Flugverspätung: Ausgleichsleistung einfordern - an welche Adresse?

  • Vielen Dank für die ausführlichen Informationen zum Thema Fluggastrechte auf Ihrer Website. Ich habe Anspruch auf Ausgleichsleistungen zwecks Verspätung bei United Airlines. Um diesen geltend zu machen, möchte ich Ihr Musterschreiben verwenden. Meine Frage ist nur – wohin senden? United gibt leider sehr wenig Informationen heraus und verweist lediglich auf die postalische Adresse des Hauptsitzes in Chicago. Muss es nicht auch eine deutsche (europäische) Poststelle geben? Und falls nein kann ich das Porto einfordern?


    Vielen Dank und beste Grüße,
    Raphael

  • Den Anspruch muß man schon beim Anspruchsgegner ('United') direkt geltend machen. Wenn die in Chicago ihren Sitz haben, muss man den Anspruch dort geltend machen.
    Alternativ könnte man auch bei einer selbstständigen Geschäftsstelle von 'United' in Europa (falls die so etwas haben) den Anspruch anmelden, aber nur, wenn man über diese gebucht hat. Dabei darf es sich allerdings nicht nur um ein bloßes Verkaufsbüro handeln.


    Hintergrund der Sache ist, daß man evtl. später vor Gericht beweisen muß, ob der Anspruch beim richtigen Anspruchsgegner geltend gemacht wurde. Kann man dies nicht, bleibt man evtl. auf den Gerichtskosten hängen, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Leider sind die Regelungen zumeist relativ strikt und die Chancen, dass da wirklich Geld fließt supergering. :(

    Diese Aussage ist falsch! - Richtig ist:
    'Geschätzt 40.000 Urteile werden in Deutschland jährlich zum Thema Flugverspätung gesprochen. Da die Rechtslage klar ist, gewinnen fast immer die Passagiere!' Quelle: daserste. - „Im Normalfall verlieren wir solche Verfahren nicht“, so Rechtsanwalt Hopperdietzel.' Quelle: Wirtschaftswoche


    Anmerkungen: Da United eine Fluggesellschaft ist, die keinen Sitz in der EU hat, unterliegen nur Flüge von 'United' der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europ. Fluggastrecheverordnung', die in Europa starten.


    Obwohl United seinen Sitz in den USA hat, könnte man sie auch in Europa verklagen, nämlich am Erfüllungsort! - Der Erfüllungsort ist bei einer Flugbeförderung sowohl der Abflug- als auch der Ankunftsort. Der Kläger kann frei wählen.


    Im übrigen ist United auch Mitglied im Trägerverein der deutschen 'Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.'. Wenn der Start aus Deuschland erfolgt, könnte man sich nach erfolgloser Anspruchgeltendmachung bei United auch an diese Schlichtungsstelle wenden um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.


    Mehr zur Schlichtungsstelle hier.
    Mehr zur Durcvhsetzung von Fluggastrechten hier.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Hallo rupfen.m,


    Um den Flugverspätungsbescheid zu senden, haben Sie zwei Möglichkeiten:


    1. Sie können es über die auf ihrer Website angegebene Postanschrift der United Airlines senden.
    2. Sie können es per E-Mail senden.


    Ich denke, Sie sollten die Kundendienstnummer von United Airlines anrufen, um ihre Postanschrift zu bestätigen, wenn Sie den Brief physisch verschicken möchten, oder Sie können nach ihrer E-Mail-ID fragen, um den Brief per E-Mail zu senden.


    Stellen Sie sicher, dass Sie den "Flugverspätung Entschädigung Rechner" verwenden, um den genauen Entschädigungsbetrag zu erfahren, den Sie von Fluggesellschaften verlangen können.


    Ich hoffe meine Antwort wird helfen.