entlastungsbetrag fuer alleinerziehende

  • Hallo finanzteam, ich lebe als alleinerziehende mutter mit lebenspartner in einem haushalt, ist aber nicht der vater. Trotzdem habe ich den entlastungsbetrg nicht angerechnet bekommen. Ist das korrekt?
    Vielen dank im voraus.


    Hw

  • Hallo hw,


    das ist in der Tat leider richtig. Wenn Sie mit Ihrem Lebensgefährten zusammenwohnen, gelten Sie nicht als „alleinerstehend“. Das steht auch so im Gesetz in § 24 b EStG.


    Auszug aus § 24 b EStG:
    (2) 1Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ausübt.


    2Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft).


    3Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Leider kann bei Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht berücksichtigt werden.


    Beste Grüße,
    Britta