Gegenüberstellung PKV / GKV

  • Hallo zusammen,
    ich erwäge derzeit, selbst in die PKV zu wechseln und recherchiere über die Unterschiede in den Beitragsgestaltungen für unterschiedliche Lebensphasen zwischen GKV und PKV. Leider habe ich keine vernünftige einfache Übersicht gefunden.
    Daher untenstehende Tabelle, vielleicht helft ihr mit, diese zu füllen:


    Szenario: Die Person übersteigt jetzt die Jahresarbeitsentgeltgrenze und dürfte sich jetzt privat krankenversichern oder in der gesetzlichen Kasse als freiwilliges Mitglied bleiben.




    GKV pflicht GKV freiw. PKV
    1 Elternzeit kostenfrei ~17% Beitrag unverändert, AG-Anteil entfällt für die Zeit
    1b Elterngeld Von der Berechnungsgrundlage werden etwa 8-10% für KV abgezogen siehe GKV Pflicht kein Abzug von Berechnungsgrundlage (de facto höheres Elterngeld)
    2 Berufsunfähig
    3 Erwerbsunfähig
    4 Arbeitssuchend kostenfrei kostenfrei
    5 Kinder über Familienversicherung über Familienversicherung müssen einzeln versichert werden. Größenordnung ab 100 Euro p.M.p.Kind
    6 Ehepartner (Mutter) in Elternzeit, hat vorher als Ang. gearbeitet (GKV pflicht) kostenfrei kostenfrei
    7 Partner (Mutter) in Elternzeit,
    hat vorher als Ang. gearbeitet (GKV pflicht)
    kostenfrei kostenfrei kostenfrei
    8 Kinder im Fall 6 wie 5 wie 5 wie 5
    9 Kinder im Fall 7 wie 5 wie 5 über Familienversicherung der Mutter
    Riester Rente in Rentenzeit keine Beiträge zur KV, da während Arbeitszeit verbeitragt siehe GKV pflicht siehe GKV Pflicht
    bAV in Rentenzeit Beiträge zur KV (~15,7%), bei Kapitalwahl 120 Monatsbeiträge siehe GKV Pflicht kostenfrei
    Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung in Rentenzeit
    Einkünfte aus Kapitallebensversicherungen in Rentenzeit
    Zins- und Kapitalerträge in Rentenzeit
  • Ohne in die Liste beitragen zu können, denke ich die Entscheidung ist wie so oft eine individuelle Entscheidung, das heißt man kann nicht pauschal sagen "wenn du die Möglichkeit hast, in die PKV zu wechseln, dann wechsle". Ich hatte vor einigen Jahren die Wahl und habe mich für die GKV entschieden. Allerdings habe ich eine chronische Krankheit, für die ich über Jahre ein Netz an Ärzten aufgebaut, die mich optimal betreuen, auch als GKV Patient. Sollte ich jemals ins Krankenhaus müssen, habe ich eine Zusatzversicherung für Zweibettzimmer und Chefarzt. In die PKV hätte ich nur noch über eine Anwartschaft wechseln können, die ich nicht genutzt habe. Somit fühle ich mich für die Vorerkrankung bestens betreut, was mich noch an weiteren Erkrankungen in meinem Leben erwartet und ob ich dann immer noch optimal betreut bin, damit pokere ich. Auf jeden Fall weiß ich, dass ich mir die GKV ein Leben lang leisten kann.


    Mein Eindruck ist, dass viele junge Leute denken "die PKV ist billiger und leistet mehr, natürlich wechsle ich". Aber das kann sich mit mehreren Kindern und höherem Alter schnell ins Gegenteil verkehren. Insofern ist das ebenso ein Pokerspiel, nämlich dass man sich die Beiträge ein Leben lang leisten kann. Bei vielen wird das so sein, bei vielen wird es aber auch eng werden, zumal wenn die Karriere und damit die Finanzen nicht so laufen, wie man das eigentlich mal gedacht hat.


    Insofern, ich setze auf eine ausreichende GKV Versorgung und meine eigene Möglichkeit, wenn es hart auf hart kommt auch mal was aus eigener Tasche zu bezahlen, zB um schnell einen Termin zu bekommen oder von einem Spezialisten betreut zu werden. Das Risiko überbordende Beitragserhöhungen irgendwann nicht mehr bezahlen zu können, wollte ich nicht eingehen.

