Betreuungskostenzuschuss vom Arbeitgeber - von Steuer absetzen?

  • Hallo @blaue_taube, willkommen an Heiligabend in der Community.


    Hinweis: Hier schreiben interessierte Laien, dies ist keine rechtlich verbindliche Auskunft.


    Die Voraussetzungen zum Abzug der Betreuungskosten findet man u.a. hier. https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/539063/ Weder in dieser Anweisung der OFD noch in meinem Steuerprogramm Wiso 2018 finde ich einen Anhalt etwas gegenzurechnen.


    Ich gehe davon aus, dass der genannte Zuschuss versteuert wird, dann ist dies nach meinem laienhaften Verständnis in Ordnung.

  • Habe gerade noch einmal gesucht.


    Der Zuschuss wird nicht versteuert, daher kann ich es wohl auch nicht von der Steuer absetzen. Vielen Dank trotzdem und schöne Feiertage!



    Zitat

    Was sind steuerfreie Zahlungen nach § 3 Nr. 33 EStG?
    Arbeitgeber können zusätzlich zum Arbeitslohn steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge zur Kinderbetreuung leisten. Das können Sachleistungen sein, etwa die Unterbringung im betriebseigenen Kindergarten, oder Geldleistungen, etwa Zuschüsse zu Kita oder Tagesmutter. Bedingung ist, dass das Kind noch nicht im schulpflichtigen Alter ist. Zudem darf die Betreuung nicht im eigenen Haushalt erfolgen.
    Wenn Sie die Kinderbetreuungskosten selbst zahlen, können Sie nur zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind als Sonderausgaben von der Steuern abziehen. Beim Arbeitgeberzuschuss gibt es hierfür bislang keine Deckelung. So kann der Arbeitgeber auch teure Betreuungseinrichtungen vollständig steuerfrei erstatten.

  • Ist der Zuschuss des Arbeitgebers denn kostendeckend? In den Fällen, die mir bekannt sind, wurde eigentlich immer nur ein anteiliger Zuschuss gewährt.


    Spontan hätte ist da gesagt, dass man die Betreuungkosten geltend macht, aber den Hinweis auf die Arbeitgeberzuwendung gibt.


    Wenn der Arbeitgeber wirklich alle Kosten übernimmt, kann man sich das wohl sparen, aber das ist meine Meinung, ohne Steuerberater zu sein.

  • Die Kosten sind ca.


    50€ Mittagessen
    120 € KiGa Gebühren


    vom Arbeitgeber erhalte ich 150€.


    Bei der Steuer sind wohl die Mittagessenskosten außen vor.

  • @blaue_taube

    kann ich die Kindergartenkosten trotz Betreuungskostenzuschuss vom Arbeitgeber von der Steuer absetzen?

    Die Frage ist etwas umstritten. Die Finanzverwaltung will den Arbeitgeberanteil kürzen, es gibt aber auch Stimmen, die das anders sehen, schau zB mal hier: https://www.haufe.de/steuern/k…ngskosten_170_314320.html


    Bei der Steuer sind wohl die Mittagessenskosten außen vor.

    Ja, das ist korrekt, und nich nur diese:


    "Aufwendungen für Unterricht (z. B. Schulgeld, Nachhilfe oder Fremdsprachenunterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z. B. Musikunterricht, Computerkurse) oder für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (z. B. Mitgliedschaft in Sportvereinen oder anderen Vereinen, Tennis- oder Reitunterricht) sind nicht zu berücksichtigen. Auch Aufwendungen für die Verpflegung des Kindes sind nicht zu berücksichtigen. (Vgl. BMF-Schreiben vom 14.03.2012, https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/432851/)


    Es gibt aber noch eine kleine Lücke. Als Sonderausgaben sind ja nur "zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4 000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes abzugsfähig.


    Der Arbeitgeber kann aber steuerfreie Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen erbringen. Wenn der Arbeitgeber also steuerfreie Leistungen für die Unterbringung wie zB Mittagessen erbringt, sind diese bei den Sonderausgaben nicht zu kürzen, weil diese Kosten ja sowieso nicht abzugsfähig sind....
    Ein gutes Beispiel dazu findest du hier beim Steuerberaterverband Niedersachsen: https://www.steuerberater-verb…elle-entwicklung-im-estg/