Mich interessiereen die Auswirkungen des neuen Gesetzes mit anrechnebaren Kinderzeiten auf die 9/10-Regelung für die Krankenversicherung der Rentner.
Inzwischen werden ja auch Kinder auf die 9/10-Zeit angerechnet. Wie ist die Bestimmung konkret und wie zählt es, wenn ich in der zweiten Lebenshälfte ein Jahr arbeitsos war und das Arbeitsamt die Beiträge in die GKV entrichtet hat?
Stimmt nach meinem Verständnis dann die Beispielrechnung:
Lebensarbeitszeit 40 Jahre, ein Kind
1-12. Jahr: GKV-versichert
13-22. Jahr PKV-versichert
23-40. Jahr GKV-versichert, davon ein Jahr arbeitslos.
Zählen bei dem Beispiel die drei Jahre für die zweite Hälfte? Das wäre hier der Unterschied zwischen dem Status als freiwilliger oder pflichtersicherter Rentner.
Freue mich über eine Info.
Grüße
finnharps