Hotelzimmer doppelte Haushaltsführung

  • Hallo Community,


    ich bewohne aktuell eine Zweitwohnung in der Nähe meines Arbeitsplatzes von Mo-Fr. Am Wochenende bin ich an meinem Hauptwohnsitz. Um dies nachweisen zu können, habe ich mich bei der Meldebehörde des Zweitwohnsitzes angemeldet. Klappt wunderbar mit den absetzbaren Kosten.
    Jetzt bin ich am überlegen die Wohnung zu kündigen und in Zukunft eine Pension/Hotelzimmer zu nutzen. Dabei stellen sich mir folgende Fragen:


    - Wie muss/kann ich das nachweisen, da bei der Meldebehörde kein Zweitwohnsitz mehr vorliegt (Nur die Rechnungen der Übernachtungskosten ausreichend)?
    - Kann ich verschiedene Unterkünfte nutzen und bin flexibel in der Dauer der Übernachtungen (Bsp. Eine Woche drei Übernachtungen und in der nächsten Woche nur zwei Nächte)?
    - Gilt weiterhin, dass eine Heimfahrt steuerlich geltend gemacht werden kann?
    - Gibt es weitere Veränderungen bzgl. absetzbare Kosten?


    Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen ;)

  • Danke für den interessanten Artikel. Für mich sind trotzdem die ersten beiden Fragen noch unklar.
    - Wie muss der Nachweis erbracht werden, wenn keine direkte Zweitwohnung mit Meldung bei der Behörde vorliegt?
    - Bin ich komplett frei und kann zu jeder Zeit die Unterkunft wechseln und muss diese nicht kontinuierlich bewohnen?

  • Die erste Antwort findet man in dem zitierten BMF-Schreiben auf Seite 50 unter Nummer 102


    Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1 000 Euro im Monat anerkannt.


    Zur Begründung wird kein Meldenachweis verlangt, gleiches Schreiben Seite 50 Nummer 101


    Das Beziehen einer Zweitwohnung oder -unterkunft muss aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Eine Zweitwohnung oder -unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsorts steht einer Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich. Aus Vereinfachungsgründen kann von einer Zweitunterkunft oder-wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte dann noch
    ausgegangen werden, wenn der Weg von der Zweitunterkunft oder -wohnung zur erstenTätigkeitsstätte weniger als die Hälfte der Entfernung der kürzesten Straßenverbindung zwischen der Hauptwohnung (Mittelpunkt der Lebensinteressen) und der ersten Tätigkeitsstätte beträgt.


    Zum zweiten Punkt reicht dann meine Rechtskenntnis als Laie nicht mehr aus. Gemäß mehreren Internetquellen soll eine nur gelegentliche Hotelübernachtung seit der Neuregelung ab 2014 möglich sein indem durch dieses Einführungsschreiben eine anders lautende Gerichtsentscheidung nicht mehr angewandt wird. Das kann ich trotz intensiver Suche nicht nachvollziehen. Sofern nicht noch ein kundigerer Forist antworten bitte beraten lassen, z.B. Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt.

  • Hierfür lohnt ein Blick in die Lohnsteuerrichtlinien hier LStH 9.11 "Zweitwohnung am Beschäftigungsort":


    Als Zweitwohnung am Beschäftigungsort kommt jede dem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, z. B. auch eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer, eine Gemeinschaftsunterkunft (>BFH vom 3.10.1985 – BStBl 1986 II S. 369) oder bei Soldaten die Unterkunft in der Kaserne (>BFH vom 20.12.1982 – BStBl 1983 II S. 269).


    Zum Nachweis unter "Übernachtungskosten":


    "Die Übernachtungskosten sind für den Werbungskostenabzug grundsätzlich im Einzelnen nachzuweisen. Sie können geschätzt werden, wenn sie dem Grunde nach zweifelsfrei entstanden sind (>BFH vom 12.9.2001 – BStBl II S. 775)."


    Heisst im Zweifelsfall alle Rechnungen aufbewahren. Eingereicht werden muss nichts, aber auf Anfrage müssen sie vorgelegt werden können.

  • @RaphaelP Das mit dem Hotelzimmer hatte ich gefunden, es ging darum ob es wechselnde Zimmer sein dürfen, die nicht durchgehend gebucht sind.

    Wie hat sich die Situation aufgelöst? Wurden auch wechselnde, nicht dauerhafte Hotelübernachtungen als doppelte Haushaltsführung anerkannt?

    Stehe vor der gleiche Frage. Ein Hotelzimmer für 3 Tage wäre deutlich günstiger als eine dauerhafte Zweitwohnung..