Förderung der Selbstständigkeit durch beispielsweise EU- Mittel/ hier: wenn man schon einmal früher freiberuflich tätig war

  • Liebe Foristen,


    darf ich mich zunächst als neuen Forenteilnehmer benennen. Als Vorstellen kann man das nicht bezeichnen, weil ich in öffentlichen Foren keine näheren Angaben zu meiner Person machen möchte.So möchte ich erschweren, dass man daraus auf meine Identität schließen kann.


    Daher: ich habe das Finanztipp- Forum durch die Internetsuche gefunden (bereits einige Male). Jetzt möchte ich eine Frage stellen, die ich so nicht im Internet fand (und somit keine Antwort darauf).


    Es geht bei meiner Frage darum, dass man nur ein einziges Mal Zuschüsse zu einer Selbstständigkeit erhält. Zu einer (und jeder) weiteren Selbstständigkeit/ Gründung gibt es keine Zuschüsse vom Staat/ der EU.


    Gilt diese Einschränkung auch, wenn man früher einer sogenannten freiberuflichen Tätigkeit nachging? Ist das also in dieser Hinsicht einer Selbstständigkeit gleichzusetzen?


    Das spielt eine Rolle, wenn man freiberuflich tätig werden möchte und dies dem Finanzamt anzeigt. Dann ist eine freiberufliche Tätigkeit nämlich amtlich erfasst.


    Eine freiberufliche Tätigkeit ist so etwas Ähnliches wie eine Selbstständigkeit. Man übt selbstständig eine bezahlte Tätigkeit aus. Allerdings darf man dies nur machen, wenn man einen sogenannten Listenberuf hat. Diese Liste bitte unter dem Begriff gegebenenfalls ergoogeln. Das soll Schwarzarbeit verhindern. So darf man als Handwerker nicht neben dem Beruf auch (in der gleichen Tätigkeit eigentlich) freiberuflich arbeiten. Er müsste dafür eine selbstständige Tätigkeit anmelden, die unter Anderem mehr und regelmäßige Angaben an das Finanzamt erfordert.


    Bei Interesse steht mehr, allerdings ohne eine Aufführung der "Listenberufe", hinter folgendem Link:


    https://www.foerderland.de/gru…gsvarianten/freiberufler/



    Ich bitte Sie um eine Information, ob man als Freiberufler später noch Zuschüsse zu einer Selbstständigkeit vom Staat/ der EU erhält. Es sind hier keine genauen Kenntnisse der Förderlandschaft gefragt, sondern die Üblichkeit. Anders gefragt: ist eine freiberufliche Tätigkeit in Hinsicht auf Förderungsmöglichkeit jetzt (und damit später n i c h t mehr) einer Selbstständigkeit gleichgestellt?


    Mit freundlichem Gruß
    "Cobweb- Theorem"

  • Eine freiberufliche Tätigkeit ist so etwas Ähnliches wie eine Selbstständigkeit.

    Sie bringen hier die Begrifflichkeiten durcheinander!


    Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 EStG).
    Insoweit ist also eine freiberufliche Tätigkeit nicht "so etwas Ähnliches" wie eine Selbstständigkeit, sondern identisch mit dieser.


    Was Sie mit "Selbstständigkeit" bezeichnen, ist eine Tätigkeit als gewerblicher Unternehmer. Dann erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Das sind alle jene Gewerbetreibenden, die auf eigenes Risiko arbeiten - aber eben gerade keine Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte usw. haben.


    Insoweit kann der von Ihnen zitierte Handwerker NIEMALS freiberuflich arbeiten. Wenn er nicht als Arbeitnehmer tätig wird, ist er als Gewerbebetrieb einzustufen. Das hat mit Freiberuflichkeit nichts zu tun.


    Daher macht auch Ihre Frage ob eine freiberufliche Tätigkeit einer Selbstständigkeit gleichgestellt sei, keinen Sinn.
    Ein Selbstständiger im steuerrechtlichen Sinne ist ein Arzt, Rechtsanwalt usw., und der arbeitet STETS freiberuflich.


    Was Sie meinen, sind Gewerbetreibende. Aber ohne nähere Angaben, was Sie eigentlich vorhaben bzw. wie Ihr Sachverhalt sich darstellt, kann man Ihre Frage nicht beantworten.

