Hallo,
ich habe für meine FREIWILLIGE Steuererklärung 2015 die ich im 2017 abgegeben habe, eine Steuererstattung +entsprechende Zinsen von Finanzamt bekommen. Diese Zinsen müsste ich als Kapitaleinkünfte in Steuererklärung 2017 eingeben.
Meine Frage wäre: bin ich verpflichtet die Steuererklärung 2017 wegen diese Zinsen abzugeben oder nicht? Als Arbeitnehmer,hatte ich bis jetzt kein Pflicht.
Für eine Antwort wäre ich dankbar