Darlehensanspruch aus Erbschaft vererben

  • Liebe Community,
    ich bin mit einem unerwarteten Problem konfrontiert:


    Mein Schwiegervater hatte meine Frau und meine Schwägerin folgendermaßen beerbt:
    Meiner Schwägerin hatte er per Teilungsanordnung sein Haus vererbt, mit der Maßgabe, dass meine Schwägerin "verpflichtet ist", an meine Frau "einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, damit beide Erbteile den gleichen Wert haben."


    Die beiden Schwestern hatten sich auf Basis eines Wertgutachtens auf ein (handschriftliches) Privatdarlehen verständigt. Meine Frau sollte über einen Zeitraum von 15 Jahren eine, ggf. an den Lebenshaltungskosten-Index angepasste, monatliche Zahlung erhalten. Das ging dann für ein paar Jahre - auch nach dem Tod meiner Frau - reibungslos vonstatten. Dies wohl auch, weil mich meine Frau in ihrem Testament folgendermaßen beerbt hatte: "Außerdem vererbe ich meinem Mann meine Ansprüche aus dem Privatdarlehen, das ich meiner Schwester für das Haus in ... gewährt habe."


    Aus heiterem Himmel ist meine Schwägerin nun vor ein paar Monaten gekommen und hat behauptet, meine Frau habe diesen Darlehensanspruch überhaupt nicht vererben dürfen, da ihr Vater ja nur meine Frau im Rahmen der Teilungsanordnung bedacht habe. Sie wolle nun mal nicht so sein und das angeblich nach dem Tod meiner Frau zu viel gezahlte Geld nicht zurückverlangen. Aber weitere Zahlungen werden sie ab sofort einstellen, was sie dann auch getan hat.


    Ich halte das eigentlich für einen leicht durchschaubaren Bluff und denke daran, mir einen Anwalt zu nehmen. Oder hat meine Schwägerin vielleicht doch Recht?


    Für eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar.

  • Ihre Schwägerin befindet sich im Unrecht.


    Der Darlehensanspruch ist von Ihrer verstorbenen Frau auf Sie übergegangen. Auf das, was der Schwiegervater wollte, kommt es hier nicht an. Sie haben nicht nach Ihrem Schwiegervater geerbt, sondern nach Ihrer Frau.


    Nehmen Sie sich einen Anwalt, wenn Ihre Schwägerin uneinsichtig ist.
    Diesen Prozess werden Sie gewinnen und Ihre Schwägerin wird die Rechtsverfolgungskosten tragen müssen.