Retoure & Hein Gericke Insolvenz

  • Erstmal ein gutes neues jahr zusammen!


    Ich hatte im letzten Jahr (Ende Oktober) online bei Hein Gericke eine Motorradjacke für ca. 220€ bestellt und diese innerhalb der Widerrufsfrist aufgrund von Nichtgefallen per Retoure an Hein Gericke zurückgesandt. Nachdem eine Gutschrift innerhalb von 14 Tagen nicht erfolgt war, fragte ich beim Kundenservice nach, wann ich mit dem entsprechenden Betrag rechnen könne. Als Antwort schrieb man mir, dass Hein Gericke Insolvenz angemeldet hätte, eine Erstattung der Ansprüche nicht erfolgen könnte und ich die Höhe der Forderung samt Kontaktdaten per Mail an Hein Gericke schicken solle.


    Ich habe keine Erfahrungen mit Insolvenzverfahren und konnte auch nach Internetrecherche nicht herausfinden, weiviel Erfolg eine solche Forderung hat und mit welchem Betrag vorraussichtlich zu rechnen wäre. Als Student sind 220€ doch eine Investition und ich würde ungern am Ende mit leeren Händen da stehen.


    Welches Vorgehen ist hierbei empfehlenswert? Womit kann ein Kunde in einem solchen Fall rechnen? Im Zweifel würde ich dann doch das Produkt erhalten, eh ich schlussendlich nur einen Teil des Betrages zurückerfhalte.


    Vielleichthat jemand bereits Erfahrungen mit solchen Fällen gemacht, ich bni leider komplett ahnungslos.


    Liebe Grüße
    Tim

  • Hallo @Kingsley, willkommen in der Community.


    Ich bin Teilnehmer an mehreren Insolvenzverfahren und habe dort bis jetzt kein Geld bekommen bis auf Fälle, in denen die Forderung besichert war,


    Grundsätzlich ist die oben zitierte Aussage richtig, man muss seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, das scheint in diesem Fall in Eigenverwaltung zu erfolgen. Nach Sammeln aller Forderungen wird eine Quote berechnet, welchen Anteil an ihrer Forderung die einzelnen Gläubiger bekommen. Da lese ich häufig einstellige Werte.Ob die hier höher sein werden wird sich erst im Laufe des Verfahrens zeigen.


    Ohne Schwarzmalen zu wollen: wenn Du widerrufen hast und das Produkt zurückgeschickt hast besteht mMn nur noch die Forderung in Höhe des Kaufpreises aus der Insolvenzmasse bzw. der Quote, jedoch nicht mehr auf das Produkt. Da sollte aber ein rechtskundigerer Mitschreiber Stellung dazu nehmen.

  • Hallo @Kingsley,


    auch wenn ich KaterKa Recht geben muss und kaum Erfolgschancen sehe, auf einen interessanten Fakt bin ich bei einer schnellen Recherche aber gestoßen.


    Insolvenz ist für die Hein Gericke Deutschland GmbH angemeldet worden ( Düsseldorf 500 IN 247/13). Zumindest heute firmiert der Onlineshop unter Hein Gericke Europe GmbH (s. Impressum). Für diese Firma kann ich keine Insolvenzanmeldung finden. Bei welcher Firma haben Sie denn Ihre Motorradjacke gekauft?


    Gruß Pumphut

  • Ich danke euch für die Antworten. Ich habe das schon befürchtet, wird's wohl den nächsten Monat kein warmes Essen geben :D


    Ich habe bei Hein Gericke Europe GmbH bestellt, habe aber keinen Anhaltspunkt gefunden, dass es da einen Unterschied gibt...

  • Hallo @Kingsley,


    Moment; vielleicht gibt es doch noch was Warmes.


    Bitte prüfen Sie genau: Haben Sie bei Hein Gericke EuropeGmbH bestellt, hat die … Europe GmbH die Jacke geliefert (Lieferschein), haben Sie an … Europe GmbH das Geld überwiesen (Bankauszug) und an wen haben Sie die Jacke zurückgeschickt? Und dann prüfen Sie bitte noch über https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/, ob für die …Europe GmbH ein Insolvenzverfahren vorliegt.


    Fall Sie wirklich nur mit der …Europe GmbH ein Geschäft abgewickelt haben und diese nicht insolvent ist, geht Sie die Insolvenz der …Deutschland GmbH (und weiterer ausländischer Töchter) nichts an und Sie haben gegenüber der …Europe GmbH die vollen Käuferrechte.


    Viel Erfolg Pumphut