  • Hallo@'chris2702',
    mir geht es hier eher um die Sammlung von Fakten für diverse Szenarien. Natürlich ist diese Entscheidung von diversen weiteren Faktoren und Einstellungen abhängig. Hast du noch Ergänzungen zur Tabelle?

  • Ich habe zu dem Thema weiter recherchiert. Leider kann man in diesem Forum die alten Beiträge nicht erweitern, daher hier eine Zusammenfassung:

    • Geht der Ehepartner in Elternzeit, ist verheiratet, selbst freiwilliges GKV Mitglied und die Ehefrau war vorher gkv-pflichtversichert, so hat der Ehepartner Anspruch auf Beitritt in der Familienversicherung der Ehefrau. Daher kann der Ehepartner selbst als freiwilliges Mitglied der gkv beitragsfrei bei seiner Versicherung bleiben.
    • Wenn der gleiche Sachverhalt wie in 1 gilt, jedoch ohne verheiratet zu sein, so muss der freiwillig versicherte Ehepartner seinen Beitrag selbst in voller Höhe zahlen (für KV+PV, aktuell also etwa 18%), basierend auf den Einkünften (zB Elterngeld), jedoch mindestens den Mindestsatz von monatlich etwa 177 Euro.
    • Wenn der gleiche Sachverhalt wie 1 gilt, jedoch Ehepartner PKV versichert, so werden die Kinder privat versichert und der private Beitrag läuft in voller Höhe ohne AG-Zuschuss weiter. Einige PKVs bieten für die Zeit an, in einen günstigeren Tarif zu wechseln und nach Ablauf der Zeit ohne Wartezeiten und erneuter Gesundheitsprüfung in den Ursprungstarif zu wechseln.

    Zweiter Punkt, den ich klären könnte, war die Frage, wann man als Rentner pflichtversichert ist und wann mal als Rentner freiwillig versichert ist. Die Auswirkungen dieses Status können im Formular R0815 der deutschen Rentenversicherung nachgeschlagen werden, zunächst ging es jedoch um die Statusbestimmung:

    • Erfüllt man die Vorversicherungszeit (s. R0815), so ist man automatisch pflichtversichert in der KVDR. Der Status "freiwillige Versicherung" richtet sich daher bei Rentenbezug nicht nach den Einkünften als Rentner, sondern ausschließlich um die Vorversicherungszeit.
    • PKV Versicherte bekommen nach Antrag den Zuschuss zur KV ausgezahlt und zwar in der Höhe, die auch im Falle einer gesetzlichen Versicherung bestanden hätte. Also etwa 7% auf die gesetzliche Rente.
    • Die zu verbeitragenden Einkunftsarten als Rentner (Gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, etc.) richtet sich dann nach dem Status in der KVDR (also Pflichtversichert ->nur gesetzliche Rente und Betriebsrenten, frewillig versichert -> alle Einkünfte)


    Weitere Punkte, die noch zu klären sind:

    • Kinderkrankentagegeld, Gegenüberstellung PKV und GKV: Wird das Kind krank so zahlt die GKV direkt Krankentagegeld, die PKV angeblich nicht. ->zu überprüfen.
    • Krankentagegeld bei Übergang Erwerbsunfähigkeit ist zu prüfen.
  • Ich habe die Fälle mit Erwerbsminderung vor 1961 etc. nicht betrachtet. Ich gehe bei dieser Beschreibung davon aus, dass der Antragssteller etwa 30J alt ist. Welches 2 und 3 meinen Sie denn? Die erste oder die zweite Aufzählung?


    Ich habe darüber hinaus eine Simulation mittels MATLAB erstellt. Wenn es bzgl. Simulation Fragen gibt, dann können die gerne gestellt werden. Ich kann den Quellcode auch gerne bereitstellen. Anlass der Simulation war die Frage, bei welchem Tarif und wie vielen Kindern ist unter dutzenden Annahmen (die natürlich alle falsch sein können) aus wirtschaftlicher Sicht eine PKV erwägenswert.
    Ich habe noch die Tarife per Textvergleicher verglichen, bei Bedarf stelle ich den Vergleich zur Verfügung, ich kann jedoch keine .html Inhalte hochladen.


