Bearbeitungsgebühr und Verwaltungskosten Kredit

  • Hallo, ich Schloss in 2000 einen IBB-Kredit ab, in dem steht, dass eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 2% der Darlehenssumme mit der ersten Auszahlung verrechnet wird. Besteht die Möglichkeit, aufgrund des BGH-Urteils dieses zurückzufordern?
    weiterhin muss ich einen monatlichen Verwaltungskostenbeitrag i.H.v. 0,5 % zahlen! der ist auch monatlich immer extra aufgeführt. (Kredit läuft noch ne Weile) ich weiß, dass es vor längerer Zeit auch ein Urteil gab, in dem Verwaltungskosten (Kontoführung ) ebenso als rechtswidrig gelten und zurückverlangt werden können. Habe ich hier auch eine Chance, diese -sofern noch keine Verjährung eingetreten (3Jahre ?)- einzufordern? Wichtig wäre ja vor allem, dass diese für die noch zahlenden Jahre wegfallen. Leider bin ich noch nicht fündig geworden, deshalb würde ich mich über hilfreiche Antworten freuen.
    vielen lieben Dank

    • Offizieller Beitrag

    Punkt 1:
    Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2% ist bereits verjährt, da Abschluss des Darlehens im Jahr 2000.

    Punkt 2:

    Die Verwaltungskosten in Höhe von 0,5% können Sie in der Regel für den nicht verjährten Anteil zurückfordern und für die Zukunft unterbinden. Dies sollte eine entsprechende Einsparung sein, da Sie ja mitteilen, das der Vertrag noch eine "Weile" laufen wird.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Ein Musterschreiben an sich habe ich nicht gefunden, aber eine Seite von test.de mit ausführlichen Informationen:


    http://www.vz-nrw.de/Gebuehren…tgelte-unzulaessig-sind-1

  • Eine Frage noch zur Verjährung: ab wann kann ich denn rückwirkend die Verwaltungskosten zurückfordern? Ab 2011? Diese würden in 2014 (3 Jahre ) verjähren?


    vielen Dank

  • Hallo GUTEN Tag ich hätte mal eine Frage ich hatte im jahr 2012 bei der santander bank ein Autokredit aufgenommen und zahle jeden Monat ab, nun ist mir aufgefallen das dort auch eine Bearbeitungsgebühr angefallen ist,kann ich diese auch zurück fordern? Was wenn diese auf die Raten verteilt ist wie rechnet sich das? Und vom alten Auto den ich für dieses Auto in Zahlung gab ist im Vertrag auch so eine Gebühr. Liebe grüße

  • Hallo Engelchen,


    ja, auch Gebühren bei Autokrediten kann man zurückfordern.


    Haben Sie eine Aufstellung, wie sich die Rate zusammensetzt? Wenn nicht, können Sie das bei der Bank anfordern. Damit können Sie dann den Erstattungsanspruch errechnen.


    Viele Grüße


    Franziska

  • HALLO könnte man ihnen mal die Daten dazu zukommen lassen in diesen Dingen bin ich unbeholfen ich hab auch noch meine Mutter die garnicht mehr klar wird bei der Volksbank die alte Dame zahlt und kommt einfach nicht vom Kredit runter nun ist auch Papa gestorben vielleicht hätten sie ein Tipp denn die Bank ist stur

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, hört sich super an, denn bei Immobilienkredite belaufen sich die Summen in Tausende von Euro. Ich bin aber sehr skeptisch, dass sich die IBB berlin darauf einlässt, ich glaub nicht, dass die so freiwillig zahlen.

  • Achse, kann ich den Musterbeispiel dann analog für Verwaltungskosten verwenden? Hinzu würde noch das andere Urteil aufgeführt werden müssen, direkt für Verwaltungskosten.

  • Ich hatte einen Kredit 2009 bei der Citi Bank abgeschlossen. Die heißt jetzt offiziell Targo Bank. Wo schicke ich jetzt den Musterbrief wg. der Bearbeitungszinsen hin. An die Adresse die auf dem damaligen Vertrag steht, oder an die Zentrale der Targo Bank in Deutschland. Weiß da jemand Rat?

    • Offizieller Beitrag

    HALLO könnte man ihnen mal die Daten dazu zukommen lassen in diesen Dingen bin ich unbeholfen ich hab auch noch meine Mutter die garnicht mehr klar wird bei der Volksbank die alte Dame zahlt und kommt einfach nicht vom Kredit runter nun ist auch Papa gestorben vielleicht hätten sie ein Tipp denn die Bank ist stur



    Schildern Sie doch den vorhandenen Status Quo mit den entsprechenden Kreditdaten.


    Abschluß Darlehen, Kreditrate, Höhe und Zinssatz

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte einen Kredit 2009 bei der Citi Bank abgeschlossen. Die heißt jetzt offiziell Targo Bank. Wo schicke ich jetzt den Musterbrief wg. der Bearbeitungszinsen hin. An die Adresse die auf dem damaligen Vertrag steht, oder an die Zentrale der Targo Bank in Deutschland. Weiß da jemand Rat?


    An den Rechtsnachfolger sprich die Adresse in Duisburg. Unter Umständen kommt die alte Post gar nicht an,
    schreiben Sie in den Brief das der Kredit beim Vorgängerinstitut abgeschlossen war und Sie sich nun an die Targo-Bank als Rechtsnachfolgerin wenden.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,


    habe mich hier nun ein paar Stunden umgesehen,habe aber leider keine eindeutige Antwort gefunden.


    Könnten Sie mir bitte eventuell da eine Auskunft zu meinem Fall geben?


    Ich habe am 28.4.2008 einen Kredit genommen, Verwendungszwecks war "Wohnungseinrichtung"
    der ist nun seit 2011 abgezahlt. Damals habe ich eine Bearbeitungsgebühr und zuzüglich noch einen Verwaltungskostenbeitrag gezahlt. Hat man da noch eine Chance irgendetwas zurückzufordern?


    Vielen Dank im vorraus.

  • Hallo @Pete und willkommen hier!


    Leider ist die Frist für alle in 2011 oder vorher gezahlten Gebühren Ende 2014 verstrichen. Das heißt, Sie würden wahrscheinlich nur durch Kulanz der Bank Gebühren zurückerhalten. Einige Banken haben uns Rückmeldung gegeben, dass alle bis Ende 2014 eingereichten Anträge so behandelt werden, als ob die Frist noch nicht verstrichen ist (= keine Verjährung).


    Das ist der letzte Informationsstand, den wir haben. Ob Banken auch darüber hinaus zahlen, ist uns leider nicht bekannt.

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    ich habe als Student insgesamt vier (Folge-) Darlehensverträge mit der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke geschlossen (2010, 2011, 2011, 2012). Seit Beginn der Laufzeit wird von mir eine " gleichbleibende jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 2% der vereinbarten Darlehenssumme" gefordert. Ist dies nicht mittlerweile rechtswidrig? Kann ich die bezahlten Verwaltungsgebühren zurück fordern oder zumindest weitere Kosten verhindern?
    Vielen Dank!