Hallo,
als höchst geschickter Anleger habe ich groß in KTG Agrar investiert, die nun ja pleite sind. Nun wollte ich die dadurch erlittenen Verluste steuerlich geltend machen, aber meine Bank schreibt:
"Realisierte Verluste aus Wertpapierverkäufen dürfen seit dem 01.04.2013 steuerlich nur noch dann mit Gewinnen verrechnet werden, wenn der Verkaufserlös die Transaktionskosten übersteigt. Seit dem 09.12.2014 gilt dieses auch für Veräußerungserlöse, die nur positiv sind, weil die Transaktionskosten vom depotführenden Institut reduziert wurden."
Das verwirrt mich - es kann doch nicht sein, dass bei einem Verlust von 10.000 Euro auf 100 Euro alles steuerlich geltend gemacht werden kann, bei einem Totalverlust auf 0 Euro aber nicht mehr??
Und noch etwas: gesetzt den Fall, ich realisiere 2018 Kapitalerträge von 500 Euro (also unterhalb Sparerfreibetrag von 801 Euro) sowie Verluste in Höhe von 1500 Euro. Kann ich dann die vollen 1500 Euro in die Folgejahre mitnehmen, weil die Gewinne ja unterhalb des Sparerfreibetrages lagen, oder werden die 500 Euro Gewinne direkt von den 1500 Euro Verlusten abgezogen?
Dankeschön!