    Zusammenfassung:
    Bei bis zu drei Kindern, die alle etwa 20 Jahre mitversichert werden, ist eine PKV unter den untenstehenden Annahmen erwägenswert (Differenzen zu GKV <10.000 Euro)


    Anbei das Ergebnis:


    Gesamtkosten in EUR:
    Kasse Kosten Abs Diff zu GKV
    GKV: 287519
    PKV 1: 298747 11227
    PKV 2: 276133 -11387
    Annahmen:
    Kostensteigerung GKV:1.0 %p.a PKV:1.0
    Anfangsbeiträge: KV / PV / KT / Fischerfaktor in EUR


    (:,:,1) =


    780 40 0 0 0



    (:,:,2) =


    436.5000 25.0000 26.0000 43.6000 0



    (:,:,3) =


    400 25 25 40 0


    Eintritt und Anzahl Kinder bei Monat:
    24 48 72


    Dauer der PKV Versicherung pro Kind: 20 (Jahre)
    Anfangsbeiträge pro Kind


    (:,:,1) =


    0



    (:,:,2) =


    125



    (:,:,3) =


    125


    Rentenniveauabsinkung von Endeinkommen in Prozent:45
    Beitragsabsenkung PKV durch anderen Tarif in Prozent vom letzten Tarif:0.0
    Anzahl Jahre mit Beitragsrückerstattung an Gesamtzeit:10


  • für mich letztendlich das entscheidende Kriterium pro PKV:


    Bei der PKV hat man einen VERTRAG mit Rechten und Pflichten. Zudem kann man Vertragsmodalitäten verhandeln/ändern/anpassen/kündigen.


    Bei der GKV ist man MITGLIED. Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) streicht, so hat man von heute auf morgen keinen Anspruch mehr auf die Leistungen. Sämtliche Zusatzleistungen der GKV sind ebenfalls jederzeit einseitig (nämlich von der GKV) änderbar- bis auf null. Somit macht für mich auch das "Auswählen" einer "geeigneten" GKV keinen Sinn- keine Leistung ist für die Zukunft garantiert.


    Im Falle PKV bin ich Vertragspartner und kann meinen Vertrag mitgestalten. Bei der GKV bin ich zahlendes Mitglied, was hinzunehmen hat, was andere sich ausdenken.

  • Jetztz habe ich Sie verstanden. Ich habe die beiden Szenarien Berufsunfähig / Erwerbsunfähig in der Tabelle aufgeführt, als ich diese erstellt habe. Leider kann ich diese Tableau nicht ergänzen ...
    Die Situation als Erwerbsunfähiger / Berufsunfähiger hat sich mir noch nicht in allen Facetten erschlossen. Aus den Beratungsgesprächen, die mit mir geführt worden sind, stellte es sich so dar, dass im Falle einer GKV Mitgliedschaft die Beiträge nicht von mir zu entrichten sind. Im Falle einer PKV ist das zunächst unabhängig vom BU / EU Status. Man müsste dann ggf. den Vertrag in einen günstigen Tarif umstellen und unter Umständen einen Antrag auf Bedürftigkeit beim Amt (Sozialamt?) stellen. Ggf. könnte es dann unter Umständen einen Zuschuss zur Krankenkasse geben, bzw. das Amt holt einen zurück in die GKV. Ob das so in der Tat funktioniert bezweifel ich.


    @'MoritzalsNachname': Da haben Sie sicherlich recht. Es ist ja nunmal so, dass es viele verschiedene Perspektiven und Argumentationsebenen gibt. Mein Fokus lag in dieser Auflistung auf den finanziellen und den verschiedenen Statusse, die man haben kann.
    Sicherlich gibt es auch die vertragliche Situation. Nichts desto Trotz sind Sie Mitglied eines Versichertenkollektivs und obwohl es einen Vertrag gibt, weiß niemand, wie sich zB die Beiträge entwickeln oder ob der Gesetzgeber für Privatversicherte etwas umstellen wird (ganz unabhängig von aktuellen Diskussionen).

  • Wenn ich berufsunfähig bin, dann bekomme ich eine Rente aus meiner privaten Versicherung, aber von staatlicher Seite eben nur, sofern ich vor 1961 geboren bin. Ich bin 1980 geboren.


    Wäre ich gesetzlich versichert und berufsunfähig, dann ist die Situation für die GKV wahrscheinlich die gleiche als wäre ich Arbeitssuchend.


