Verheiratet: Arbeitnehmer + Studentin Erstausbildung

  • Hallo Steuerfüchse,


    folgende Situation: Ich bin seit September 2017 verheiratet und mache zum ersten Mal unsere Steuererklärung. 2017 waren wir noch automatisch in der Steuerklasse 4.


    Die Steuererklärung meines Mannes ist im Grunde kein Problem. Er hat 2017 etwas über 27.000 Euro brutto verdient, drei Monate lang hat er die Meisterschule in Vollzeit absolviert. Hier ist mir dank WISO aber erst mal alles klar.


    Ich hingegen bin noch Studentin in Erstausbildung an einer Fernuniversität und arbeite als Werksstudentin in Gleitzone. Ich habe kein steuerpflichtiges Einkommen (615 Brutto/Monat), zahle also nur den vollen RV-Beitrag. Kein Bafög o.ä., kein Kindergeld, allerdings bezuschussen mich meine Eltern noch mit 150 Euro monatlich.


    Wie sieht das nun bei einer Zusammenveranlagung aus? Gebe ich mein Gehalt an und wenn ja wo? Ist der Job als Tätigkeitsstätte relevant, z.B. Entfernungspauschale? Können wir die Ausbildung - also Kosten für Arbeitszimmer und Internet (Fernstudium), Fachliteratur, Studienbeiträge,... - bei der Zusammenveranlagung als Sonderausgaben absetzen, obwohl lediglich mein Mann steuerpflichtig ist?


    Für Erklärungen und Hinweise zu dieser anscheinend recht speziellen Situation bin ich sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Maria

  • Gebe ich mein Gehalt an und wenn ja wo? Ist der Job als Tätigkeitsstätte relevant, z.B. Entfernungspauschale?

    Bei Wiso: Gehalt unter Lohnsteuerbescheinigungen, am einfachsten elektronisch vom Finanzamt herunterladen, dann musst Du es nicht eingeben. Geht bei Wiso über Steuererklärung vorbereiten. Kann sein dass Dein AG das noch nicht übermittelt hat, dann musst Du warten (ist bei mir im Moment so).
    Entfernungspauschale unter Ausgaben Werbungskosten zwei Zeilen unterhalb des Punktes Lohnsteuerbescheinigungen.

    Können wir die Ausbildung - also Kosten für Arbeitszimmer und Internet (Fernstudium), Fachliteratur, Studienbeiträge,... - bei der Zusammenveranlagung als Sonderausgaben absetzen, obwohl lediglich mein Mann steuerpflichtig ist?

    s. hier http://www.finanztip.de/fahrtkosten-studium/ und hier http://www.finanztip.de/ausbildungskosten/



    Ich bin Laie, interpretiere dies aber so, dass das geht. Wichtig wäre, dass Dein Gehalt über die Werbungskosten möglichst auf 0 kommt, damit Dein Mann dann beide Freibeträge also 2*9.000 Euro bekommt, mit ein wenig weitere Sonderausgaben und Werbungskosten kommt Ihr dann zu einer sehr niedrigen Steuer .

  • Ganz herzlichen Dank für deine Einschätzung - ich habe das jetzt so umgesetzt.
    Noch eine kleine Frage: Wie ist das mit meinem Verlustvortrag der vergangenen Jahre. Kommt dieser nun auch zum Tragen?

  • Wie ist das mit meinem Verlustvortrag der vergangenen Jahre. Kommt dieser nun auch zum Tragen?

    Hierzu wird in den beiden oben verlinkten Beiträgen eine Aussage gemacht. Meine Vermutung geht allerdings dahin, dass ihr eh (fast) keine Steuern zahlen werdet.