Sparkasse wieder erfinderisch: Darlehenspreis statt Kontoführungsgebühr

  • Hallo,
    ich habe meine Sparkasse angeschrieben, weil mir ein "Darlehenspreis" in Höhe von 12 EUR jährlich auf den Kontoauszügen aufgefallen ist. Dieses Konto ist ein Darlehenskonto für eine Immobilienfinanzierung. Auch im Kreditvertrag habe ich den Passus gefunden, in dem die Sparkasse einen jährlichen Darlehenspreis i. H. v. 12 € erhebt. Ich war davon ausgegangen, nachdem der BGH die Kontoführungsgebühren bei Darlehen als unzulässig angesehen hat (AZ XI ZR 388/10) dass dieser Betrag auch darunter fallen würde.
    Heute erhalte ich eine Antwort von der Sparkasse mit folgendem Wortlaut: "Der Darlehenspreis ist rechtlich etwas anderes als eine Kontoführungsgebühr. Seine Berechnung ist durchaus zulässig. Die Sparkasse PF-CW berechnet seit etlichen Jahren keine Darlehenskontoführungsgebühren mehr. Der Darlehenspreis wird der aktuellen Preisangabenverordnung gerecht und wird in den Darlehensverträgen im Effektivzins ausgewiesen."


    Warum wird er aber dann separat in den Kontoauszügen benannt, wenn er doch im Effektivzins ausgewiesen wird? Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen?


    Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald.
    :)

  • Hallo Cristina,


    wir haben zwei Darlehen bei der Sparkasse PF-CW im Jahr 2016 abgeschlossen. Ich habe erst jetzt auch gesehen, dass die Sparkasse auf den Jahreskontoauszügen je 12 € Darlehenspreis verlangt. Ich habe die Sparkasse daraufhin im Mai angeschrieben und die Antwort erhalten, dass es sich bei unseren Darlehen nicht um Darlehensbearbeitungsgebühren handelt, und der Darlehenspreis nicht von diesem Urteil betroffen ist.


    Daher auch meine Frage: Was verbirgt sich hinter diesem Darlehenspreis? Und was kann man dagegen tun? Ist dies wirklich rechtens? Fühle mich abgezockt.


    Gruß auch aus dem Nordschwarzwald ?(

  • Wegen 12 Euro im Jahr macht eine Klage nur wenig Sinn.

    Wirtschaftlich natürlich nicht. Aus Prinzip aber schon!


    Man wird es aber nicht zu einem Urteil kommen lassen. Schließlich würde sich das auf alle Kunden auswirken und allgemeingültige Urteile werden so gut es geht vermieden. (siehe Bausparkassen)


    Im Zweifel "einigt man sich".

  • Mir ist schon klar, dass es bei 2 Verträgen um 24 Euro im Jahr und das 10 Jahre lang geht. Da kann man sagen, okay, es ist es nicht wert, sich da weiter Gedanken zu machen. Aber mir geht es wie KingArthur0502 sagt, ums Prinzip. Und mich ärgert es, dass diese Banken und Versicherungen immer ein Hintertürchen finden, um einen abzuzocken.


    Rechtsanwalt einschalten lohnt sich nicht, Verbraucherzentrale will Geld für Beratung. Also lässt man es.


    Ich habe mal der Bafin einen netten Brief mit Unterlagen geschrieben. Kann man ja mal versuchen.

  • Hallo Cristina,


    wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.


    Ich habe inzwischen die Verbraucherzentrale, die Bafin und die Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes aktiviert. Ich weiß zwar immer noch nicht, für was der Darlehenspreis berechnet wurde, aber ich habe erreicht, dass ich den bereits gezahlten Betrag zurück bekomme und keinen mehr in Zukunft zahlen muss. War zwar etwas mit Aufwand verbunden, aber ich habe nicht locker gelassen. Es war für mich einfach eine Frage des Prinzips.


    Ich würde Dir vorschlagen, dich gleich an die Schlichtungsstelle in Stuttgart zu wenden und dich beschweren.


    Du kannst mich gerne auch kontaktieren.


    Gruß Barbara