vorvertragliche Anzeigepflicht PKV

  • Hallo,


    ich werde im Januar 2018 verbeamtet und muss dann in die PKV wechseln, da es viel zu teuer wäre mich in der GKV zu versichern. Die amtsärztliche Untersuchung lief problemlos. Es wurden auch Blut- und Urinproben untersucht. Ich erhielt zwei Wochen später einen Brief vom Amtsarzt in dem er mir mitteilte, dass meine Leber- und Cholesterinwerte schlecht wären und vom Hausarzt untersucht werden sollten. Weiterhin teilte er mir mit, dass dies meine Tauglichkeit nicht beeinflusst und er keine Einwände gegen die Verbeamtung hat.


    Mein Hausarzt kennt diesen Befund noch nicht. Bezüglich der Antragstellung bei der PKV frage ich mich nun, ob ich die schlechten Leber- und Cholesterinwerte bei den Gesundheitsfragen angeben muss?


    Der Amtsarzt sagte, dass sämtliche Untersuchungsergebnisse bei ihm blieben und nicht weitergegeben werden. Hat jemand damit Erfahrungen? Muss ich das Ergebnis des Amtsarztes der Versicherung mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen mitteilen? Begehe ich eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, wenn ich das nicht tue?


    Vielen Dank vorab!
    Tom

  • Ohne Experte für Vertragsrecht zu sein würde ich es als Verletzung der Anzeigepflicht werten, wenn die Ergebnisse aus der amtsärztlichen Untersuchung nicht weitergegeben werden.


    Eventuell käme ein Vertragsfuchs zu einem anderen Ergebnis, aber ohne das Vertragswerk zu kennen, ist das auch nur eine Theorie hier im Forum.


    Falls die schlechten Werte so brisant sind, dass sie die Versicherung verteuern oder zu Ausschlüssen führen würden, dann müsste man sie mitteilen.


    Falls die Werte keinen Einfluss auf die Versicherung haben, dann könnte man sie bedenkenlos mitteilen.


    Wie gesagt, soweit meine laienhafte Ferndiagnose.

  • Ich bin auch kein Anwalt, aber mit dem Versicherungsvertragsgesetz kenne ich mich sehr, sehr gut aus.


    Sie müssen alles angeben, wonach der Versicherer in Textform fragt. Kürzlich erhobene Untersuchungsergebnisse sind da in jedem Fall dabei!


    Geben Sie Ihre Gesundheitsdaten unbedingt an einen Versicherungsmakler, dem Sie vertrauen. Das wird ne harte Kiste, ich weiß... Makler haben die Möglichkeit, sogenannte Voranfragen bei mehreren Versicherern zu stellen, um vielleicht bei einem Versicherer eine bessere Annahme zu bekommen.


    Der Versicherer wird sie im schlimmsten Fall mit einem Zuschlag belegen. Käme es sogar zu einer Ablehnung, wäre immer noch eine Öffnungsaktion im Rahmen des möglichen.


    Aber wollen wir nicht den Teufel an die Wand malen. Packen Sie mal Ihre Gesundheitsdaten zusammen, geben Sie diese Ihrem Makler und der macht dann anonyme Voranfragen.

  • Bezüglich der Antragstellung bei der PKV frage ich mich nun, ob ich die schlechten Leber- und Cholesterinwerte bei den Gesundheitsfragen angeben muss?

    Beantworten Sie einfach wahrheitsgemäßt die ANTRAGSFRAGEN.


    Dort werden KEINE Cholesterinwerte abgefragt!!!
    Geben Sie die Einsellungsuntersuchung an. Denn im Antrag wird nach den ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre gefragt. Als Diagnose geben Sie an "Einstellungsuntersuchung wegen Verbeamtung".


    Ansonsten ist ja hier nichts diagnostiziert worden. Sie sind NICHT krank. Sonst hätte der Amtsarzt diagnostiziert, dass Sie wegen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ein Verbeamtungshindernis haben.


    Und: lassen Sie sich hier nicht irremachen.

  • Äh... den Versicherer interessiert ja auch nicht, ob Sie krank sind, sondern ob Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes der letzten Jahre eine erhöhte Disposition haben, zu erkranken.


    Wenn Sie das so machen, wie oben geraten, wird der Versicherer nachfragen und dann müssen Sie das Testergebnis offen legen.


    Nochmal: Gehen Sie zu einem Versicherungsmakler. Der haftet dann auch für die Angaben, die Sie im Antrag machen. Hier, in diesem Forum haftet keiner. Selbst, wenn es Ihnen besser gefallen würde, nichts angeben zu müssen.


  • Dort werden KEINE Cholesterinwerte abgefragt!!!
    Geben Sie die Einsellungsuntersuchung an. Denn im Antrag wird nach den ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre gefragt. Als Diagnose geben Sie an "Einstellungsuntersuchung wegen Verbeamtung".


    Ansonsten ist ja hier nichts diagnostiziert worden. Sie sind NICHT krank.

    Das ist schon grenzwertig und grob fahrlässig falsch!


    Es wird nach Untersuchungen gefragt! Es wird nach Befunden aus den Untersuchungen gefragt! Es wird nach angeratenen Untersuchungen oder Behandlungen gefragt!


    Es ist risikoerheblich und es ist anzugeben!

  • vielen Dank für die Antworten. Meine Überlegung war, dass ich es nicht angebe, weil der Versicherer m.E. keine Möglichkeit hat dieses Untersuchungsergebnis vom Amtsarzt einzuholen. Auch die Krankenkasse kann dem Versicherer hier nicht weiterhelfen, da die Untersuchung nicht über die Versichertenkarte abgerechnet wurde.

  • Meine Überlegung war, dass ich es nicht angebe, weil der Versicherer m.E. keine Möglichkeit hat dieses Untersuchungsergebnis vom Amtsarzt einzuholen. Auch die Krankenkasse kann dem Versicherer hier nicht weiterhelfen, da die Untersuchung nicht über die Versichertenkarte abgerechnet wurde.

    Die Überlegung ist völlig richtig!

  • vielen Dank für die Antworten. Meine Überlegung war, dass ich es nicht angebe, weil der Versicherer m.E. keine Möglichkeit hat dieses Untersuchungsergebnis vom Amtsarzt einzuholen. Auch die Krankenkasse kann dem Versicherer hier nicht weiterhelfen, da die Untersuchung nicht über die Versichertenkarte abgerechnet wurde.

    Dann geben Sie mal gut acht, wenn Sie die Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben, wen der Versicherer dann alles kontaktieren darf. Das wird Ihnen beim ersten Leistungsfall mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Füße fallen.

  • Meine Überlegung war, dass ich es nicht angebe, weil der Versicherer m.E. keine Möglichkeit hat dieses Untersuchungsergebnis vom Amtsarzt einzuholen.

    Den Punkt verstehe ich nicht. Bei meinem Antrag habe ich alle Arztbesuche der letzten fünf Jahre angegeben und ggf. die vorgenommenen Untersuchungen / Diagnosen. Die von muc vorgeschlagene Formulierung

    "Einstellungsuntersuchung wegen Verbeamtung".

    klingt für mich passend und schlüssig, bewahrt dich aber ggf. nicht vor einer Nachfrage beim Arzt, wenn die Versicherung - was auch immer - genauer wissen will. Bei mir gab es zumindest diese Arztanfragen, wenn auch ohne Konsequenzen.

  • @Oekonom


    Ja, die Formulierung "Einstellungsuntersuchung wegen Verbeamtung" ist schlüssig, allerdings sind eben auch die krankhaften Befunde anzugeben!


    Das, was hier passieren soll, ist eine klare vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gemäß §§ 19 ff VVG mit den entsprechenden Rechtsfolgen bis hin zu §§ 123 ff BGB.


    Die Nachfrageobliegenheit des Versicherer ist so nicht gegeben! Zu dem Thema gibt es klare und eindeutige Rechtsprechung, wann ein Versicherer zur Nachfrage im sinne der vorvertraglichen Obliegenheiten verpflichtet ist.


    Außerdem geht es hier in der Regel der Antragsfragen der PKV um mindestens zwei bis sogar drei Fragen, die damit falsch beantwortet werden. und wir reden hier schon von Arglist, zumindest grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln. Dazu noch laufender Versicherungsfall und damit haben wir dann ein zeitlich unbegrenztes Rücktrittsrecht des Versicherers!


    Das schlimmste aber ist: Cholesterin- und Leberwerte - das kommt ja regelmäßig schnell raus!


    Und natürlich kann die PKV auf die Herausgabe der Einstellungsuntersuchung pochen. Sie muss doch nur auffordern und ist dann bei Nichterfüllung leistungsfrei während sie munter die Beiträge abbucht.


    Es tut mir wahnsinnig leid, aber das ist hier alles nicht euer ernst, oder?

  • Naja, Arglist sehe ich jetzt nicht unbedingt, wenn die Leberwerte nicht voll beschissen sind. Das ist eher ne Geschichte für ne rückwirkende Vertragsanpassung.


    Ich wiederhole mich: Voranfragen bei mehreren Versicherern, die in der PKV was können. Das sind ja nicht mehr als drei, vier Stück. Und dann das beste Votum holen, gegebenenfalls nachverhandeln.

  • "Erhöhte Leber- und Cholesterinwerte" ist ein Pippifax-Diagnose.
    Meine Leber- und Cholsterinwerte sind schon seit über 30 Jahren erhöht.
    Das hängt damit zusammen, dass die Referenzwerte auch fragwürdig sind.


    Deshalb ist niemand krank.
    Und nach Blutwerten wird in den Antragsformularen nicht gefragt!


    Wenn jedoch der TE bei der Antragsaufnahme angibt, dass er "erhöhte Werte" hat, wird er mit Sicherheit einen Beitragszuschlag bekommen. So tickt die PKV nun mal.

