beantwortete Gesundheitsfrage o.ä. berufen kann.


    Ich denke, Sie brauchen professionelle Hilfe.


    Als Denkanregungen, um auf das Gespräch mit dem Fachmann/frau vorbereitet zu sein:
    Gibt es noch die Möglichkeit eines Gruppenvertrages über einen Berufsverband, den AG Ihrer Frau o.ä? Oft haben diese Verträge sehr faire Gesundheitsfragen.
    Legen Sie eine Versicherungssumme fest, die Sie unbedingt benötigen. Ich vermute, es geht überwiegend um die Ausbildung Ihres Sohnes. Der überlebende Ehepartner sollte mit seinen eigenen Einnahmen klar kommen.


    Und an alle Mitforisten: bitte nicht schon wieder die Diskussion Versicherungsberater versus -makler.


    Gruß Pumphut

  • Das ist meine Konstellation: 3 Personen, Ich 53 und Freiberufler (KSK-Mitglied), meine Frau 51 und Angestellte, mein Sohn 11. Meine Frau und ich wollen beide was machen für den Fall, das einer ausfällt/stirbt.

    Das ist im Grunde genommen eine sehr einfache Konstellation.


    Gehen Sie davon aus, dass Ihr Sohn noch ca. 14 Jahre finanzielle Unterstützung braucht. Mit 25 Jahren sollte er finanziell auf eigenen Beinen stehen können.


    Dann nehmen Sie Ihre letzte Mitteilung von der KSK über Ihr Punktekonto. Daraus sollte auch die Hinterbliebenenrente ersichtlich sein. Dann wissen Sie, was Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes erhalten würden.


    Das Gleiche machen Sie mit der Renteninformation Ihrer Ehefrau, die regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugesendet wird.


    Sie müssen allerdings berücksichtigen, dass Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur gezahlt werden, wenn die Hinterbliebenen nur ein geringes Einkommen haben. Informationen darüber finden Sie ausführlich auf dem Server der gesetzlichen Rentenversicherung. Stichwort: Hinterbliebenenrenten.


    Wenn Sie wissen, ob etwas aus der gesetzlichen Vorsorge kommt und in welcher Höhe, können Sie die "Versorgungslücke" ausrechnen. Das ist ein monatlicher Betrag, der sich ergibt, wenn Sie Ihr heutiges Netto (bzw. das gewünschte Versorgungsniveau) nehmen und davon die gesetzlichen Rentenansprüche subtrahieren.


    Angenommen Sie kommen zu der Erkenntnis, dass die "Versorgungslücke" im Falle Ihres Todes 1.000 € beträgt (=also Ihrer Witwe fehlen monatlich 1.000 € zum Überleben), dann schließen Sie eine Risikolebensversicherung in Höhe von 12 x 14 x 1.000 = 168.000 € ab.


    Damit würden Ihrer Witwe, wenn Sie gestern gestorben wären, jeden Monat 1.000 € zur Verfügung stehen - ohne dass sie das Geld anlegen müsste. Sie könnte einfach jeden Monat 1.000 von einem Girokonto abheben.


    Im Laufe der Zeit sinkt natürlich der Finanzbedarf, weil die Zeit, die Ihr Sohn versorgt werden muss, ja immer kürzer wird.
    Das kann man entweder mit einer Risiko-Lebensversicherung mit fallender Summe lösen oder Sie schließen z.B. drei Risikoversicherung mit unterschiedlichen Laufzeiten (5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre) ab und teilen die Summe dementsprechend auf.


    Viel Erfolg!

  • @muc hat schon einiges umrissen, daher ergänze ich nur wenig.


    Falls es jetzt um reinen Unterhaltsersatz geht, wären erst die gesetzlichen Ansprüche zu prüfen.


    Diese sind inn der Ferndiagnose schwer einzuschätzen, aber in der Tendenz äußerst dürftig.


    Am besten suchen Sie zusammen mit Ihrer Frau eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung auf und lassen sich jeweils eine Rentenauskunft erstellen und erläutern.


