Ich muss angeben, wonach der Versicherer fragt.
Ja, das stimmt. Und nach Cholesterinwerten fragt der Versicherer nicht. Gefragt wird nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre und nach stationären Krankenhausaufenthalten der letzten 10 Jahren.
Wer die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, kann keine Probleme bekommen.