Bearbeitungsgebühr und Vergleich

  • Hallo


    habe vor 6 Jahren mit anwaltlicher Hilfe einen Vergleich mit der Citi Bank geschlossen.Zahle seitdem feste Raten.
    Kann ich auch dann die Bearbeitungsgebühr zurückfordern oder ist das aufgrund des Vergleichs nicht möglich???


    Vielen Dank

  • Hallo Zahnfee,


    für was haben Sie denn die Bearbeitungsgebühren gezahlt? Für den ursprünglichen Kredit oder den Vergleich?


    Eine Rücksprache mit dem Anwalt, der Sie vertreten hat, ist in dieser Angelegenheit sicherlich sinnvoll.


    Viele Grüße


    Franziska

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zahnfee,


    mit diesen rudimentären Angaben ist eine Bewertung oder Aussage nicht möglich.


    Entweder den Weg von Franziska angehen oder evtl. hier weitere Informationen zur Verfügung stellen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,


    die Gebühren für den Kredit der ursprünglich aufgenommen wurde.
    Die anwaltlichen Gebühren gehen zu meinen Lasten . Das ist klar.


    Vielen Dank

  • Hallo Zahnfee,


    unsere Expertin hier meinte, dass es die Chancen nach einem Vergleich - nach dem man sowieso schon weniger zahlt - eher schlecht stehen.


    Bei einer solch spezialisierten Situation sollte sich das nichtsdestotrotz mal ein Anwalt ansehen.

  • Liebe Community, ich habe in 2007 einen Kredit aufgenommen, den ich in 2009 nicht mehr wie zugesagt bedienen konnte. Ich hatte bei der Bank keinen Erfolg bei der Bitte um Ratenreduzierung, deshalb habe ich eine Schuldnerberatung aufgesucht, die dies für mich erreichen konnte. Im Zuge dieser Verhandlungen hat die Bank die Schuldensumme von 2009 festgeschrieben (also habe ich zwei Jahre Zinsen gezahlt) und ab 2009 ausschließlich Tilgung - es gab aber keine Reduzierung der ursprünglichen Kreditsumme (dies war von mir auch beabsichtigt, habe dies auch gar nicht erst angefragt).
    Der Tilgung bin ich immer nachgekommen und werde Mitte nächsten Jahres mit der Rückzahlung fertig sein. Alles in allem habe ich ca. 4.000 Euro für eine Urspungssumme von 15.000 Euro gezahlt - bei einem Zinssatz von knapp 10% wäre es aber eigentlich eine deutlich höhere Summe geworden. (In den 4.000 Euro ist allerdings eine Restschuldversicherung mit eingerechnet, ich weiß nicht, ob dies ein durchlaufender Posten für die Bank ist)


    Jetzt meine Frage(n):
    Durch das BGH-Urteil von letzter Woche könnte ich theoretisch ca. 1.200 Euro Bearbeitungsgebühren zurückfordern.
    Habe ich rechtlich einen Anspruch darauf, auch wenn es Kulanzen von Seiten der Bank gab?
    Ist es moralisch verwerfbar? Kann die Bank alte Absprachen kündigen und mir - warum auch immer - Ärger machen?
    Ich würde mich über Eure Ansichten und im besten Fall über eine fundierte rechtliche Einschätzung sehr freuen!

  • Hallo Mensch1967,


    ich war einmal so frei und haben Ihren Beitrag in dieses Thema verschoben, da es thematisch zusammenpasst. Um es noch einmal zusammenzufassen: Einfach wird es unter diesen Bedingungen sicherlich nicht. Ggf. kann sich das ein Anwalt näher ansehen.


    Viele Grüße


    Franziska