    Hilfsweise können Sie ihre letzte Renteninformation nehmen. Den Wert der vollen Erwerbsminderungsrente können Sie durch 10 teilen und haben damit einen groben Anhalt für die Halbwausenrente Ihres Kindes im Fall der Fälle. Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr, während einer Ausbildung auch bis zum 27. Lebensjahr. Einkommen der Waise wird nicht gegengerechnet.


    Die Höhe der Witwenrente ist pauschal noch schwerer zu fassen, da hier Einkommensanrechnung stattfindet, deren Umfang vom Heiratsdatum und ggf. dem Alter der Ehegatten abhängt.


    In der Beratung wird das geklärt.


    Zwar sollte das im Rahmen der Beratung automatisch abgesprochen werden, aber fragen Sie am besten auch nach "Rentensplitting". Dies könnte je nach Einkommenssituatiob des überlebenen Partners eine Überlegung wert sein.


    Im Anschluss an die Beratung macht es Sinn zu prüfen, was noch anderweitig (sprich privat) abgesichert werden muss.

  • Ab einer gewissen Versicherungssumme verlangen manche Versicherer auch eine Gesundheitsprüfung.


    Ansonsten Gesundheitsfragen der infrage kommenden Tarife checken, damit der Versicherungsschutz auch Hand und Fuß hat.

    Verraten sie uns bitte, wann genau "manche Versicherer" auf eine Gesundheitsprüfung verzichten? Und jetzt bitte keine "Sterbegeld-RLV" mit 10 k Versicherungssumme, sondern marktüblich. Vielmehr ist es doch so, dass in aller Regel grundsätzlich eine Prüfung erfolgt, diese aber mehr oder weniger umfangreich ausfallen kann, je nach Höhe der Versicherungssumme und ggbfs. auch mal in Abhängigkeit vom Eintrittsalter des Antragstellers.
    Mitunter reicht die Beantwortung der im Antrag abgefragten Sachverhalte, zusätzlich kann dann ein mehr oder weniger umfangreicher Untersuchungsbericht angefordert werden. Macht ja auch Sinn.

  • Hallo,


    eine Frage an die hier mitschreibenden und –lesenden Versicherungsberater und –Makler. Früher (also knapp nach dem Kaiser) stand ich vor einem vergleichbaren Problem. Die in jungen Jahren abgeschlossene Risikolebensversicherung endete mit 60 Jahren, das jüngste Kind war aber noch nicht mit der Ausbildung fertig. Eine reguläre Risikolebensversicherung abzuschließen, kann man in dem Alter vergessen.
    Aber es gab damals die Delta Lloyd, die Risikolebensversicherungen bei niedrigen Versicherungssummen (bei mir 25 TEURO – das reichte für den Zweck) ohne irgendwelche Gesundheitsfragen anbot. Das Risiko hat man sich gut bezahlen lassen, war es mir aber Wert.


    Die Delta Lloyd gibt es nicht mehr. Gibt es heute Gesellschaften, die ähnliche Risikolebensversicherungen anbieten?


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    nein, gibt es in der Form nicht mehr. Ich will nicht ausschließen, dass das über spezielle Rahmenverträge des Arbeitgebers möglich wäre, ähnlich wie bei einer BU. Auf dem regulären Markt allerdings nicht. Es gibt immer wieder mal Aktionen, wo Versicherer den Abschluss mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung verbinden.
    Das sieht dann zumeist so aus, dass Abfragezeiträume verkürzt sind (bspw. 2 statt 5 Jahre), oder abschließend bestimmte Krankheitsbilder abgefragt werden. Das erleichtert den Zugang mitunter immens.
    Das ist, Stand heute, allerdings in der Regel auch an die Aufnahme eines Darlehens im Rahmen einer Immobilienfinanzierung gebunden. Also auch nicht für jedermann geeignet.

  • @ideengold: kuck auch mal hier: http://www.finanztip.de/risikolebensversicherung/


    Und sobald die Absicherungshöhe die 400.000€ (Kind)-500.000€ (Frau) reißt, steuerliche Aspekte berücksichtigen.

    Was meinst du damit? Lange her, dass ich mich damit beschäftigt habe, aber früher konnte man das doch durch die Trennung von Versicherunsnehmer und versicherter Person vermeiden, dass die Auszahlung in die Erbmasse fällt, oder?