Depot von einer Person zur anderen übertragen

  • Hallo, mein Bruder will mir als Ausgleich für eine größere "Leihgabe" ein Aktiendepot mit Beständen übertragen, die vor etwa 8 Jahren gekauft wurden.
    Was müsste ich dabei ggf. steuerlich beachten?
    Insbesondere bewerte ich eine Position besonders kritisch und würde die stante pede verkaufen, also meinerseits ohne jegliche Haltefrist. Was droht mir da an Abzügen?

  • Ich beziehe mich auf ein Formblatt "Depotübertrag", das die einzelnen Banken ähnlich haben. Dort muss man ankreuzen, wie der Übertrag erfolgt. Ich nehme mal "entgeltlich" an, da es ja eine Gegenleistung gibt. Dann steht dort "abgeltungssteuerpflichtig". Für den Fall unentgeltlich - Schenkung steht dort, dass dies dem Finanzamt bzgl Schenkungssteuer gemeldet wird.


    Beispiel hier https://www.sbroker.de/pdf/depotuebertrag.pdf


    Sauberer wäre es wenn das Darlehen mit Geld getilgt wird. Ausnahme wäre wenn es Altbestände vor Einführung der Abgeltungssteuer sind, da deren Wertzuwachs abgeltungssteuerfrei ist. Für Fonds hat sich das zum 01.01.18 geändert.

  • Hallo @heinr471
    ich stand vor einem ähnlichen Problem. Ich wollte vom Gemeinschaftsdepot (mit meiner Ehefrau) auf ein neu anzulegendes eigenes Einzeldepot übertragen. Das hätte eine Schenkung meiner Ehefrau an mich nach sich gezogen. Das wollte ich aber vermeiden. Wir haben deshalb das neue Depot wieder als Gemeinschaftsdepot angelegt.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Kater.Ka,
    vielen Dank. Na ja, das war ne private Hilfestellung unter Geschwistern ... Muss dann noch mal genauer nachschauen, möglicherweise hat mein Bruder die Aktien doch noch vor dem 1.1.2009 (Beginn Abgeltungssteuer, oder?). Dann wäre ich steuerlich aus dem Schneider?


    Hallo Altsachse,
    den Hinweis muss ich mir unbedingt merken, wäre ich von selbst nicht drauf gekommen. Danke.

  • Zur steuerlichen Behandlung bitte beraten lassen. Nach meiner Auffassung wäre der Verkaufsvorgang dann abgeltungssteuerfrei.


    Die spannende Frage ist ob der Bestand nach der Übertragung dann abgeltungssteuerpflichtig ist oder nicht. Im Zuge der Investmentsteuerreform habe ich mitbekommen, dass sich diese Eigenschaft bei einer Schenkung auf den Beschenkten überträgt, d.h. dass auch weitere Kursgewinne steuerfrei sind. Im Sinne eines Familienoptimums wäre es dann - wenn es keine Schenkung ist - sinnvoller, dass gute Aktien bei Deinem Bruder bleiben. wie gesagt, dazu beraten lassen wenn es um größere Beträge geht.