Kredit Bearbeitungsgebühren

  • Sehr geehrtes Finanztip Team, meine Frau ( seid September 2014 ), hat 2008 einen Kredit für ein Wohnmobil bekommen dafür mußte sie 1017.-€ Bearbeitungsgebühr bezahle. Meine Frage lautet :1. muß sie eine Namensänderung vornehmen, 2. kann man ihr den Vertrag kündigen, beziehungsweise hat das irgend welche Auswirkung auf diesen Kreditvertrag, wenn wir die Bearbeitungsgebühr zurückverlangen. Der Vertrag wurde immer anständig bedient.Mit freundlichen Grüßen Annette und Günter

  • Wir haben ein Im Mobiliar den Darlehen mit verä nderlichem Sollzins. Es wird eineBearbeitungsprovision verrechnet. Sind das auch Bearbeitungsgebühren u. können diese auch zurück gefordert werden?
    Mit freundlichen Grüssen Martina u. Harald

    • Offizieller Beitrag

    Punkt 1 ist nicht nachvollziehbar. Wieso sollte der Name geändert werden?


    Haben Sie seit 2008 geheiratet und Ihre Frau hat entsprechend eine Namensänderung durchführen lassen? Wenn ja, das Darlehen wurde ebenfalls umgeschrieben, sofern hat dies keine Auswirkungen auf die rechtlichen Pflichten und Rechte.


    Nein, die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr sollte keine Auswirkungen auf die weitere Darlehensführung haben. Die Bank hat diesbezüglich keine Kündigungsrechte etc.


    In der Regel ist der Begriff "Bearbeitungsprovision" ein Synonym für "Bearbeitungsentgelt" und daher können Sie diese in der Regel zurückfordern. Nutzen Sie einfach hierzu das Musterschreiben von Finanztip.


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/musterbrief/

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager