Ehegattensplitting-Berechnung

  • Hallo Community,


    wie bin etwas verwirrt bezüglich der Berechnung einer möglichen Steuerersparnis bei der Zusammenveranlagung von einem verheirateten Paar. Ich bin davon ausgegangen, dass eine Ersparnis insbesondere vorhanden ist, wenn der Gehaltsunterschied bei dem Paar groß ist.


    Gehen wir mal von folgender Ausgangssituation aus:


    Bruttolohn Ehepartner 1: 120.000 Euro
    Bruttolohn Ehepartner 2: 60.000 Euro


    Die Rechner die ich im Internet gefunden habe sagen immer für diesen Fall: "keine Einsparung im Vergleich zur Einzelveranlagung" Stimmt das? Wenn ja, warum ist dies so, obwohl der Gehaltsunterschied so groß ist? Wäre es in diesem Fall also wirklich egal ob man die Einzelveranlagung oder die Zusammenveranlagung wählt, oder gibt es noch weitere Punkte die (trotzdem) für eine Zusammenveranlagung sprechen?


    Danke im Voraus für alle Antworten.

  • Hallo @Pilsbach


    Willkommen im Forum.


    Unser Steuersystem kennt für höhere Einkommen zwei Stufen. Unverheiratete zahlen ab ca. 54000 Euro den "kleinen" Spitzensteuersatz von 42%. Dann gibt es noch den Sprung zu 45% ab 250.000 Euro.


    Das Ehegattensplitting funktioniert so, dass beide Einkommen addiert werden und durch zwei geteilt werden und der Steuersatz des halben gemeinsamen Einkommens verwendet wird.


    In Ihrem Fall (ohne Beachtung von etwaigen Abzügen) wird bei Ihrem Beispiel also der Steuersatz für 90.000 Euro verwendet. Und der liegt klar im Bereich des 42% Steuersatzes.


    Ein anderes Beispiel
    Frau verdient 70.000
    Mann verdient nichts.
    Hinzu kommen diverse Abzugsmerkmale (Kinder, Werbungskosten, etc), die wir außen vor lassen. Dann zahlt Frau den Steuernsatz auf ihre 70.000, der bei 35.000 Euro Einkommen gilt, also weniger als 42%.


    Bei zwei Gutverdienern bringt das Splitting in der Tat nichts.

  • Mit anderen Worten, wenn beide jenseits des Spitzensteuersatzes verdienen, dann bringt der Splittingvorteil nichts mehr, weil man trotz der oben beschriebenen "Halbierung" mit dem zu versteuernden Einkommen nicht weit genug nach unten kommt, um von den Wirkungen des progressiv verlaufenden Steuertarifs zu profitieren.


    Hinzu kommen diverse Abzugsmerkmale (Kinder, Werbungskosten, etc), die wir außen vor lassen. Dann zahlt Frau den Steuernsatz auf ihre 70.000, der bei 35.000 Euro Einkommen gilt, also weniger als 42%.

    Ich hoffe, ich darf das ein bisschen konkretisieren:


    Dann zahlt das Ehepaar im Rahmen der Zusammenveranlagung den Steuernsatz auf ihre 70.000, der sich bei 35.000 Euro Einkommen aus der Gundtabelle (Einzelveranlagung) ergibt, also weniger als 42%.


    Wobei man natürlich keinen Steuersatz zahlt, sondern nur die Steuer, die sich bei Anwendung des so ermittelten Steuersatzes ergibt ;)

  • Theoretisch könnte man natürlich mit vielen Kindern, gewaltigen Werbungskosten und aller erdenklicher Abzüge auch ein Arbeitnehmerbrutto von 180.000 Euro auf unter 108.000 Euro Steuerbrutto senken, was dann durch Splitting zu<54.000 und damit einem Steuersatz <42% führt. Ich wüsste aber nicht, wie man das im alltäglichen Leben umsetzen will. Insofern wohl nur möglich, wenn man gemeinsam knapp über 108.000 liegt und dann durch Steuerabzüge darunter rutscht.

  • Ich wüsste aber nicht, wie das im alltäglichen Leben umsetzen will.

    Bei der hier aufgeworfenen Frage ist das natürlich eher unrealistisch. Denkbar wäre zB, wenn du noch weitere Einkünfte hast, die du im ersten Moment hier nicht beachtest. Ich hatte früher oft so Fälle, da kam dann aus der Beteiligung an einem Unternehmen (GmbH & Co. KG) noch ein (steuerlicher) Verlust und schon war das Einkommen deutlich niedriger. Und ich meine jetzt keine Steuersparmodelle, sondern operativ tätige Unternehmen, die aus welchen Gründen auch immer, mal einen ordenltichen Verlust erwirtschaftet haben - wenn auch nur durch freche Rückstellungen.

  • @chris2702 @Oekonom


    Vielen Dank für eure schnellen und guten Antworten. So hatte ich es auch schon in etwa vermutet. Dann macht es wirklich keinen Unterschied ob wir Einzel- oder Zusammenveranlagt werden. Schöne Weihnachten euch schonmal