vorvertragliche Anzeigepflicht PKV

  • Ich muss angeben, wonach der Versicherer fragt.

    Ja, das stimmt. Und nach Cholesterinwerten fragt der Versicherer nicht. Gefragt wird nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre und nach stationären Krankenhausaufenthalten der letzten 10 Jahren.


    Wer die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, kann keine Probleme bekommen.

  • Der Herr Gamper mal wieder oder Swingkind?


    Das ich nicht Herr Müller bin, sondern nur ein Kollege und Bekannter, sollten Sie bitte akzeptieren.


    Herrn Philip Wenzel Arroganz vorwerfen und dann seine Sichtweise bestätigen muss man auch erst einmal bringen.


    Und natürlich ist es klar, dass das anzugeben ist. Das zeigt die tägliche Praxis aus solchen Fällen. wir hatten im Kollegenkreis gerade den Rücktritt wegen Feigwarzen diskutiert und zwar ohne Fortsetzungsmöglichkeit des Vertrages!











  • @muc


    Natürlich wird nach Untersuchungen und Untersuchungsergebnissen, nach angeratenen Kontrollen und Untersuchungen und nach Abweicheung von der Norm gefragt - wörtlich und in allen bekannten Anträgen!


    Ihre Empfehlung oder Meinung und die Massivität mit der Sie die vortragen und vertreten ist schon bedenklich!


    Ob die Umstände gefahrerheblich und risikoerhöhend sind, entscheiden ja die Versicherer und nicht der Antragsteller - und auch das ist so fast schon wortwörtlich in Urteilen nachzulesen!

  • Sehr geehrter Herr Gamper,


    ich möchte nicht arrogant erscheinen. Ich wollte mich nur des Vorwurfs erwehren, ich würde selbst keine Gesetze und Urteile lesen. An sich bin ich recht bescheiden :)


    Der Prölss/Martin gehört tatsächlich zu diesen Werken. Ich wollte nicht aufstehen, weshalb ich das Münchener Anwaltshandbuch genommen habe :)


    Ich pflichte Ihnen bei, dass es nie so ganz einfach ist. Ich würde ja deswegen zu Voranfragen raten, da dann der Versicherer entscheiden kann, ob es seine Annahme beeinflusst oder nicht.


    Mit den besten Grüßen und der Hoffnung auf Versöhnung (kurz vor Weihnachten)


    Philip Wenzel

  • Ja, das stimmt. Und nach Cholesterinwerten fragt der Versicherer nicht. Gefragt wird nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre und nach stationären Krankenhausaufenthalten der letzten 10 Jahren.
    Wer die Antragsfragen wahrheitsgemäß beantwortet, kann keine Probleme bekommen.

    Es wird nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre gefragt. Also muss die Untersuchung beim Amtsarzt angegeben werden. Erfolgt nur die Angabe Untersuchung beim Amtsarzt wegen Verbeamtung, werden die meisten Versicherer nachfragen, ob diese einen positiven Befund ergeben hat. Wenn dieses verneint wird, liegt eindeutig eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor.


    Daher würde ich dem Rat von Herrn Wenzel folgen und eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern stellen lassen.


    Wieso bekommt Lange Oog eigentlich sofort einen dislike von swingkid, obwohl er völlig korrekt auf mögliche Gefahren dieser Vorgehensweise hindeutet?

  • Zitat von Ltotheoon

    Wieso bekommt Lange Oog eigentlich sofort einen dislike von swingkid, obwohl er völlig korrekt auf mögliche Gefahren dieser Vorgehensweise hindeutet?

    Fragen sie doch zunächst einmal den User Lange Oog alias Thorulf Müller, warum er hier meint seine Kindergartenvendetta führen zu müssen. Wenn Thorulf Müller in seinem Alter immer noch der Meinung ist, dass es angemessen sei sich wie ein pubertierendes Kleinkind zu verhalten, dann wird das Spiel eben auch mal mitgespielt.
    Ich hatte die Moderation bereits um eine Stellungnahme gebeten, warum man sich das von einem User, der bereits mit 2 seiner Accounts gesperrt wurde, bieten lassen muss. Scheinbar ist das Thema nicht wichtig genug.

  • Lange Rede, kurzer Sinn. Sollten Sie aus irgendeinem Grunde später mal in eine stationäre Behandlung geraten (auch ambulant ist möglich) einer schwereren Erkrankung wegen und man sollte die Ursachen erforschen, würden sie mit Sicherheit diese Werte angeben, auch wenn sie vor der Antragstellung erhoben wurden. Der sogenannte annamnetische Rücktritt. Ich persönlich würde ruhiger schlafen, wenn die Angaben im Antrag bekannt sind. Möglicherweise sind diese Werte auch nicht konstant aus dem Normbereich heraus. Das Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen daher die Möglichkeit diese Dinge nochmals überprüfen zu lassen und wenn der „gefahrenerhöhende Umstand“ nicht mehr vorhanden sein sollte, kann der Zuschlag verschwinden. Die Möglichkeit, diesen Wert noch mal erheben zu lassen haben sie. Bei Statuswechsel haben sie mindestens zwei Monate Zeit, sich zu entscheiden, wer sie wie versichern soll.

  • Lieber muc, genau genommen liegst du nicht falsch. Allerdings ist die Untersuchung anzugeben. Auch ist anzugeben, welches Resultat sie hatte. Natürlich kann man es ohne die Angabe versuchen und dem Versicherer mitteilen, dass man dienstfähig ist. Fragt er aber nach dem Befund, sollte man ehrlich sein.