Hallo,
ich habe meine Sparkasse angeschrieben, weil mir ein "Darlehenspreis" in Höhe von 12 EUR jährlich auf den Kontoauszügen aufgefallen ist. Dieses Konto ist ein Darlehenskonto für eine Immobilienfinanzierung. Auch im Kreditvertrag habe ich den Passus gefunden, in dem die Sparkasse einen jährlichen Darlehenspreis i. H. v. 12 € erhebt. Ich war davon ausgegangen, nachdem der BGH die Kontoführungsgebühren bei Darlehen als unzulässig angesehen hat (AZ XI ZR 388/10) dass dieser Betrag auch darunter fallen würde.
Heute erhalte ich eine Antwort von der Sparkasse mit folgendem Wortlaut: "Der Darlehenspreis ist rechtlich etwas anderes als eine Kontoführungsgebühr. Seine Berechnung ist durchaus zulässig. Die Sparkasse PF-CW berechnet seit etlichen Jahren keine Darlehenskontoführungsgebühren mehr. Der Darlehenspreis wird der aktuellen Preisangabenverordnung gerecht und wird in den Darlehensverträgen im Effektivzins ausgewiesen."
Warum wird er aber dann separat in den Kontoauszügen benannt, wenn er doch im Effektivzins ausgewiesen wird? Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen?
Viele Grüße aus dem Nordschwarzwald.