PKV ruht nur noch 2 Monate nach Wegfall der gsetzl. Versicherungspflicht?!

  • Hallo zusammen,


    beim Eintritt in das Arbeitsleben nach dem Studium habe ich meine private Krankenversicherung ruhend gestellt. Nun ziehe ich einen Wechsel zurück in die PKV in Erwägung. Allerdings teilte man mir mit, dass ich innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Versicherungspflicht in der GKV endete, der PKV dies hätte anzeigen müssen. Nun müsse eine erneute Risikoprüfung stattfinden - die Anwartschaft wäre beendet. Ich bin nun seit 1 Jahr und 9 Monaten freiwillig gesetzlich versichert und war mir dieser kurzen Melde-Zeitspanne überhaupt nicht bewusst.


    Weiß jemand, ob diese zweimonatige Anzeigepflicht rechtens ist?


    Vielen Dank!

  • Hallo,


    ja, der Versicherer handelt wohl rechtens. Dabei dürfte er sich auf eine Formulierung in den Versicherungsbedingungen berufen, die wie folgt (oder sinngemäß) lautet:


    "Der Wegfall der Voraussetzung für die (...) AW ist innerhalb von einer Frist von 2 Monaten anzuzeigen."


    Ist diese Ausschlussfrist nun wie in ihrem Fall abgelaufen, so endet die Anwartschaft. Ein Wechsel zurück in die PKV funktioniert dann leider nur noch mit regulärer Prüfung.


    Dennoch besinnliche Feiertage :) !