Liebe Foristen,
darf ich mich zunächst als neuen Forenteilnehmer benennen. Als Vorstellen kann man das nicht bezeichnen, weil ich in öffentlichen Foren keine näheren Angaben zu meiner Person machen möchte.So möchte ich erschweren, dass man daraus auf meine Identität schließen kann.
Daher: ich habe das Finanztipp- Forum durch die Internetsuche gefunden (bereits einige Male). Jetzt möchte ich eine Frage stellen, die ich so nicht im Internet fand (und somit keine Antwort darauf).
Es geht bei meiner Frage darum, dass man nur ein einziges Mal Zuschüsse zu einer Selbstständigkeit erhält. Zu einer (und jeder) weiteren Selbstständigkeit/ Gründung gibt es keine Zuschüsse vom Staat/ der EU.
Gilt diese Einschränkung auch, wenn man früher einer sogenannten freiberuflichen Tätigkeit nachging? Ist das also in dieser Hinsicht einer Selbstständigkeit gleichzusetzen?
Das spielt eine Rolle, wenn man freiberuflich tätig werden möchte und dies dem Finanzamt anzeigt. Dann ist eine freiberufliche Tätigkeit nämlich amtlich erfasst.
Eine freiberufliche Tätigkeit ist so etwas Ähnliches wie eine Selbstständigkeit. Man übt selbstständig eine bezahlte Tätigkeit aus. Allerdings darf man dies nur machen, wenn man einen sogenannten Listenberuf hat. Diese Liste bitte unter dem Begriff gegebenenfalls ergoogeln. Das soll Schwarzarbeit verhindern. So darf man als Handwerker nicht neben dem Beruf auch (in der gleichen Tätigkeit eigentlich) freiberuflich arbeiten. Er müsste dafür eine selbstständige Tätigkeit anmelden, die unter Anderem mehr und regelmäßige Angaben an das Finanzamt erfordert.
Bei Interesse steht mehr, allerdings ohne eine Aufführung der "Listenberufe", hinter folgendem Link:
https://www.foerderland.de/gru…gsvarianten/freiberufler/
Ich bitte Sie um eine Information, ob man als Freiberufler später noch Zuschüsse zu einer Selbstständigkeit vom Staat/ der EU erhält. Es sind hier keine genauen Kenntnisse der Förderlandschaft gefragt, sondern die Üblichkeit. Anders gefragt: ist eine freiberufliche Tätigkeit in Hinsicht auf Förderungsmöglichkeit jetzt (und damit später n i c h t mehr) einer Selbstständigkeit gleichgestellt?
Mit freundlichem Gruß
"Cobweb- Theorem"