Anrechnung Krankengeld auf ElterngeldPlus-Bezug bei Teilzeitbeschäftigung

  • Vielen Dank! Ich habe das Schreiben eben per Email versandt. Ich habe mit sehr an der Stellungnahme der Elterngeldstelle der Stadt Bielefeld orientiert. Ich hoffe es hilft Ihnen trotzdem weiter.


    Auch Ihnen viel Erfolg und bitte melden Sie sich sobald Sie ein endgültiges Ergebnis erhalten haben.

  • Hallo Zusammen,


    Ich befinde mich im Augenblick in einer ähnlichen Situation.
    Gibt es denn schon Ergebnisse bezüglich der Klage?


    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

  • Hallo zusammen, ich wüsste gern, ob sich bei euch etwas getan hat. Ich bin selbst auch betroffen und soll wegen Krankengeldbezug sowie Bezug von Pflegeunterstützungsgeld Elterngeld nachzahlen... Mich würde es freuen, wenn mir jemand seinen Widerspruch zusenden könnte, als Vorlage.


    VG MariamL

  • Hallo,
    bisher haben wir vom Sozialgericht noch nichts wieder gehört. Sobald sich das ändert werde ich das hier mitteilen. Habe auch keine Ahnung wie lange sowas dauern kann...
    Viele Grüße
    Philipp Schlüter

  • Wir würden jetzt zur mündlichen Verhandlung beim Sozialgericht geladen worden. Den Termin im September können wir urlaubsbedingt nicht wahrnehmen und haben um Verlegung gebeten. Sobald die mündliche Verhandlung war melde ich mich wieder.
    Beste Grüße
    Philipp Schlüter

  • @Phillip Schlüter


    Gibt's inzwischen etwas neues dazu? Habe aktuell das selbe Problem. Ich kann einfach nicht verstehen warum man etwas dazu verdienen darf aber eine Absicherung dieses Einkommens angerechnet wird.

  • Also soweit ich mich in die Gesetzestexte eingelesen habe ist es leider ziemlich klar geregelt. Es bleibt einem im Krankheitsfall leider nichts anderes übrig als Aufstockung (Hartz 4) oder Wohngeld, wenn man überhaupt Ansprüche darauf hat, zu beantragen. Da muss man schnell reagieren... Man kann dann auch den elterngeldbezug unterbrechen und bis zum 36 Lebensmonat aufschieben. Rückwirkend (wie in meinem Fall) ist da leider nichts möglich...

  • Wir haben inzwischen einen neuen Termin für die Verhandlung erhalten. Diese ist für den 16.01.2020 terminiert. Wegen meiner Erfolgsaussichten bin ich mir nicht mehr sicher, denn wie Sie oben schreiben, ist es im Gesetzestext klar geregelt.
    Dennoch bleibe ich bei meiner Auffassung: laut dem BMFJS soll "das Elterngeld fehlendes Einkommen ausgleichen, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das ElterngeldPlus unterstützt." Insofern steht in meinen Augen die Anrechnung des Krankengeldes bei ElterngeldPlus (wenn man vorher Einkommen erzielt hat, dass zu gering für die Anrechnung war und aufgrund dessen das Krankengeld berechnet worden ist) dem Sinn und Zweck des Gesetzes entgegen.


    Es bleibt also abzuwarten, wie es ausgeht. Ich bin sehr gespannt.

  • So, heute hatten wir nun den Termin vor dem Sozialgericht in Detmold. Kurz und knapp: wir haben verloren...


    Die Rechtslage ist hier leider ziemlich eindeutig, auch wenn die Richterin und der Rechtsbeistand der Beklagten mit uns übereinstimmen, dass es ungerecht ist. Die Richterin meinte, dass sie sehr viel zu dem Sachverhalt gelesen hat, uns aber nicht helfen könnte. Krankheit ist also ein eigenes Risiko. Die Richterin konnte aber nur aufgrund der aktuellen Rechtslage entscheiden. Zudem gibt es ein ziemlich aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen zu genau unserem Sachverhalt. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat auch hier gegen die Elterngeldempfänger entschieden (Urteil: L 2 EG 6/19 vom 06.11.2019). Eine Revision gegen das Urteil vor dem Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen.


    Es bestünde die Möglichkeit auf eine Berufung gegen unser Urteil vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, aber wir haben uns dagegen entschieden, weil wir davon ausgehen, dass auch das LSG NRW sich einzig auf die aktuelle Rechtslage berufen würde, was ja auch Aufgabe des Gerichts ist.


    Wenn hier jemand was an der aktuellen Rechtslage ändern könnte, wäre das nur der Gesetzgeber.


    Tip: was man ggf. machen könnte ist, dass man bei drohender Krankheit / Krankengeldbezug den Antrag von ElterngeldPlus auf normales Elterngeld umstellt. Passiert das relativ am Anfang des Elterngeldbezuges kann man Glück haben, dass das Krankengeld nach dem vorherigen vollen Einkommen berechnet wird und man zusätzlich noch den Sockelbetrag von 300,- EUR (Elterngeld) erhält. Wir hätten das auch umstellen können, dann hätten wir anstelle der 150,- EUR auch 300,- EUR bekommen. Hingewiesen hat uns hierauf freilich niemand...


    Falls jemand vor das Landessozialgericht zieht, wünsche ich ihm/ihr jedenfalls viel Erfolg.


    Tut mir leid, dass ich keine positive Nachricht habe.


    Falls noch jemand Fragen zum Thema hat, kann er sich gerne bei mir melden.


    Beste Grüße


    Philipp Schlüter

  • Was ich wirklich krass finde: Wenn sich vor Gericht alle einig sind, dass die Sache ungerecht ist, dann spricht das doch für ein unfassbar schlecht gemachtes Gesetz.


    Wir haben aktuell ein vom Grundsatz her ähnliches Problem:


    Meine Frau erhält eine Teilerwerbsminderungsrente aufgrund einer MS-Erkrankung. Diese wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt aber voll auf das Elterngeld angerechnet.


    Ich empfinde dies als extrem ungerecht da das Elterngeld auf Basis eines reduzierten Gehalts berechnet wird.


    Das dann die Teilerwerbsminderungsrente, welche den Einkommensverlust abmildern soll vom Elterngeld abgezogen wird, kann ich nicht nachvollziehen.


    Da sind wir dann von den 65% ganz weit weg.....