Schätzkosten

  • Hallo,
    auch uns hat die nicht mehr ganz neue Neuigkeit nun erreicht und wir haben eben unseren Vertrag geprüft. Er ist aus 08/2005 und wir haben ihn bereits abbezahlt.
    Uns wurden keine Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt, dafür eine Wertschätzungsgebühr von über 900 Euro.
    Weiterhin mussten wir für jede Sondertilgung 50 Euro Gebühr bezahlen sowie 9 Euro Kontoführungsgebühren im Jahr. Und für die termingerechte Überweisungen an unseren Bauträger wurden auch zweimal 13 Euro fällig.
    Wir fragen uns nun, welche Gebühren wir dank der Gesetzsprechung zur Unrechtmäßigen von Bearbeitungsgebühren zurück fordern können.
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort und einen schönen Abend

    • Offizieller Beitrag

    Aus meiner Sicht können Sie die Kosten für die Schätzgebühr und die Kontoführungsgebühren zurückverlangen, sofern diese noch nicht verjährt sind.


    Hier zum Thema "Schätzkosten":


    http://www.finanztip.de/wertgutachten-schaetzkosten/


    Hier zum Thema "Kontoführungsgebühren für Darlehensverträge":


    http://www.vz-nrw.de/kontofuehrung


    Die weiteren Kosten können SIe wohl nicht zurückfordern.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo Frau B.,


    ich bin in der gleichen Situation und wollte fragen ob Sie bei ihrer Bank Erfolg hatten. Wenn ja haben Sie ein Musterschreiben verwendet oder wie haben Sie es ihrer Bank mitgeteilt?


    Auf eine Antwort würde ich mich freuen :)