Rückwirkend versichern lassen

  • Hallo ich bin seit Mitte 2017 nicht mehr in der KvdS meiner KV sondern in einer Art Schwebe. Ich kann mich freiwillig bei derselben KV versichern lassen oder in eine private wechseln. Kann ich mich "rückwirkend" ,also ab Mitte 2017 bei einer anderen (privaten) Versicherung versichern lassen? Die bisher gezahlten Beiträge (KvdS-Beitrag) für das gesamte Jahr 2017 müsste ich ja dann wieder bekommen


    Grüße Marco

  • Sorry, Krankenversicherung der Studenten. Man ist dort als Student, bis zum 14. Fachsemester bzw 30. Lebensjahr. Eines von beidem trifft auf mich nicht mehr zu ;) und man hat mir nun die Möglichkeit gegeben mich freiwillig (zu einem höheren Beitrag) weiter zu versichern

  • Seit Mitte 2017 sind sie im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung bereits freiwilliges Mitglied der GKV in der Sie bisher versichert waren.


    Ja, man kann das gemäß § 188 abs. 4 SGB V zum Eintritt mit Folgeversicherungsnachweis beenden, aber sie werden keinen Folgeversicherungsnachweis zum Termin Mitte 2017 erhalten. Damit scheitert jeder weitere Versuch.


    Sie sollten dringen bei der Frage mitwirken, wie Sie ab Mitte 2017 zu verbeitragen sind und sich auf entsprechende Nachzahlungen einrichten, die bis heute (angenommen Juli 2017 bis Februar 2018) mindestens 1.500 Euro betragen werden. Abhängig von Erwerbstätigkeit und Einkommen können das aber auch weit über 5.000 Euro sein.


    Das Wort "kann" können sie in Ihrem Beitrag komplett streichen - Sie könne da gar nichts, außer den Schaden gering halten.