Hallo,
habe 2010 bei der Umschuldung meiner alten Kreditverträge zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung auch noch beachtliche "Bearbeitungsgebühren für vorzeitige Rückzahlung" bzw. " Bearbeitungsentgelt für Abtretungen" in Höhe von 725,00 € zahlen müssen. Fallen diese Gebühren auch unter "Kreditbarbeitungsgebühren". Oder gilt das nur für neu aufgenommene Kredite?
Vielen Dank