Besteuerung bei erzieltem Gewinn bei Hausverkauf

  • Haben unser Haus vor 7 Jahren für 360.000, -€ gekauft und selbst bewohnt. Lediglich die separate Einliegerwohnung wurde vermietet.
    Aufgrund beruflicher Veränderungen wollen wir es jetzt für 525.000,-€ verkaufen. Müsste der erzielte Gewinn trotz hauptsächlicher Selbstnutzung, aber Vermietung der Einliegerwohnung, zum persönlichen Steuersatz versteuert werden?

  • In § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG steht:


    Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.


    Damit kannst du den selbstgenutzten Teil steuerfrei veräußern, der Gewinn aus der Veräußerung der Anliegerwohnung ist leider steuerpflichtig. Zu prüfen wäre ggf noch ein Arbeitszimmer, das auch nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.


    Hintergrund: Ein Gebäude kann (gedanklich) in bis zu vier selbständige Wirtschaftsgüter aufgeteilt werden:


    - eigenbetrieblich
    - fremdbetrieblich
    - eigene Wohnunzwecke
    - fremde Wohnzwecke


    In deinem Fall sind es eben nur die zwei Wirtschaftsgüter "eigene Wohnzwecke" und "fremde Wohnzwecke", die dann auch steuerlich getrennt zu betrachten sind.


    Kann aber nicht Schaden, hier mal ein paar Euros in die Hand zu nehmen und sich "professionell und verbindlich" von einem Steuerberater beraten zu lassen. Ich denke, das Geld ist gut investiert.


    Hintertürchen: Werde Mitglied in einem Haus- und Grundbesitzerverein, dort kriegst du kostenlose Rechts- und Steuerberatung in solchen Fällen (ohne Wartezeit).