2017 geheiratet, er angestellt, sie Freiberuflerin

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage, da ich hier noch nicht ganz hinter steige :).


    Die Ausgangssituation ist die folgende: Er und sie haben 2017 geheiratet, er ist Angestellter, sie im ersten Jahr Freiberuflerin. Beide haben etwa gleich viel verdient (35.000 Euro brutto). Er ist nach der Hochzeit auf Anraten der Steuerberaterin in Steuerklasse 3 gewechselt (da wenn es mal staatl. Bezüge geben sollte, diese von seinem höheren Netto berechnet werden), natürlich mit dem Hinweis, dass es ab nächstem Jahr dann keine Rück- sondern Nachzahlungen geben wird.


    Nun ist die Frage: Ist es in diesem Fall sinnvoller, die Steuererklärung gemeinsam zu machen oder einzeln? Für ihn wäre für 2017 mit einer großen Rückzahlung zu rechnen; sie muss natürlich zahlen. Aber: Auf welche Weise ist es insgesamt "günstiger"? Oder ergibt das am Ende gar keinen Unterschied? ?( Man merkt vielleicht, dass nur begrenzt Ahnung vorhanden ist... :S


    Danke
    :thumbup:

  • Hallo @peterpommes


    Willkommen im Forum.


    Ihr seid gemeinsam veranlagt, daher gemeinsame Steuererklärung. Eure Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt ist immer dieselbe, egal welche Steuerklasse ihr wählt. Die Entscheidung der Steuerklasse (4,4 vs 3,5) beeinflusst nur, ob ihr unterjährig mehr Geld in der Tasche habt. 3 bei dir, 5 bei deiner Frau führt zu geringer Steuerzahlung bei dir und hoher bei deiner Frau. Wenn ihr dann die Steuererklärung macht, berechnet das Finanzamt eure reale Steuerschuld, wie die Beraterin sagte kommt es wohl zu einer Nachzahlung.


    Wenn Ihr Kinder wollt, sollte der der länger Elterngeld beantragt vorher 12 Monate die 3 haben, das maximiert das Elterngeld und nach Abgabe der Steuererklärung habt ihr trotzdem optimal viel Steuern bezahlt.

  • Hallo @peterpommes, willkommen in der Community.


    Grundsätzlich ist die Zusammenveranlagung günstiger. Herleitung und mögliche andere Fälle s. hier http://www.finanztip.de/einzelveranlagung/


    Für den Fall dass beide gleich verdienen sollte das gleiche Ergebnis herauskommen. Finanztip empfiehlt dies mit einer Steuersoftware zu simulieren. Zu solcher Software gab es heute schon einen Beitrag Steuersoftware 2018 für Kapitalanleger gesucht - Steuern sparen - Finanztip-Community

  • Aber: Auf welche Weise ist es insgesamt "günstiger"? Oder ergibt das am Ende gar keinen Unterschied?


    Das kann Ihre Steuerberaterin berechnen! Meistens wird die Zusammenveranlagung günstiger sein. Sollte einer von beiden hohe Sonderausgaben für außergewöhnliche Belastungen haben, kann im Ausnahmefall eine Einzelveranlagung günstiger sein.


    Im Übrigen hängt die Höhe der Nachzahlungen davon ab, ob und in welcher Höhe die Freiberuflerin Einkommensteuervorauszahlungen geleistet hat.

  • Irgendwo (wahrscheinlich www) meine ich aufgeschnappt zu haben, dass 3/5 in etwa 98% aller Fälle gewählt wird.


    Heißt nicht, dass es zwingend auch das Sinnigste ist.

    das ist falsch. Die absolute Steuerzahlung nach Einreichen der Steuererklärung ist immer identisch, egal ob man 4/4 oder 3/5 gewählt hat. 3/5 macht bei einem Einkommensverhältnis von min 60% zu 40% Sinn, sofern man unterjährig mehr Geld im Portemonnaie haben möchte. Aber die Summe am Ende ist immer
    gleich.


    Beispiel. sie verdient 50k, er 30k. Dann wird ihr Einkommen addiert 80k. Der Steuersatz für beide wird bei der Hälfte 40k genommen. Das ist bei einem Einkommen von 50k ein Vorteil, bei 30k ein Nachteil. In Summe zahlt man aber lieber zb 30% Steuern auf 80k als 20% auf 30k und 40% auf 50k.


    Wenn beide ein ähnliches Einkommen haben führt 3/5 zu einer Nachzahlung. Wenn beide über 54.000 Verdienen (kleiner Spitzensteuersatz) bringt 3/5 ebenfalls nichts, dann gibt es keinen Vorteil.

  • @chris2702
    Das "falsch" bezog sich jetzt auf die 98%, oder die Sinnigkeit?


