Mich würde mal interessieren, ob ein Kind in der Familienversicherung in der Privathaftpflichtversicherung weiterhin versichert ist, wenn das Kind im Anschluss an das Studium noch ein Volontariat macht. Das Kind befindet sich noch in der Erstausbildung und hat zwischendurch nicht gearbeitet oder den Ausbildungsweg unterbrochen.
Mir ist klar, dass das die Versicherung grundsätzlich selber und individuell festlegen kann, bis wann Kinder weiter versichert sind. Dennoch würde es mir um eine grundsätzliche bzw. im Allgemeinen Regelung gehen. Wie wird das üblicherweise gehandhabt?
Vielen Dank schon vorab!