1993 habe ich eine Fondsgebundene LV bei der WWK abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde 1995 auf anraten des damaligen Vermittlers ‚modifiziert‘ – was nichts anders hieß, das Ganze technisch auf „0“ gesetzt und nochmals volle Gebühren. Damals war mir das nicht klar und natürlich hat der Vermittler das auch nicht wirklich erwähnt.
Als mir das – leider deutlich später – klar wurde und auch andere Umstände dafür sprachen, habe ich diesen Vertrag beitragsfrei gestellt und bis zur Fälligkeit 2017 laufen lassen.
Im Verlauf des Vertrages erhielt ich den jährlichen Status mit Angaben zu
- Erworbene Fondanteile
- Rücknahmepreis pro Anteil
- Wert der erworbenen Fondanteile
Sowie die technischen Vertragsinhalte wie Versicherte Person/Fonds/Ablaufdatum etc.
Zur Fälligkeit 2017 wurde der Wert der Fondsanteile ausgezahlt und als Abrechnung erhielt ich eine pauschale Übersicht über
Preis des Fonds je Anteil
Fondssaldo zum Ablauftermin
Ablaufleistung
Ratierlicher Überschuss (aus 2017)
Anzahl der Anteile
Ansonsten bleibt der Verlauf der Versicherung und eine entsprechende Verlaufsübersicht im Dunkeln. Diese habe ich angefordert, da ich der Meinung bin, dass nach Ablauf einer Versicherung die entsprechende Entwicklung auch nachvollziehbar dargestellt werden muss.
Ich habe somit bei der WWK angefordert mir einen umfassenden, detaillierten,prüf- und nachvollziehbaren Versicherungsverlauf - aus dem die Entwicklung der Versicherung, alle Kosten sowie verrechnete Überschussbeteiligung seit 1993 hervorgehen – vorzulegen.
Das verweigert die WWK mit einem Zweizeiler, dass die Abrechnung sowie Wertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde und man eine detaillierte Kostenaufstellung nicht zusenden kann.
Nach durchaus hartnäckiger, weiter Forderungen zur Vorlage entsprechender Unterlagen, erhielt ich jetzt(wörtlich) „als Beispiel eine Aufstellung der Kosten und Erträge sowie Überschüsse des letzten Versicherungsjahres“. Diese Übersicht eine solche zu nennen ist schon gewagt, noch hat sie den geringsten Aussagewert.
Da ich privat seit über 10 Jahren in den gleichen Fonds investiere und hier ganz andere Erträge erziele und es nach meiner Einschätzung schon Kosten in beachtlicher Größe bedarf um einen beitragsfrei gestellten Versicherungsvertrag zu belasten – bin ich ob der vehementen Weigerung der WWK inzwischen skeptisch ob die Abrechnung stimmt .
Da ich mir zum einen nicht vorstellen kann, dass es üblich und legitim sowie vom Gesetzgeber gestützt ist, dass man eine Geldanlage – und sei es eine Fondsgebundene LV – über einen Zeitraum von 25 Jahren mit fünf Eckwerten abrechnet, habe ich diesbezüglich Quellen rechtlicher Grundlagen recherchiert, die eine angemessene Darstellung einer solchen Abrechnung festlegen und stützen.Bin aber leider nicht fündig geworden.
Ich hoffe mir kann hier jemand mit einem oder mehreren Hinweisen helfen.
Ist meine Erwartung auf eine entsprechende Abrechnung und Darstellung gerechtfertigt?
und wenn
In welchem Umfang ist eine Versicherungsgesellschaft zur Vorlage verpflichtetund
auf welche rechtlichen Grundlagen und Regelungen kann ich mich gegenüber der WWK stützen.
Vielen Dank vorab und
beste Grüße
Walter ohne 'h'