    Rein rechnerisch gibt es eigentlich keine, es sei denn, es sind Transferleistungen zu erwarten. Ansonsten zieht die Steuererklärung die Verwerfungen später glatt.


    Dass der Partner mit der Steuerklasse 5 leicht den Eindruck gewinnen kann, dass sich die Arbeit gar nicht lohnt (beim Blick auf das laufende Netto), empfinde ich als Gefahr bei der Konstellation 3/5.

  • @Referat Janders


    Wie oft die 3/5 bei Zusammenveranlagung real gewählt wird weiß ich nicht. Wären es 98% würden viele Einkommensbezieher hohe Nachzahlungen leisten und damit einen Fehler machen. 3/5 macht sowohl für zwei Gutverdiener keinen Sinn als auch zwei Ähnlichverdiener. Das sind unter Garantie mehr als 2% der Zusammenveranlagten.

  • Anonyme Fundzahlen muss man auch nicht verteidigen. ;)


    Ging im damaligen Kontext darum, dass niemand 4/4 nimmt, sondern alle (die ominösen 98%) 3/5.


    Muss ja jeder selbst entscheiden. Kann man sich ja durchrechnen (lassen).

  • Dass der Partner mit der Steuerklasse 5 leicht den Eindruck gewinnen kann, dass sich die Arbeit gar nicht lohnt (beim Blick auf das laufende Netto), empfinde ich als Gefahr bei der Konstellation 3/5.

    Genau das ist aber der Fall. Da hilft es auch nichts, wenn man versucht, sich selbst zu betrügen und die 4/4 wählt, damit es nicht so auffällt :) . Das einzige, was zählt, ist der jährliche Vergleich "Haushaltsnetto Alleinverdiener" vs. "Haushaltsnetto Doppelverdiener" nach Steuern und Sozialabgaben. Und wenn man dann ehrlich den Netto-Stundenlohn des zweiten Verdieners berechnet, kommen einem die Tränen, insbesondere bei Teilzeittätigkeit vieler Frauen. 4/4 hin oder her...

  • Bei meiner Frau und mir ist es die gleiche Situation. Ich bin Angestellter in Steuerklasse 1. Sie Freiberuflerin. Die letzten beiden Steuerbescheide war es für uns günstiger die Einzelveranlagung zu wählen wobei die Sonderausgaben hälftig auf beide verteilt wurden. Es gibt hier also keine pauschale Aussage und du musst jedes Jahr neu prüfe.

  • Mich wundert immer wieder wie hartnäckig sich in der Bevölkerung durch alle Bildungsschichten der Irrglaube hält man könne mit der Steuerklassenwahl Steuern sparen!
    Das ist schlicht falsch aber man liest es immer wieder und trotzdem: vielerorts meinen die Leute ihnen entgeht was.


    Wie schon mehrfach richtig gesagt wurde: Es kommt auf die Bruttoeinnahmen an und auf sonst nix. Die Klassenwahl regelt nur eine andere Verteilung zwischen "Vorauszahlung" und "Schlusszahlung".


    Von der Ausnahme "Alleinverdienerehegatte" , also sprich der Partner ist arbeitslos/Hausfrau/Elternzeit etc. halte ich die 3/5 für eine überflüssige Sache.
    Insbesondere aus Sicht der Frau, die ja meistens die 5 "fressen muss", ist es insb. psychologisch ein Unding. Sie verdienen eh schon weniger als die Männer für den gleichen Job, sind dann noch meistens in Teilzeit und haben dann noch ein psychologisch sehr fieses Verhältnis zwischen Brutto und Netto.
    Was glaubt Ihr wie oft ich in der täglichen Beratungspraxis höre: "Meine Frau arbeitet jetzt nicht mehr, das lohnt sich ja gar nicht....." Super, da hat man das System verstanden... :S


    Von Dingen wie Elterngeld etc mal ganz abgesehen:


    Hier zwei wie ich finde sehr gute und kritische Artikel zu dem Thema:


    http://www.wiwo.de/finanzen/st…v-und-iii/12585396-2.html


    https://www.eltern.de/familie-…chtung-vor-steuerklasse-v



    Vom Grundsätzlichen mal abgesehen finde ich auch im konkreten Fall des Fragestellers den Wechsel zu 3 nicht ungefährlich:


    Er ist in 3 gewechselt, daher zu niedriger Einkommensteuervorauszahlung (Lohnsteuerabzug). Sie ist im ersten Jahr Freiberuflerin, daher vermutlich keine Einkommensteuervorauszahlungen oder?? Na da will ich den Steuerbescheid des ersten Jahres lieber nicht sehen... Und da man die Erklärung 2017 erst irgendwann Ende 2018 macht, setzt das Finanzamt neben der Nachzahlung 2017 auch gleich noch eine nachträgliche Vorauszahlung 2018 fest und das überschneidet sich vermutlich noch mit der Vorauszahlung zum 1. Quartal 2019.... Aber das hat man ja sicher Alles auf die Seite gelegt... :whistling:


    Falls nicht: Herzlichen Glückwunsch zu dem Tipp!!

