[InvStG Reform 2018] Auch gültig für "REIT Aktien"?

  • Hallo Finanztip Community,


    ich bin noch neu hier und wollte gleich mal eine Frage in den Raum werfen, zu der ich leider noch nichts im Forum gefunden habe ...


    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es bei der InvStG Reform 2018 nur um Fonds/ETFs geht - jetzt hat mein Broker (sBroker) aber für zwei meiner Aktien (American Tower und Crown Castle) auch einen fiktiven Verkauf/Kauf zum Jahreswechsel durchgeführt. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass auch sog. "REIT Aktien" unter die InvStG Reform 2018 fallen.


    Hat hier jemand auch schon Erfahrungen diesbzgl. gemacht bzw. hat jemand eine Übersicht, was denn noch alles unter die InvStG Reform 2018 fällt (ausser Fonds/ETFs).


    Ebenfalls erfolglos war meine Suche nach der Teilfreistellung in diesem Fall - für für offene inländische Immobilienfonds wären es 60% Teilfreistellung, für offene ausländische Immobilienfonds sogar 80% Teilfreistellung, aber wird eine "REIT Aktie" hier als Immobilienfonds gewertet?


    Vielen Dank im voraus!


    Mit freundlichen Grüßen
    Jochen D.

  • Interessante Frage, spontan hätte ich gesamt, eine Einzelaktie fällt schon mal grundsätzlich nicht unter die Neuregelung, einem REIT-Fonds hätte ich als Aktienfonds qualifiziert.


    Tatsächlich ist es aber wohl so:


    1) Werden Investmentfonds, die in Aktien von Immobilien-Aktiengesellschaften („REITs“) anlegen, auch als
    Aktienfonds behandelt?
    -> Ein Investmentfonds, der ausschließlich in REITs investiert, ist steuerlich kein Aktienfonds (damit keine Teilfreistelllung),
    denn REIT-Aktien gelten steuerlich für Zwecke der Teilfreistellung nicht als Aktien.
    (Quelle: https://www.blackrock.com/de/f…8-adviser-blk-ishares.pdf)


    2) In den folgenden Fällen ist das InvStG 2018 nicht anwendbar:
    -> bei Unternehmensbeteiligungsgesellschaften i.S.d. UBGG sowie REIT-Aktiengesellschaften und Auslands-REITs nach den Vorschriften des REITG.
    (http://www.deloitte-tax-news.d…rat-stimmt-gesetz-zu.html)

  • Hallo Oekonom,


    danke für die schnelle Antwort!


    Ganz klar ist das Thema für mich leider noch immer nicht - aus (1) kann ich nur herauslesen, dass REIT Aktien in einem Fonds nicht zur Aktienquote des Fonds zählen, bei (2) lese ich als Laie erstmal, dass das InvStG 2018 auf Auslands-REITs nicht anwendbar ist - hat meiner Meinung nach beides mit Einzelaktien nicht viel zu tun. Der Begriff "REIT-Aktie" kommt aus der Antwort von sBroker - mir wäre bei den beiden Aktien auch nie in den Sinn gekommen, an REITs zu denken - die Firmen stellen Funkmasten auf und vermieten diese an Mobilfunkbetreiber ...


    Ich werde die Frage auch nochmal an sBroker stellen, wenn da was zurückkommt, werde ich es hier posten.


    Mit freundlichen Grüßen
    Jochen D.