Depot in Malta eröffnen

  • Hallo zusammen,


    inwieweit ist es möglich, sein Depot zu einer Bank mit Sitz auf Malta zu transferieren und die laufenden Dividenden dort zu versteuern?


    Man erhält von der entsprechenden Bank eine Kreditkarte mit der man weltweit Geld abheben könnte (also auch in DE). Diese Konstruktion soll legal sein.


    Gibt es hierzu bereits Erfahrungen?

  • Solange du in D wohnhaft gemeldet bleibst, musst du alle deine Kapitalerträge auch in D versteuern, unabhängig davon, ob diese in Malta oder sonst wo anfallen.

    So würde ich zunächst auch vermuten, daher meine Frage nach dem Ideengeber. Vielleicht hängen andere Vorteile an der Konstruktion.

  • Für die Frage des Besteuerungsrechts ist zunächst mal entscheidend, wo man unbeschränkt steuerpflichtig ist, § 1 EStG:


    "Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig". Entscheidend ist dabei nicht unbedingt, wo man gemeldet ist, sondern wo man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, vgl. §§ 8 und 9 der Abgabenordnung.


    Und wenn du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, dann gilt das "Welteinkommensprinzip", dass heißt, egal wo und wie du dein Geld verdienst, du musst es in Deutschland versteuern. Weil aber manchmal auch der ausländische Staat auf Einkünfte, die in seinem Land erzielt werden, zugreift, kommt es zu einer Doppelbesteuerung. Die wird vermieden, wenn es ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen gibt (das exakterweise Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung heißt). In diesen Abkkommen wird dann geregelt, für welche Einkunftsart (zB Kapitaleinkünfte) dem einen Land das Besteuerungsrecht zusteht und der andere Staat dann idR darauf verzichtet. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird das Besteuerungsrecht eigentlich immer dem Wohnsitzsstaat zugewiesen - zumindest wenn sich das DBA am OECD-Musterabkommen orientiert.


    DBA Malta - Deutschland: http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=3


    Lange Rede kurzer Sinn: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich um ein legales Modell handelt, dass du hier beschreibst. Zumindest dann nicht, so lange es sich um Kapitalerträge von Privatpersonen handelt. Wenn man das ganze in eine ausländische Betriebsstätte umleitet und aus den Zinsen betriebliche Erträge macht, mag das anders aussehen. Aber damit kenne ich mich nicht aus und das ist sicher kein Modell für Kleinsparer.

  • Ein Depot im Ausland kann einen zeitlich begrenzten Steuerstundungseffekt haben, weil die Dividenden und Gewinne nicht sofort mit Abgeltungssteuer belastet werden. Die Besteuerung erfolgt erst mit Abgabe der Steuererklärung. Man kann die Steuerbelastung aber nicht ganz vermeiden, nur verschieben.


    Man erhält von der entsprechenden Bank eine Kreditkarte mit der man weltweit Geld abheben könnte (also auch in DE). Diese Konstruktion soll legal sein.

    Die Konstruktion mag legal sein, aber ist sie auch bei korrekter steuerlicher Deklaration immer noch "günstig"?
    Eine Kreditkarte in Kombination mit einem Depot ist mir auch neu. Werden automatisch Wertpapiere verkauft, wenn man Geld abhebt, wenn ja: Welche?


    Ohne etwas unterstellen zu wollen erinnert mich die Beschreibung irgendwie auch an eine ZDF-Dokumentation zu den Panama Papers. In der Doku wurden Konstruktionen beschrieben, bei denen eine Briefkastengesellschaft das Geld verwaltet und der Begünstigte eine Kreditkarte erhält um weltweit auf das Geld zugreifen zu können. In der Doku war die Konstruktion der Briefkastengesellschaften selber auch nicht illegal.
    Ist eine Gesellschaft "zwischengeschaltet"?


    viele Grüße
    erdnuss

  • "Falls Sie ernsthaft ein gut funktionierendes Gesundheitssystem, 330 Sonnentage pro Jahr und niedrige Steuern in Erwägung ziehen, dann empfehlen wir Ihnen ganz klar die kleine aber feine Republik Malta."

    Hm, also bei 330 Sonnentagen lege ich mir einen kleinen Solarpark auf Malta zu (ca. 5 qm), mit kleinem abgeschlossenem Depot?


    Ich habe Rest-Zweifel. 8|

  • Ein Depot im Ausland kann einen zeitlich begrenzten Steuerstundungseffekt haben, weil die Dividenden und Gewinne nicht sofort mit Abgeltungssteuer belastet werden. Die Besteuerung erfolgt erst mit Abgabe der Steuererklärung. Man kann die Steuerbelastung aber nicht ganz vermeiden, nur verschieben.

    Das funktioniert aber nur im ersten Jahr der Depoteinrichtung. Wenn du die Steuererklärung abgegeben hast, kommt nicht nur die von dir beschriebene Besteuerung der bisher unversteuerten Zinseinkünfte, sondern es werden auch Vorauszahlungen für genau diese nicht der Abgeltungsteuer unterliegenden Zinsen festgesetzt. Und dann kann der Schuß mit der Steuerstundung sogar nach hinten losgehen. Stell dir vor, du kriegst deine Ertäge nicht über das Jahr verteilt, sondern schwerpunktmäßig im dritten oder vierten Quartal. Deine ersten Vorauszahlungen musst du aber schon März und Juni leisten. Dann gehst du also in Vorleistung!


    Es kann Gründe geben, warum ein Depot im Ausland Sinn machen kann, steuerliche Gründe sind es in meinen Augen aber in der Regel nicht.


    Und: Vorauszahlungen werden zwar nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen (§ 37 Abs. 5 EStG). Aber wenn die Kapitalerträge so gering sind, dass weniger als 400 Euro Abgeltungsteuer vorübergehend gespart wird, macht das "Auslandsmodell" schon meist aus Kostengründen keinen Sinn.

  • Viel besser wäre dafür Rumänien, da dort Dividende (Link durch Moderation entfernt) ist nur 5%, aber hier müsste man erstmal einen Wohnsitz einrichten, damit alles legal wird...