  • Sie bringen hier die Begrifflichkeiten durcheinander!


    Nein, ich meinte: ich möchte mir Förderungen der Selbstständigkeit nicht entgehen lassen.
    Wenn man früher schon Mal selbstständig war, wird man bei der zweiten Selbstständigkeit leider nicht mehr gefördert.


    Das möchte ich vermeiden. Also, wenn ich mich später selbstständig mache ,möchte ich Förderungen grundsätzlich erhalten können.
    Natürlich möchte ich nur die Förderungen, die mir zustehen.
    Aber den Weg dahin möchte ich mir nicht jetzt schon verbauen.
    Deswegen schrieb ich diesen Post.


    Es wäre denkbar, dass ich mir durch eine freiberufliche Tätigkeit diese spätere Förderung verbaue.
    Tue ich das? Also, wenn ich jetzt eine freiberufliche Tätigkeit anmelde, dann heißt es später, bei einer Selbstständigmachung: " nein, es gibt keine Förderun, weil Sie schon früher einmal selbstständig waren. Das ist jetzt Ihre zweite Selbstständigkeit. Die Zweite werd nicht gefördert!".


    Es wäre auch schon hilfreich, wenn Jemand mir die Förderungsmöglichkeiten für eine Selbstständigkeit benennen könnte. Oder: wo kann man da gucken?
    Also eine offizielle Seite möglichst, die die Förderungsmöglichkeiten für Selbstständige auflistet?
    Dann kann ich das leichter recherchieren. Später würde ich das Ergebnis bei Interesse hier posten.


    Der Zweck des Postens des Ergebnisses ist, dass das Forum einen wertvollen Beitrag erhält. Wenn man den Thread später ergoogelt, stünde dann unten das Ergebnis / die Antwort auf die Frage drin.


    Kennt Jemand die staatlichen Fördermöglichkeiten beim Selbstständigmachen?
    Bitte dann Diese hier benennen, gerne mit Hilfen oder gar Links dazu.

  • Es wäre hilfreich, wo diese Information herkommt, dass eine zweite Selbständigkeit nicht gefördert wird. dann kann man besser darauf antworten. Hintergrund ist, dass es sehr viele Förderungen gibt.


    Einen Überblick gibt das Existenzgründerportal des BMWi, hier der direkte Link zu der Unterseite mit Förderungen http://www.existenzgruender.de…rderprogramme/inhalt.html


    In der Regel sind dies Kreditverbilligungen. Bei den ERP-Mitteln habe ich auf die Schnelle keinen Ausschluss einer zweiten Existenzgründung gefunden.


    Selbst bei den Leistungen der Arbeitsagentur ist dies nicht explizit ausgeschlossen, allerdings muss im Vorfeld eine versicherungspflichtige Tätigkeit mit gewissen Fristen ausgeübt worden sein .

  • Danke für Ihre Information und Recherche.
    Darf ich zunächst antworten, woher meine Information kommt, dass eine zweite Selbstständigkeit nicht gefördert wird: sie ist einige Jahre alt und offenbar nicht aktuell oder falsch.


    Dann ist es also nicht so, dass eine Anmeldung einer Selbstständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit einem oder einer die spätere Förderung verbaut. Es gibt zu viele verschiedene Förderungen, um das so festzustellen, und außerdem ist eine Versagung bei einer zweiten Selbstständigmachung oft nicht vorgesehen.
    Nochmal danke für die Investition Ihrer Zeit- es wäre wohl eher nicht anders gegangen (ich meine damit, ich hätte Ihnen dies nicht abnehmen können, weil ich die Seiten, von denen die Infos u.A. stammen, noch nicht gekannt hatte!)


    muc:


    Danke- ich meinte die freiberufliche Tätigkeit im gegensatz zur Anmeldung eines Gewerbes.
    ...........................................................


    Ihnen beiden ein gutes Neues Jahr. Ich musste diese Information haben, weil ich vielleicht eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte, aber mich eventuell später einmal selbstständig machen möchte. Wenn dann später die Förderungen weggefallen wären, würde ich die freiberufliche Tätigkeit eventuell nicht machen und anmelden.

  • Danke.


    Ja, ich weiß: wenn man eine Förderung für eine Selbstständigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit zu erhalten wünscht, muss man dem Förderer seinen Wunsch vor der Gründung beziehungsweise Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit mitteilen.