Wird Krankengeld gezahlt, wenn 78 Wochen wegen einer Krankheit vorbei sind, gesund geschrieben wegen der Krankheit und eine neue Krankheit ein Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, die nicht im Zusammenhang mit der vorherigen Krankheit steht?
Krankengeld
- hermi57
- Erledigt
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Nee, dann gäbe es erstmal wieder Lohnfortzahlung
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kann ja nicht sein, insofern weil arbeitslos, und diese Zeit auch vor der ersten Krankschreibung bis auf 9 Tage abgelaufen war. Hatte ich allerdings vergessen zu erwähnen.
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Dann wird es wohl knifflig. Aber grundsätzlich beginnt mit jeder Erstbescheinigung der Spaß von vorne.
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tja beantwortet aber nicht meine Frage. Das hatte ich schon gelesen.
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Hallo Hermi57,
was genau ist deine Frage? Erkläre uns deine Situation bitte etwas genauer, damit wir dir besser helfen können.
Viele Grüße
Anika S. -
Im Arbeitslosengeldbezug krank geworden, Krankengeldanspruch ausgeschöpft, Restanspruch Arbeitslosengeld mittlerweile auch erschöpft, jetzt wieder krank.
Richtig zusammengefasst?
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Neun Tage Anspruch scheint es noch zu geben
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genau so ist es, Herr Janders u. Wenzel. Danke für die Unterstützung!!
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Hmm, das klingt wirklich schwierig.
Ich habe die Fristen jetzt nicht parat, aber wahrscheinlich haben Sie auch bei einer neuen Diagnose keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Das sollten Sie definitiv klären lassen.Bei der Krankenkasse waren Sie wahrscheinlich schon.
Sie sollten sich schnellstmöglich bei einem Sozialverband beraten lassen.
Ohne Krankengeldanspruch läuft es wohl auf Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung hinaus.
Reha-Maßnahmen sind schon geprüft worden?
Ich bedauere, dass ich da nicht weiterhelfen kann. Vielleicht findet jemand anderes noch einen Ansatzpunkt.
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Wie kommt man ohne konkrete Untersuchung zu einer Therapie? In dem man die Diagnose einfach weg lässt und einen RatSCHLAG erteilt!
Ohne Akten keine Fakten!
"wenn 78 Wochen wegen einer Krankheit vorbei sind, gesund geschrieben wegen der Krankheit und eine neue Krankheit ein Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, die nicht im Zusammenhang mit der vorherigen Krankheit steht?"
Das sagt doch, wenn es so ist, alles!
Wenn man ALG I bezogen wird (ich bin arbeitslos sagt ja nun wahrlich nichts aus) dann kann man bei der Agentur für Arbeit vorsprechen und natürlich bei seiner Krankenkassen - Sozialverbände sind dann richtig, wenn es negative Bescheide gibt!