  • Und wenn man dann ehrlich den Netto-Stundenlohn des zweiten Verdieners berechnet, kommen einem die Tränen, insbesondere bei Teilzeittätigkeit vieler Frauen. 4/4 hin oder her...

    Das ist doch Unsinn. Ob ich 100.000 Euro verdiene und dannn noch 10.000 Euro von meiner Frau oben drauf kommen oder ich im nächsten Jahr 110.000 Euro verdiene und meine Frau nicht mehr arbeitet, die letzten 10.000 Euro sind immer die am höchsten besteuerten. Das hat doch nichts mit Teilzeit der Frau, 4/4 oder 3/5 zu tun :whistling: .

  • Was mir gerade noch eingefallen ist. Wem bei einer Zusammenveranlagung an einer "fairen" Aufteilung der Steuerschuld gelegen ist, weil er das zu Hause so nicht hinkriegt ;) , kann beim Finanzamt die Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 der Abgabenordnung beantragen.


    Im Ergebnis stehen die Ehegatten dann finanziell wie bei einer getrennten Veranlagung da, mit dem Unterschied, dass ihnen der Splittingvorteil verbleibt.

  • Das ist doch Unsinn. Ob ich 100.000 Euro verdiene und dannn noch 10.000 Euro von meiner Frau oben drauf kommen oder ich im nächsten Jahr 110.000 Euro verdiene und meine Frau nicht mehr arbeitet, die letzten 10.000 Euro sind immer die am höchsten besteuerten.

    Lieber @Oekonom,
    bitte zuerst richtig lesen und dann von Unsinn reden.


    Natürlich ist im Fall der Zusammenveranlagung vollkommen egal, wer die letzten 10kEUR nach Hause bringt. Das ist eine recht banale Erkenntnis. Ich habe aber insbesondere auch von Sozialversicherung gesprochen, die im Vergleich zur Nicht-Erwerbstätigkeit ja ohne zusätzliche Gegenleistung mit erwirtschaftet werden muss, weil die beitragsfreie Familienversicherung wegfällt. Weiterhin ist es im Schnitt eben häufig immer noch so, dass der "Zuverdiener" deutlich kleinere Brutto-Stundenlöhne erwirtschaftet als der Erst- bzw. Hauptverdiener. D.h. der zeitliche Aufwand des Zuverdieners, das Familiennetto zu erhöhen, ist am Ende häufig unverhältnismäßig zum Output. Der Anreiz, z.B. nach der Kindererziehung wieder in Teilzeit zu arbeiten, ist aus diesen Gründen schlicht nicht sonderlich hoch. Letztlich kann sich der Zuverdiener seinen Netto-Stundenlohn ausrechnen und muss dann entscheiden, ob er wirklich seine Lebenszeit dafür einsetzen möchte. Und das Ganze ist natürlich vollkommen unabhängig von irgendeiner Steuerklassenwahl!


    Nichts anderes habe ich oben geschrieben.


    Die ganze Debatte um "negative psychologische Effekte" und die "Empfehlung" deswegen 4/4 zu wählen, damit der Zuverdiener ein besseres Gefühl hat und motivierter aus dem Bett kommt, ist doch Augenwischerei bis Selbstbetrug.

  • Die ganze Debatte um "negative psychologische Effekte" und die "Empfehlung" deswegen 4/4 zu wählen, damit der Zuverdiener ein besseres Gefühl hat und motivierter aus dem Bett kommt, ist doch Augenwischerei bis Selbstbetrug

    grundsätzlich nicht falsch, aber sag das mal Ehegatten mit getrennten Konten, die eben nicht regelmäßig irgendwas ausgleichen. Tjo und dann haut der Mann mit 55 nachdem die Kinder ausm Haus sind mit ner jungen Brasilianierin ab und die Frau hat seit 30 nicht mehr gearbeitet. Ist also nicht nur um die Lohnsteuer geprellt sondern hat auch zu wenig in die Rentenversicherung einbezahlt. (Klar unabhängig von einer Steuerklasse).
    Fröhliches Pfandflaschensammeln wünsche ich...


    Und komm mir jetzt nicht mit "selber Schuld", auch wenns nicht falsch ist ;)


    Klar Augenwischerei aber wie gesagt: Ich habe hier im Monatstakt die Leute die was von "Dass die Frau arbeitet lohnt sich nicht" faseln. Der Psychologische Effekt ist bei Leuten, die sich eben nicht mit Steuerrecht beschäftigen eben schon der Ausschlaggebende. Frag mal im Internet rum, ob die Leute glauben, dass man mit 3/5 Steuern spart.... Bin gespannt auf die Antworten...