Bitcoins den minderjährigen Kindern schenken

  • Hallo zusammen,
    da ich ein paar Euro in Bitcoin und anderen Coins habe, diese aber noch eine ganze Weile halten müsste, bis die Jahresfrist um ist und ich die Gewinne steuerfrei kassieren kann, möchte ich einige Coins meinen Kindern schenken. Diese sollen sie dann verkaufen und das Geld soll natürlich auf ihrem Konto landen und verbleiben (ein Depot mit Aktien haben sie ohnehin schon).


    Meine erste Frage wäre, ob das bei Bitcoin-Veräußerungsgewinnen genauso abläuft wie bei Aktien: Wenn ich die Coins selber den Kindern schenke und diese sie dann verkaufen, fällt der Gewinn doch bei den Kindern an und bleibt steuerfrei, solange under deren Existinzminimum-Freibetrag, richtig?


    Meine zweite Frage wäre, wie man das konkret umsetzt: Ich kann ja bei keiner Bitcoin-Börse einen Account für einen Minderjährigen erstellen, von dem dieser das erlöste Geld sich dann auf sein Konto auszahlen lassen kann. Wenn ich die Coins aber unter meinem eigenen Account verkaufe wird das doch bei mir sofort steuerpflichtig.
    Die Idee wäre also, die Coins auf einen USB-Stick zu ziehen, diesen physisch dem Kind zu schenken und das Kind verkauft den Stick dann einem Bekannten gegen Überweisung. Der Bekannte kann die Coins vom Stick dann auf einer Bitcoin-Börse verkaufen (wenn das zu gleichem Wert wie dem, zu dem er sie vom Kind erworben hat geschieht, müsste das für ihn steuerfrei sein). Wäre das so korrekt, habe ich einen Denkfehler oder gibt es bessere/einfachere Möglichkeiten?


    Liebe Grüße,
    Caroline

  • Hallo @carcaroba,
    willkommen im Forum. Nach meiner laienhaften Meinung dürfen minderjährige Kinder keine derartigen Geschäfte abschließen.
    Das mit dem Ausnutzen des Existenzminimum-Freibetrag ist ja keine schlechte Idee. Aber die funktioniert sicher nur bei Euros. Man kann für die Kinder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Mit dieser NVB können die Kinder dann auch legal Erträge oberhalb des Sparerfreibetrages steuerfrei kassieren.
    Ich würde die Coins verkaufen, Steuern zahlen, und die Euros dann den Kindern schenken.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,


    Kinder dürfen natürlich keine risikoreichen Geschäfte abschließen, wie z.B. Optionsscheine kaufen, das ist klar. D.h. kaufen dürfen sie Coins nicht. Aber geschenkt bekommen schon, das ist für sie ja ausschließlich positiv für sie.


    Warum sollten sie die Coins nicht verkaufen dürfen? Müssten sie dann also bis sie volljährig sind auf den Coins sitzen bleiben? Ich denke schon, dass sie sie verkaufen dürfen, denn der Verkauf ist ja kein risikoreiches Geschäft (im Gegensatz zum Halten sogar risikoarm), lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


    NV-Bescheinigung habe ich, aber im Zweifel gar nicht erforderlich, weil hier die Bank ja keine Abgeltungssteuer einbehalten würde.


    LG,
    Caroline

  • Hi Altsachse,


    ich glaube, du hast mich missverstanden: Die Kinder sollen nicht selbst traden (habe ich auch nie geschrieben), im konkreten Fall sind sie noch so klein, dass sie nicht mal selber lesen können. Das Vermögen verwalten die Sorgeberechtigten. Da ist der Kauf von z.B. Aktien oder Fonds nichts Besonderes, Banken bieten sogar extra Junior-Depots und Sparpläne dafür an. Aber selbst das ist hier zweitrangig, es geht um den einmaligen Verkauf von geschenkten Cryptowährungen.
    Mit dem Taschengeldparagraf hat das überhaupt nichts zu tun, der handelt davon, dass Kinder selber mit Kleinstbeträgen Geschäfte machen können, z.B. Süßigkeiten kaufen.


    Meine Fragen sind a) ist es richtig, dass eine solche Schenkung steuerlich wie bei Aktien gehandhabt wird und b) wie macht man die Übertragung am besten. Wenn mir jemand hier weiterhelfen kann wäre ich sehr dankbar.

  • lol, das Forum heißt ja nur "Steuern sparen". Und durch Schenkung an Kinder Steuern zu sparen ist weder illegal noch ungewöhnlich und auf Finanztip auch schon oft beschrieben, z.B. im Rahmen vorgezogener Erbschaft.
    Wenn du damit ein Problem hast bist DU hier im falschen Forum, nicht ich.

  • Lasst mal die Giftpfeile stecken. Ich denke wir sind uns alle einig, dass Bitcoins im Moment keine geeignete Vermögensanlage für Kinder sind i.S. der Vermögenssorge. @Altsachse und auch ich weisen - weil wir selber so unterwegs sind - auf die Möglichkeit einer steuerfreien Geldanlage über die NV hin. Das ist ja dann vielleicht nach dem Verkauf der Coins ein Thema.


    Zum konkreten Vorgehensmodell von Caroline sehe ich keine grundsätzlichen Probleme - ich bin allerdings kein Steuerberater sondern nur interessierter Laie
    * eine Schenkung zu Lebzeiten ist zulässig und im Rahmen der Freibeträge steuerfrei
    * der Veräußerungsgewinn wäre zu versteuern. Sofern das Existenzminimum nicht überschritten wird fällt kein Steuer an (falls der Betrag an der Grenze wäre auf zwei Steuerjahre aufteilen).


    Auf drei Dinge würde ich achten:
    Die ganze Aktion gut dokumentieren. Ich musste mal in grauer Vorzeit, als es noch eine Vermögenssteuer gab, gegenüber dem Finanzamt darlegen woher das Kapital kam, deren Zinsen ich versteuern musste. Da solche Zeiten ja aufgrund der politischen Konstellation wieder drohen sollte man hier Vorsorge treffen.


    Es gibt neben der Steuerthematik auch noch eine niedrigere Grenze für die Mitversicherung der Kinder in der Krankenversicherung. s, mein Hinweis oben zum eventuellen Split.


    Rein rechtlich ist das Geld nach der Schenkung nicht mehr für die Eltern verfügbar. Sofern Ihr genügend sonstiges Vermögen habt ist das unkritisch, ansonsten wird es ggf. kritisch hinsichtlich Steuerhinterziehung. Auf den Seiten von Finanztest wurde z.B. die Möglichkeit der Nutzung des Geldes der Kinder für die Finanzierung einer Klassenfahrt verneint.

  • Danke für diese Hinweise, endlich eine sinnvoll Antwort :)


    Es ist auch nicht so gedacht, dass das Geld wieder an die Eltern zurück fließen soll. Die Kinder können davon z.B. sich ein Auto kaufen oder ihr Studium (teil-)finanzieren.