  • Es ist alles anzugeben, was keine Bagatell-Erkrankung ist. Das wäre dann alles, was nicht jeder mal hat und was von alleine und folgenlos wieder ausheilt. Erhöhte Leber- und Cholesterinwerte sind anzugeben.


    Gesunde Blutwerte sind nicht anzugeben...


    Es gibt hierzu Gesetze und Rechtsprechung.


    Wenn bei Antragsstellung nicht alles angegeben wird, dann gibt es in der Leistung Probleme. Und dann sind es wieder die bösen Versicherer.


    Wenn von Anfang an sauber gearbeitet wird, dann hat der Versicherer später auch keine Möglichkeit, aus der Leistungspflicht zu kommen.

  • Es gibt hierzu Gesetze und Rechtsprechung.

    Die sollten Sie mal lesen!


    Es sind die Antragsfragen WARHEITSGEMÄSS zu beantworten. Nicht mehr und nicht weniger!
    Das ist alles. Und dann gibt es auch für den Versicherer keine Hintertürchen. Lesen Sie das Versicherungsvertragsgesetz!
    Insbesondere § 19 Abs. 1 VVG.

  • Ich rezensiere alle VVG-Kommentare, die so erscheinen und da steht nirgends, dass ich nur angeben muss, was ich für richtig halte. Ich muss angeben, wonach der Versicherer fragt.


    Zeigen Sie mir mal den Antrag, bei dem erhöhte Leberwerte in der PKV nicht anzugeben sind.


    Das wäre durchaus haftungsrelevant, was Sie hier von sich geben.

  • Und nur mal so:


    Nach einem Urteil des OLG Saarbrücken sind erhöhte Cholesterinwerte anzugeben, wenn der Betriebsarzt darüber aufgeklärt hat.


    Die Nichtangabe erhöhter Leberwerte rechtfertigte vor dem Kammergericht Berlin am 18.06.2006 sogar die Anfechtung.

  • Ich muss angeben, wonach der Versicherer fragt.

    Das ist doch der Pudel´s Kern. In meinem Antrag wurde abgefragt: "Art der Erkrankung". Die Frage ist also, sind erhöhte Blutwerte eine Erkrankung? Kann ich auch nicht beurteilen, ich habe seinerzeit den Arzt und meinen Versicherungsberater gefragt, was ich da reinschreiben soll.


    Aber wenn ich nun den Arztbesuch und ggf. eine vom Arzt genannte Diagnose angebe, sehe ich keinen Fall von vorvertraglicher Anzeigepflicht. Dazu kommt, bei einer Verbeamtung weiß doch die PKV, dass es eine Untersuchung durch den Amtsarzt gegeben hat. Komplett weglassen wäre also sicherlich total daneben.


    Was ist mit der "Phrase", die früher immer empfohlen wurde und sinngemäß ungefähr so lautete: Alle Angaben nach besten Gewissen. Bitte fragen Sie hinsichtlich der Diagnosen bei den genannten Ärzten nach?

  • @Philip Wenzel


    Anfechtung ist Arglistigkeit und die ist alleine schon dadurch gegeben, dass dieses Diskussion hier stattgefunden hatte.


    Natürlich ist es anzugeben, weil danach gefragt wird. hier geht es sogar um bis zu drei verschiedene Frage, die betroffen sind.


    Beratungen, Untersuchungen und Beschwerden der letzten drei (ggf. mehr) Jahre?


    Bestehen Krankheiten, Anomalien, Gebrechen ......?


    Wurde eine ambulante oder stationäre Untersuchung oder Behandlung angeraten oder ist diese beabsichtigt?


  • Sehr geehrter Herr Wenzel,


    ein bisschen weniger Arroganz täte Ihnen ganz gut. Was auch immer Sie rezensieren, der Standardkommentar zum VVG von Prölls/Martin gehört wahrscheinlich nicht dazu. Ich zitiere aus dem vorgenannten Kommentar (S. 206, Randnummer 16): "Einzelne Krankheiten, Beschwerden etc. (...) Starke Alkoholabhängigkeit ist eine anzeigepflichtige Krankheit (...) Das Gleiche gilt für erhöhte Leberwerte (Köln r+s 1991, 354) und zwar auch ohne Indikation einer medikamentösen Behandlung (Düsseldorf r+s 2003, 205; anders Koblenz NVersZ 2001, 413 = VersR 2002, 428 (Ls.) bei Erstdiagnose (dazu weiter oben); wiederholte Untersuchungen hervorhebend auch Düsseldorf r+s 2003, 205), für erhöhten Blutdruck (LG Chemnitz r+s 2000, 225), für erhöhte Cholesterinwerte bei ärztl. Feststellung und Therapievorschlägen (Saarbrücken VersR 2005, 1572 (ls.) (...)".


    Also so klar ist die ganze Sache dann doch nicht, vor allem nicht bei erhöhten Chlosterinwerten. Da helfen viele Ausrufezeichen und abgehackte Sätze a la Thorulf Müller ("Lange Oog") auch argumentativ nicht weiter.


    Mit freundlichen Grüßen