Anrechnung Krankengeld auf ElterngeldPlus-Bezug bei Teilzeitbeschäftigung

  • Guten Tag,


    ich habe ein Frage. Meine Frau hat ElterngeldPlus erhalten und nach dem Mutterschutz wieder in Teilzeit angefangen zu arbeiten. Im Laufe des ElterngeldPlus-Bezugs und der Teilzeitbeschäftigung wurde eine chronische Erkrankung festgestellt und sie war länger krank geschrieben. Sie hat dann Anstelle Ihres Entgeltes aus der Teilzeitbeschäftigung Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten (ca. 9 Wochen lang). Diese Angaben haben wir ordnungsgemäß an die Elterngeldstelle weitergeleitet und nun einen korrigierten Elterngeldbescheid erhalten, nachdem wir das Elterngeld für fast zwei Monate komplett zurück zahlen müssen. Hintergrund ist, dass das Krankengeld voll auf das Elterngeld angerechnet wird (bis zum Freibetrag von 150,- EUR pro Monat).


    Vielleicht verstehe ich das ja falsch, aber ich bin darüber etwas verärgert. Als meine Frau in Teilzeit weiter gearbeitet hat wurde das Gehalt nicht angerechnet, weil es zu gering war. Anstelle dieses (für die Anrechnung auf Elterngeld zu geringen) Gehaltes hat Sie nun als Entgeltersatzleistung Krankengeld erhalten (welches ja noch geringer ist als das Gehalt aus der Teilzeitbeschäftigung). Nun wird aber das Krankengeld in voller Höhe 1:1 auf das Elterngeld angerechnet, so das uns von den 900,- EUR im Monat noch 150,- EUR Elterngeld übrig bleibt und wir den restlichen Betrag zurück zahlen müssen. Wie kann es denn sein, dass das Gehalt zu keiner Anrechnung führt, wenn ich aber eine Lohnersatzleistung aus diesem nicht anzurechnenden Gehalt erhalte, diese in voller Höhe angerechnet wird????


    Ich verstehe ja, das beides Lohnersatzleistungen sind und diese grundsätzlich aufeinander angerechnet werden, da diese den Einkommensverlust ausgleichen sollen. Wenn ich die Lohnersatzleistung aber für eine Teilzeitbeschäftigung erhalten, die bei der Berechnung des Elterngeldes aufgrund Ihrer geringen Höhe sowieso nicht angerechnet wird, werde ich ja quasi doppelt bestraft. Das geht meines Erachtens dem Sinn des Gesetzes, den Einkommensverlust auszugleichen, zu wider.


    Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben?

  • Hallo, ich habe das gleiche Problem. Wie ist denn die Sache ausgegangen? Bei einer telefonischen Beratungsstelle hat man mir gesagt, dass sei nicht klar geregelt. Beim Bundesministerium hieß es leider wird verrechnet. Obwohl ich das vollkommen unlogisch finde.

  • Ich finde es auch nicht nachvollziehbar. Bisher haben wir noch kein Ergebnis. Die Elterngeldstelle hat zwar in der Zwischenzeit geschrieben, aber die haben nur gefragt, ob wir an unserem Widerspruch festhalten möchten oder ob wir ihn nicht lieber zurück nehmen möchten. Das Schreiben fand ich schon sehr seltsam... Ich habe noch mal geschrieben dass wir ihn aufrecht erhalten möchten, mit erneuter Begründung. Ich bin auch am überlegen ob ich ggf. gerichtlich dagegen vor gehe, falls der Widerspruch als unbegründet zurück gewiesen wird.
    Nichtsdestotrotz mussten wird das Geld erstmal zurück zahlen, da der Widerspruch ja leider keine aufschiebende Wirkung hat.


    Ich schreibe aber noch mal, sobald wir eine finale Antwort erhalten haben.

  • Danke für Ihre Antwort! Sobald es bei uns etwas Neues gibt, melden wir uns auch.
    Bei uns geht es sogar um 14 Monate. Von daher werden wir es auch nicht so einfach auf sich beruhen lassen...

  • Wir haben jetzt erfahren, dass die Berechnungsgrundlage für Krankengeld während der Elternzeit das Gehalt vor der Geburt des Kindes ist und nicht das aktuelle. Meine Krankenkasse hat dies jetzt bestätigt und wir hoffen hier auf Nachzahlung, da ich bis zur Geburt Vollzeit gearbeitet habe.

  • Bei uns war die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld das Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung, die meine Frau während der Elterteilzeit ausgeübt hat. Das das Teilzeitgehalt ja nicht angerechnet wurde kann ich die Anrechnung des Krankengeldes noch weniger nachvollziehen.
    Wir warten mal die Entscheidung der Bezirksregierung über unseren Widerspruch ab...

  • Ja, ich wollte eh gerade schreiben. Wir haben gestern den Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Münster erhalten. Der Widerspruch wurde als unbegründet abgewiesen (für mich wenig überraschend)...


    Wir sind nun am überlegen ob wir eine Klage vor dem Sozialgericht anstreben sollen oder nicht. Sobald wir das entschieden haben würde ich mich noch einmal melden.

  • Die richtige Begründung mit allen Daten muss ich noch nachliefern. Kann man ja aber machen. Werde wohl auf eine gesetzliche Regelungslücke "plädieren"... Rechne mir zwar keine großen Chancen aus, aber die gesetzliche Regelung ist unfair, zumindest für unsere Konstellation. Kann ja nicht sein dass man aufgrund einer Krankheit doppelt bestraft wird.

  • Hallo Herr Schlueter,


    gibt es etwas Neues?


    Wir haben jetzt eine Ablehnung des Widerspruchs erhalten und einen netten Brief unserer Bundesministerin, dass die Broschüre entsprechend ergänzt wurde, aber man leider nichts tun kann...


    Viele Grüße

  • Bisher gibt es nichts neues. Die Klage ist eingereicht und ich habe die Bestätigung dazu bekommen. Muss aber auch noch eine detaillierte Begründung nachreichen. Die Unterlagen sind nur gerade beim Steuerberater...

  • Hallo Herr Schlüter, wir haben auch Klage eingereicht und wurden jetzt aufgefordert die Begründung einzureichen. Haben Sie Ihre schon fertig? Welche Begründung führen Sie an? Viele Grüße

  • Die Begründung habe ich fertig, aber noch nicht versandt. Meine Frau war wieder im Krankenhaus und muss die ja unterzeichnen. Da hatte ich aber gerade wichtigeres zu regeln.
    Ich kann Ihnen die Begründung gerne per Mail zusenden, wenn Sie mir Ihre Mail Adresse mitteilen.
    Viele Grüße und einen schönen Abend!