    Sollte ich berufsunfähig sein und keinerlei Ansprüche auf ALG 1 haben und auch zu viel Rente für ALG 2 beziehen, müsste ich mich wahrscheinlich freiwillig gesetzlich versichern.


    Wenn ich erwerbsunfähig bin, ist es eine ähnliche Situation. Ich bin aber höchstwahrscheinlich zugleich erwerbsgemindert. Und von der Rente gingen dann die GKV-Beiträge weg.

  • [..] Nichts desto Trotz sind Sie Mitglied eines Versichertenkollektivs und obwohl es einen Vertrag gibt, weiß niemand, wie sich zB die Beiträge entwickeln oder ob der Gesetzgeber für Privatversicherte etwas umstellen wird (ganz unabhängig von aktuellen Diskussionen).

    Nicht Mitglied. Vertragspartner! Ich kann kündigen, nachverhandeln, aufstocken, Leistungen reduzieren...Und last but not least kann ich zivilrechtlich klagen!
    Deutlich mehr Gestaltungsspielraum als bei der GKV.
    Dass man auch bei der PKV an Rahmenbedingungen "hängt", die man nicht/kaum beeinflussen kann, ist richtig. Letztendlich kann mich der Versicherer über die Hintertür "stark erhöhte Beiträge" auch zu Dingen zwingen, die ich ursprünglich nicht wollte (Änderung/Kündigung).
    Trotzdem ist mein Gestaltungsspielraum bei der PKV deutlich größer. Nur muss man diesen auch wahrnehmen, um ein gutes Preis/Leistungsverhältnis zu erzielen. Ist also eher was für Mitdenker und Mitmacher. Menschen, die Versicherern und Finanzverträgen pauschal mit viel Misstrauen gegenüberstehen, sollten vielleicht eher zur GKV gehen: Mitglied-fertig. So einfach ist es der PKV nicht.

  • Das Problem bei Verträge und dessen Gestaltungspielraum ist ja, dass es in erste Linie auf theoretische Weise eine Partnerschaft ist. Der Einzelne gegen die "große" Versicherungsgesellschaft ist mit Sicherheit keine Partnerschaft unter gleichen Vorbedingungen auf Augenhöhe. Schließe ich ein Vertrag mit jemanden, muss mir das auch klar sein.
    Der Vertragspartner ist ja nicht nur auf Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet, sondern auch seinen Aktionären oder den Mitgliedern (wenn es ein Verein sein sollte). Und haben Sie die Geschäftsberichter Ihrer PKV gelesen?


    Was meinen Sie damit, wenn Sie aktiv an einem Gestaltungsspielraum teilnehmen wollen? Nach meiner Recherche gibt es viele Verträge mit Beitragsrückerstattungen, sofern Sie nichts (oder nur sehr wenig) einreichen.

  • Klar agiere ich am Ende nicht auf Augenhöhe. Dazu gibt es jedoch Verbraucherschutzgesetze (zum Beispiel Widerrufsrecht) und die Möglichkeit, Sachverhalte prüfen zu lassen (zum Beispiel Ombudsmann). Und genau wie sich ein Versicherer juristischen Beistand holt, so kann ich das als Verbraucher auch. Am Ende sind die Verträge kein Hexenwerk und 99% aller Fragestellungen schnell geklärt. Vertragsverhältnisse zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern gibt es schließlich schon seit zig Jahren.


    Nein; ich lese keine Geschäftsberichte. Ich lasse lesen. Im Ernst- ich überfliege die Ergebnisse von Verbraucher- und Ratingagenturen. Und am Ende bin ich froh, wenn die Verwaltungskostenquote und meine monatlichen Prämien niedrig sind.


    Gestaltungsspielraum habe ich bei: Auswahl Leistungsumfang, Auswahl von Selbstbehalt, Auswahl von Tarifgeneration mit entsprechenden Vor- und Nachteilen.


    Beitragsrückerstattung ist bei den meisten Versicherern Standard aber soweit ich weiß kein Vertragsbestandteil- also ein freiwilliger (und somit jeder zeit einseitig vom Versicherer änderbarer) Anreiz, weniger Rechnungen einzureichen. Das ist am Ende ein Linke-Tasche-Rechte-Tasche-Spiel- also nicht wirklich relevant.